SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Los 1 Hochbau und Los 2 Stahlbau Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs - Blitzschutzklasse 1 - Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung - 10 Außentüren, 4 Innentüren (Einbruchsschutzklasse RC3) - Fassaden- und Dachbegrünung - Erd- und Tiefbauarbeiten (Baugrube; Kabelaufbauschächte) - Rückbau Container - Errichtung Stahltreppe und Stahlbühne für Klimageräte
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 22FEI62627
Kurze Beschreibung:
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München –
Los 1 Hochbau und Los 2 Stahlbau
Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs
- Blitzschutzklasse 1
- Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung
- 10 Außentüren, 4 Innentüren (Einbruchsschutzklasse RC3)
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Erd- und Tiefbauarbeiten (Baugrube; Kabelaufbauschächte)
- Rückbau Container
- Errichtung Stahltreppe und Stahlbühne für Klimageräte
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Datum des Beginns: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-289312
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
nur Los 1:
Bauleistung für Kabel:
- Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
nur Los 1:
Bauleistung für Kabel:
- Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München –
Los 1 Hochbau und Los 2 Stahlbau
Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs
- Blitzschutzklasse 1
- Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung
- Erd- und Tiefbauarbeiten (Herstellung Baugrube; 8 Kabelaufbauschächte der Größe VII bis IX)
Zusätzliche Informationen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
nur Los 1:
Bauleistung für Kabel:
- Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
Bezeichnung des Loses: SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Los 2 Stahlbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Los 2 Stahlbau
- Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs:
- Errichtung Stahltreppe und Stahlbühne (13,50 x 7,50 m) für Klimageräte auf dem Dach
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
nur Los 1:
Bauleistung für Kabel:
- Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 80634 München
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Sicherheit GmbH
2. DB Engineering & Consulting
3. DB Kommunikationstechnik
4. Thies Consult
5. TGA-Consult Linhardt & Hanika PartmbB
6. cdf Schallschutz
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Zusätzlich zu II.1.6 Angaben zu den Losen: Es können auch Angebote nur zu einem Los abgegeben werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 094-289312 (2023-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-14 📅
Name: Gebr. Schmölzl GmbH & Co.KG
Postanschrift: Wappachweg 27
Postort: Bayerisch Gmain
Land: Deutschland 🇩🇪 Berchtesgadener Land🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2023/S 163-516280 (2023-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Hochbau (Los 1) und Stahlbau (Los 2)
Referenznummer: 22FEI62627
Kurze Beschreibung:
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München –
Los 1 Hochbau und Los 2 Stahlbau
Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs
- Blitzschutzklasse 1
- Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung
- 10 Außentüren, 4 Innentüren (Einbruchsschutzklasse RC3)
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Erd- und Tiefbauarbeiten (Baugrube; Kabelaufbauschächte)
- Rückbau Container
- Errichtung Stahltreppe und Stahlbühne für Klimageräte
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München –
Los 1 Hochbau und Los 2 Stahlbau
Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs
- Blitzschutzklasse 1
- Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung
- 10 Außentüren, 4 Innentüren (Einbruchsschutzklasse RC3)
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Erd- und Tiefbauarbeiten (Baugrube; Kabelaufbauschächte)
- Rückbau Container
- Errichtung Stahltreppe und Stahlbühne für Klimageräte
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1e0a0f31-3160-49a6-afd3-f1668d3db768
Titel: SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Los 1 Hochbau
Beschreibung der Beschaffung:
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Los 1 Hochbau
- Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs
-- Blitzschutzklasse 1
-- Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung
-- 10 Außentüren, 4 Innentüren (Einbruchsschutzklasse RC3)
-- Fassaden- und Dachbegrünung
- Erd- und Tiefbauarbeiten (Herstellung Baugrube; 8 Kabelaufbauschächte der Größe VII bis IX)
- Rückbau Container
SPGK_Neubau Gebäude für TK-Anbindung BZ München – Los 1 Hochbau
- Neubau Technikgebäude (eingeschossig mit Doppelboden) in Massivbauweise mit ca. 700 m² Fläche auf Bahngrund außerhalb des Gefahrenbereichs
-- Blitzschutzklasse 1
-- Feuerbeständige Außen- und Innenwände (F90) und Wanddurchbrüche mit feuerbeständiger Abschottung
-- 10 Außentüren, 4 Innentüren (Einbruchsschutzklasse RC3)
-- Fassaden- und Dachbegrünung
- Erd- und Tiefbauarbeiten (Herstellung Baugrube; 8 Kabelaufbauschächte der Größe VII bis IX)
- Rückbau Container
Zusätzliche Informationen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 80639
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Gebr. Schmölzl GmbH & Co.KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023894930 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gebr. Schmölzl GmbH & Co.KG
Nationale Registrierungsnummer: ae613de1-c338-43ef-a5cc-afc67a04beb7
Postanschrift: Wappachweg 27
Postleitzahl: 83457
Postort: Bayerisch Gmain
Region: Berchtesgadener Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kalkulation
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 86517009112 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ02 Der Bau der notwendigen Entwässerungseinrichtungen erfolgt rund um das derzeit im Rohbau befindliche Gebäude und greift an den
Anschlüssen direkt in das Bauobjekt ein. Der bereits tätigte AN ist unmittelbar betroffen und ggf. Behindert. Einen weiteren AN im Nachgang
in das Baufeld zu holen würde zu massiven Störungen im Bauablauf des bereits tätigen AN führen. Es ist mit Behinderungen und
Bauverzögerungen zu rechnen.
