Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen. Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt. Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Konsortialbildungsprogramm darstellen. Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren. Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt: Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER) - Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP) - Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung Phase III: Konsortialreise (KR) - Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sondermodul - Informationsreise mit anschließender Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2027, 1. Tranche
Referenznummer: 414-06010301-2027/1 IR und KB
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten.
Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen.
Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Konsortialbildungsprogramm darstellen.
Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren.
Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt:
Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER)
- Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt
Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP)
- Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung
Phase III: Konsortialreise (KR)
- Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit
Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten.
Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen.
Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Konsortialbildungsprogramm darstellen.
Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren.
Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt:
Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER)
- Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt
Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP)
- Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung
Phase III: Konsortialreise (KR)
- Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit
Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2027/1 IR und KB - Los 1
Titel: Los 1 - Ghana
IR: Industrie 4.0: Smart Factories und digitalisierte Industrieparks
KB: Integrierte erneuerbare Energiesysteme für prozessintensive Industrie(parks)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Ghana
Anwendungsfeld: Energieerzeugung
Möglicher Termin:
IR: Q1 2027
KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III)
Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für industrielle Energiesysteme in Deutschland und Ghana fördern sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Industrie 4.0 abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden.
Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Ghana entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft.
Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise
Phase II: Konsortialbildungsphase
Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase
Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen.
Vor dem Hintergrund des Ausbaus von Industrieparks und Sonderwirtschaftszonen in Ghana ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden.
Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für industrielle Energiesysteme in Deutschland und Ghana fördern sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Industrie 4.0 abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden.
Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Ghana entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft.
Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise
Phase II: Konsortialbildungsphase
Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase
Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen.
Vor dem Hintergrund des Ausbaus von Industrieparks und Sonderwirtschaftszonen in Ghana ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden.
Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-04 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2027/1 IR und KB - Los 2
Titel: Los 2 - Kenia, Äthiopien, Tansania, Uganda
Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe (Wärme, Kälte, Strom, Power-to-X)
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland: Kenia, Äthiopien, Tansania, Uganda
Anwendungsfeld: Energieeffizienz
Möglicher Termin:
IR: Q1 2027
KB: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III)
Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe in Deutschland, Kenia, Äthiopien, Tansania und Uganda fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das verschiedene Aspekte von Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe, einschließlich Wärme, Kälte, Strom und Power-to-X abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden.
Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Kenia entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft.
Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise
Phase II: Konsortialbildungsphase
Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase
Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen.
Vor dem Hintergrund steigender Industriestrompreise, wachsender Eigenversorgung sowie des Ausbaus energieintensiver Industrie- und Agrarcluster ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden.
Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zielsetzung: Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und KB. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe in Deutschland, Kenia, Äthiopien, Tansania und Uganda fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das verschiedene Aspekte von Systemlösungen zur Sektorkopplung in Industrie und Gewerbe, einschließlich Wärme, Kälte, Strom und Power-to-X abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden.
Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Kenia entwickelt und dabei an die im Rahmen der vorangegangenen Informationsreise aufgebauten Kontakte, Netzwerke und fachlichen Erkenntnisse anknüpft.
Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise
Phase II: Konsortialbildungsphase
Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase
Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen.
Vor dem Hintergrund steigender Industriestrompreise, wachsender Eigenversorgung sowie des Ausbaus energieintensiver Industrie- und Agrarcluster ist das Ziel der KB, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, die mit ihrer Systemlösung und Know-How an den Entwicklungen vor Ort beteiligt werden können. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und ggf. beteiligten Bietern an laufenden Ausschreibungen sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine an die Projektopportunitäten angepasste Systemlösung erarbeitet, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden.
Hinweis: Das Quartal der IR (Q1 2027) sowie der ersten KB-Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden KB-Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der KB ist das Projektentwicklungsprogramm (PEP) einzubinden.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GR_NrLos_NameFirma
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GR_NrLos_NameFirma
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-10 06:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-10 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-10 07:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Abteilung: Referat 414
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 414
E-Mail: eee@bafa.bund.de📧
Telefon: 06196-908-2313📞
URL: www.bafa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857151🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857151🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 085-300719 (2026-04-29)