///
LÄ03 Die Fertigstellung der Einführungsschächte und Kabeletrassenleistungen rund um das Gebäude sind nur möglich, wenn die Verlegung der
Kabel aus dem Baufeld erfolgt. Diese liegen aktuell unmittelbar im Baufeld des bereits beauftragten AN. Derzeit besteht hierdurch eine
Behinderung des AN.
Einen weiteren AN im Nachgang in das Baufeld zu holen würde zu massiven Störungen im Bauablauf des bereits tätigen AN führen. Es ist mit
Behinderungen und Bauverzögerungen zu rechnen.
LÄ02 Der Bau der notwendigen Entwässerungseinrichtungen erfolgt rund um das derzeit im Rohbau befindliche Gebäude und greift an den
Anschlüssen direkt in das Bauobjekt ein. Der bereits tätigte AN ist unmittelbar betroffen und ggf. Behindert. Einen weiteren AN im Nachgang
in das Baufeld zu holen würde zu massiven Störungen im Bauablauf des bereits tätigen AN führen. Es ist mit Behinderungen und
Bauverzögerungen zu rechnen.
///
LÄ03 Die Fertigstellung der Einführungsschächte und Kabeletrassenleistungen rund um das Gebäude sind nur möglich, wenn die Verlegung der
Kabel aus dem Baufeld erfolgt. Diese liegen aktuell unmittelbar im Baufeld des bereits beauftragten AN. Derzeit besteht hierdurch eine
Behinderung des AN.
Einen weiteren AN im Nachgang in das Baufeld zu holen würde zu massiven Störungen im Bauablauf des bereits tätigen AN führen. Es ist mit
Behinderungen und Bauverzögerungen zu rechnen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ02 Zum Anschluss des Modulgebäudes an die öffentliche Kanalisation ist die Entwässerung inkl. der zugehörigen Erd- und Verbauarbeiten
herzustellen.
///
LÄ03 Im Baufeld, unmittelbar an den Einführungsschächten des Gebäudes sind, in der Planung nicht bekannte, Mittelspannungskabel gefunden
worden welche aus dem Baufeld gelegt werden müssen. Die hierfür notwenidgen Verlegeleistung inkl. Muffen- und Messarbieten sowie der
Transport der neuen Kabel auf das Baufeld sollen ausgeführt werden.
LÄ02 Zum Anschluss des Modulgebäudes an die öffentliche Kanalisation ist die Entwässerung inkl. der zugehörigen Erd- und Verbauarbeiten
herzustellen.
///
LÄ03 Im Baufeld, unmittelbar an den Einführungsschächten des Gebäudes sind, in der Planung nicht bekannte, Mittelspannungskabel gefunden
worden welche aus dem Baufeld gelegt werden müssen. Die hierfür notwenidgen Verlegeleistung inkl. Muffen- und Messarbieten sowie der
Transport der neuen Kabel auf das Baufeld sollen ausgeführt werden.
Quelle: OJS 2024/S 158-491284 (2024-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ01 Stillstandskosten innerhalb eines Bauvertrages, die nur beim AN selbst anfallen können und nicht geplant waren
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄ01 Vorhaltekosten für BE für die Dauer des Angeordneten Baustopps
Quelle: OJS 2025/S 021-063882 (2025-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
04:
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Parallelisierung von Aufbau und Ausbau sowie durch konstruktiv notwendige Änderungen. Diese können nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden. Konstruktive Änderungen am beauftragten Leistungsbild können nicht an einen anderen AN übertragen werden. Ebenso wenig wie notwendige Mehraufwendungen durch ein paralleles Arbeiten von 2 AN.
04:
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Parallelisierung von Aufbau und Ausbau sowie durch konstruktiv notwendige Änderungen. Diese können nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden. Konstruktive Änderungen am beauftragten Leistungsbild können nicht an einen anderen AN übertragen werden. Ebenso wenig wie notwendige Mehraufwendungen durch ein paralleles Arbeiten von 2 AN.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
04:
Auf Grund des geänderten Bauablaufs ist es erforderlich, dass der Doppelboden in mehreren Arbeitsschritten hergestellt wird: (1) Anzeichnen Stützfüße, (2) Kabel- u. Leitungsverlegung durch Ausrüstungsgewerke, (3) Fertigstellung Doppelboden. Hierfür müssen verschiedene Vorkehrungen und zusätzliche Leistungen erbracht werden. Ursprünglich war die Fertigstellung Doppelboden vor dem Innenausbau geplant und Kalkuliert. Zusätzlich muss eine Konstruktive Änderung am Entwurf vorgenommen werden um die Folgewerke nicht zu behindern.
04:
Auf Grund des geänderten Bauablaufs ist es erforderlich, dass der Doppelboden in mehreren Arbeitsschritten hergestellt wird: (1) Anzeichnen Stützfüße, (2) Kabel- u. Leitungsverlegung durch Ausrüstungsgewerke, (3) Fertigstellung Doppelboden. Hierfür müssen verschiedene Vorkehrungen und zusätzliche Leistungen erbracht werden. Ursprünglich war die Fertigstellung Doppelboden vor dem Innenausbau geplant und Kalkuliert. Zusätzlich muss eine Konstruktive Änderung am Entwurf vorgenommen werden um die Folgewerke nicht zu behindern.
Quelle: OJS 2025/S 053-169170 (2025-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 05
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Änderung einer Spezifikation des geforderten Schlüsseldepots. Die Gestalt der Leistung bleibt unverändert und diese kann nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden.
MKA 06
Die Leistung des Anstriches bleibt gemäß HV bestehen. Nur in der Vorbereitung des Untergrundes müssen technische Änderungen am Fassadenaufbau vorgenommen werden.
MKA 10
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Parallelisierung von Rohbau und Ausbau sowie durch konstruktiv notwendige Änderungen. Diese können nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden. Konstruktive Änderungen am beauftragten Leistungsbild können nicht an einen anderen AN übertragen werden. Ebenso wenig wie notwendige Mehraufwendungen durch ein paralleles Arbeiten von 2 AN.
MKA 11
Umplanungen am Gebäude führen zu ergänzenden Anforderungen an den Brandschutz. Aus diesem Grund muss de Bekleidung für tragende Stahlträger im Gebäude nachträglich ergänzt werden.
MKA 15
Um die HV geschuldete Leistung der Entwässerung des Daches zu gewährleisten mussten fehlende Fallrohre ergänzt werden. Außerdem wurden Leistungen (Einbau Blechkästen) eines anderen AN ausgeführt um die Behinderung bei den Dämmarbeiten zu beseitigen.
MKA 16
Um den Rohbau vertragsgemäß zu übergeben, müssen die geschuldeten Durchbrüche fachlich korrekt und gemäß den Anforderungen des Brandschutzes hergestellt, verkleinert oder verschlossen werden. Diese Leistung muss aus Gewährleistungssicht beim gleichen AN verbleiben.
MKA 20
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Parallelisierung von Aufbau und Ausbau sowie durch konstruktiv notwendige Änderungen. Diese können nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden. Konstruktive Änderungen am beauftragten Leistungsbild können nicht an einen anderen AN übertragen werden.
MKA 21
Um in den Folgegewerken nicht ebenfalls eine Verzögerung bzw. damit eine Behinderung zu Produzieren ist es wirtschaftlicher, dass Gerüst mehrmals auf und wieder abzubauen um die Baufreiheit zu gewährleisten.
MKA 23
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Lieferung und Montage einer Fassadenleiter für Wartungszwecke. Der Zugang zum Gully kann nur über eine Leiter erfolgen, da der Raum mit technischen Anlagen bereits belegt ist.
MKA 05
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Änderung einer Spezifikation des geforderten Schlüsseldepots. Die Gestalt der Leistung bleibt unverändert und diese kann nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden.
MKA 06
Die Leistung des Anstriches bleibt gemäß HV bestehen. Nur in der Vorbereitung des Untergrundes müssen technische Änderungen am Fassadenaufbau vorgenommen werden.
MKA 10
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Parallelisierung von Rohbau und Ausbau sowie durch konstruktiv notwendige Änderungen. Diese können nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden. Konstruktive Änderungen am beauftragten Leistungsbild können nicht an einen anderen AN übertragen werden. Ebenso wenig wie notwendige Mehraufwendungen durch ein paralleles Arbeiten von 2 AN.
MKA 11
Umplanungen am Gebäude führen zu ergänzenden Anforderungen an den Brandschutz. Aus diesem Grund muss de Bekleidung für tragende Stahlträger im Gebäude nachträglich ergänzt werden.
MKA 15
Um die HV geschuldete Leistung der Entwässerung des Daches zu gewährleisten mussten fehlende Fallrohre ergänzt werden. Außerdem wurden Leistungen (Einbau Blechkästen) eines anderen AN ausgeführt um die Behinderung bei den Dämmarbeiten zu beseitigen.
MKA 16
Um den Rohbau vertragsgemäß zu übergeben, müssen die geschuldeten Durchbrüche fachlich korrekt und gemäß den Anforderungen des Brandschutzes hergestellt, verkleinert oder verschlossen werden. Diese Leistung muss aus Gewährleistungssicht beim gleichen AN verbleiben.
MKA 20
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Parallelisierung von Aufbau und Ausbau sowie durch konstruktiv notwendige Änderungen. Diese können nur durch den beauftragten AN ausgeführt werden. Konstruktive Änderungen am beauftragten Leistungsbild können nicht an einen anderen AN übertragen werden.
MKA 21
Um in den Folgegewerken nicht ebenfalls eine Verzögerung bzw. damit eine Behinderung zu Produzieren ist es wirtschaftlicher, dass Gerüst mehrmals auf und wieder abzubauen um die Baufreiheit zu gewährleisten.
MKA 23
Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Lieferung und Montage einer Fassadenleiter für Wartungszwecke. Der Zugang zum Gully kann nur über eine Leiter erfolgen, da der Raum mit technischen Anlagen bereits belegt ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 05
Das im Objektschutzkonzept eingetragene FSD 2 ist nicht korrekt. Stattdessen wird die Verwendung eines FSD 3 gefordert.
MKA 06
Aufgrund der farblichen Gestaltung wird vom geplantem Fasadenbau abgewichen.
MKA 10
Es kam zu Umplanungen durch den Bauherren.
Aufgrund dessen sind zusätzliche Arbeiten am Rohbau ergänzend auszuführen.
MKA 11
An den tragenden Bauteilen muss eine Bekleidung ergänzt werden.
MKA 15
Ergänzung von fehlenden Fallrohren zwischen Dachablauf und Grundleitung.
Einbau von Blechkästen in die Dämmung um das Dach abdichten zu können.
MKA 16
Ungenutzte Durchbruchszonen in den Außenwänden mussten gemäß Brandschutzkonzept fachgerecht verschlossen werden und teilweise zu große Durchbrüche mittels Brandschutzschotts verkleinert und abgedichtet werden.
MKA 20
Auf Grund der Größe der Klimaschränke muss das Mauerwerk (inkl. Oberfäche) unter den Innentüren abgestemmt und entsorgt werden.
Nach Einbringung der Klimaschränke wird das Mauerwerk wieder hergestellt und durch den Maler die Oberfläche ergänzt.
MKA 21
Durch unverschuldete Verzögerungen im Rohbaubauablauf muss das Gerüst mehrfach auf und abgebaut werden um das Baufeld für Folgegewerke freizumachen.
MKA 23
Als Anforderung aus der Wartung von Gullys im Dachbereich ergibt sich die Notwendigkeit einer Fassadenleiter mit Attikaüberstieg.
MKA 05
Das im Objektschutzkonzept eingetragene FSD 2 ist nicht korrekt. Stattdessen wird die Verwendung eines FSD 3 gefordert.
MKA 06
Aufgrund der farblichen Gestaltung wird vom geplantem Fasadenbau abgewichen.
MKA 10
Es kam zu Umplanungen durch den Bauherren.
Aufgrund dessen sind zusätzliche Arbeiten am Rohbau ergänzend auszuführen.
MKA 11
An den tragenden Bauteilen muss eine Bekleidung ergänzt werden.
MKA 15
Ergänzung von fehlenden Fallrohren zwischen Dachablauf und Grundleitung.
Einbau von Blechkästen in die Dämmung um das Dach abdichten zu können.
MKA 16
Ungenutzte Durchbruchszonen in den Außenwänden mussten gemäß Brandschutzkonzept fachgerecht verschlossen werden und teilweise zu große Durchbrüche mittels Brandschutzschotts verkleinert und abgedichtet werden.
MKA 20
Auf Grund der Größe der Klimaschränke muss das Mauerwerk (inkl. Oberfäche) unter den Innentüren abgestemmt und entsorgt werden.
Nach Einbringung der Klimaschränke wird das Mauerwerk wieder hergestellt und durch den Maler die Oberfläche ergänzt.
MKA 21
Durch unverschuldete Verzögerungen im Rohbaubauablauf muss das Gerüst mehrfach auf und abgebaut werden um das Baufeld für Folgegewerke freizumachen.
MKA 23
Als Anforderung aus der Wartung von Gullys im Dachbereich ergibt sich die Notwendigkeit einer Fassadenleiter mit Attikaüberstieg.
Quelle: OJS 2025/S 091-304252 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
18- Stillstandskosten innerhalb eines Bauvertrages, die nur beim AN selbst anfallen können und nicht geplant waren.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
18- Auf Grund eines Kampfmittelverdachts und damit fehlender Kampfmittelfreiheit mussten die Grabungsarbeiten für die Baugrube eingestellt werden. Vorhaltung der BE verlängert sich um 3 Wochen.
Quelle: OJS 2025/S 106-360004 (2025-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
07- Es handelt sich hierbei um eine grundsetzlich geschuldete Leistung, für die durch eine Regelungslücke im Vertrag kein Preis vereinbart ist. Eine separate Vergabe ist nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
07- Für die in der Baubeschreibung beschriebene, notwendige Erstellung von einem Fundament der Außentreppe gibt es keine entsprechende Position im HV-LV .
Quelle: OJS 2025/S 107-364590 (2025-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: FE.EI 74
Fax: +49 69260913869 📠
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA028 im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch den Austausch der Schachtabdeckung mit einem neuen Schachtdeckel. Dies ist notwendig, dass die mobile NEA angeschlossen werden kann
MKA029 Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Erstellung und Installation der Stahlbetonfundamente für den NEA-Container. Diese waren notwendig für die korrekte Aufstellung der NEA
MKA030 Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Erstellung einer Stahlkonstruktion für die Gasflaschen der Gaslöschanlage. Diese konnten nicht ohne Weiteres an der Trockenbauwand befestigt werden.
MKA028 im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch den Austausch der Schachtabdeckung mit einem neuen Schachtdeckel. Dies ist notwendig, dass die mobile NEA angeschlossen werden kann
MKA029 Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Erstellung und Installation der Stahlbetonfundamente für den NEA-Container. Diese waren notwendig für die korrekte Aufstellung der NEA
MKA030 Im bestehenden Vertrag entstehen Mehrkosten durch die Erstellung einer Stahlkonstruktion für die Gasflaschen der Gaslöschanlage. Diese konnten nicht ohne Weiteres an der Trockenbauwand befestigt werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA028 Die mobile NEA-Einspeisung muss über den bestehenden Kabelschacht angeschlossen werden. Hierzu muss die bestehende Schachtabdeckung gegen eine neue Abdeckung mit Aussparung getauscht werde
MKA029 Als Gründung für den NEA-Container werden 6 Stahlbetonfundamente benötigt.
Diese werden von der Fa. Schmölzl als Fertiglteile gefertigt und auf der Baustelle installier
MKA030 Die Gasflaschen der Löschanlage können an der Trockenbauwand nicht befestigt werden. Dadurch musste eine Stahlkonstruktion erstellt werden
MKA028 Die mobile NEA-Einspeisung muss über den bestehenden Kabelschacht angeschlossen werden. Hierzu muss die bestehende Schachtabdeckung gegen eine neue Abdeckung mit Aussparung getauscht werde
MKA029 Als Gründung für den NEA-Container werden 6 Stahlbetonfundamente benötigt.
Diese werden von der Fa. Schmölzl als Fertiglteile gefertigt und auf der Baustelle installier
MKA030 Die Gasflaschen der Löschanlage können an der Trockenbauwand nicht befestigt werden. Dadurch musste eine Stahlkonstruktion erstellt werden