SPGK_S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002

DB Netz AG (Bukr 16)

S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-19 Auftragsbekanntmachung
2023-06-21 Ergänzende Angaben
2023-07-21 Ergänzende Angaben
2023-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme
Referenznummer: 23FEI65326
Kurze Beschreibung: S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: thomas.biethmann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174761 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5cc2df11-6e7f-4896-af75-44351b27ef3c 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5cc2df11-6e7f-4896-af75-44351b27ef3c 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-373920
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. BUNG Ingenieure AG, Köln 2. GI-CONSULT GEO INFORMATION CONSULT GmbH, Duisburg 3. Ing. Büro Krieger und Dörkes, Mönchengladbach 4. Pöyry Deutschland GmbH 5. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf 6. Ing. Büro Wendt, Düsseldorf 7. Sweco Gmbh, Niederlassung Frankfurt am Main 8. Emch+Berger GmbH, Halle/Saale 9. DB Engineering & Consulting GmbH; Köln Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projekts 3-/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel (S13) sollen folgende Bauleistungen mit dem Los 6.002 vergeben werden:
- Fußgängerüberführung Gartenstraße (Bn-Vilich)
- Gleisbau incl. Kabeltiefbau und Entwässerung (PFA 1-4)
- Schallschutzwände(PFA1-4)
- Stützwände Roncallistraße (FWH) und Vilich West
- Torsionsbalken Königswintererstraße
- Ausbau Stationen Friedrich-Wilhelms-Hütte, Menden (Rheinland) und Vilich
- Signalausleger und Signalbrücken (PFA1-4)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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Oberbau konventionell–Schotter:
- Gleise; Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
- Weichen; Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau:
- Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
- Massive Stützbauwerke
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
- Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Bauleistung für Kabel:
- Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
- Kabelverlegung;
- Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Spezialtiefbau:
- Gründungen Pfähle;
- Gründungen Untergrundverbesserung;
- Stützbauwerke;
- Verankerungen;
- Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Duisburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Biethmann, Thomas
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5cc2df11-6e7f-4896-af75-44351b27ef3c 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Mülheimer Straße 50
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Fax: +49 20330174724 📠
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. BUNG Ingenieure AG, Köln
2. GI-CONSULT GEO INFORMATION CONSULT GmbH, Duisburg
3. Ing. Büro Krieger und Dörkes, Mönchengladbach
4. Pöyry Deutschland GmbH
5. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf
6. Ing. Büro Wendt, Düsseldorf
7. Sweco Gmbh, Niederlassung Frankfurt am Main
8. Emch+Berger GmbH, Halle/Saale
9. DB Engineering & Consulting GmbH; Köln
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 119-373920 (2023-06-19)
Ergänzende Angaben (2023-06-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 120-378829
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 119-373920
ABl. S-Ausgabe: 120
Quelle: OJS 2023/S 120-378829 (2023-06-21)
Ergänzende Angaben (2023-07-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 142-452446
ABl. S-Ausgabe: 142
Quelle: OJS 2023/S 142-452446 (2023-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 195-610079
ABl. S-Ausgabe: 195

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 195-610079 (2023-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK_S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002
Referenznummer: 23FEI65326
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 271141ff-e1e1-419f-84a6-04b4f99c023c
Beschreibung der Beschaffung: S13 - 3/4-gleisiger Ausbau Troisdorf – Bonn-Oberkassel: Los 6.002
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-22 📅
Datum des Endes: 2027-10-05 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Postleitzahl: 53840
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - STRABAG AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023902091
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strabag ag
Nationale Registrierungsnummer: 5857f1fb-aac6-412b-811b-983cfc0ceff9
Postanschrift: Siegburger Straße 241
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Großprojekte-West
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Fax: +49 2218242016 📠

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-w-b
E-Mail: thomas.biethmann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174761 📞
Fax: +49 20330174724 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
7 - Im Zusammenhang mit der Planung der Schallschutzwand 37 (Westseite, km 7,710-8,654) ist die Aufnahme des Urgeländes erforderlich. Hierzu ist der betreffende Böschungsbereich zunächst von größeren Mengen an Unrat, Grünschnitt von Dritten, Geröll und dergleichen zu beräumen.Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen zur Baufeldfreimachung bzw. zur Aufnahme des Urgeländes sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur vorherigen Beräumung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 7 - SSW37 - Böschungsräumung für Urgeländeaufnahme
Quelle: OJS 2024/S 118-361868 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In FWH erfolgt auch die Erneuerung der Gleise 46 und 47. Hierfür sind entsprechende Ausführungspläne erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausführungspläne wurde gegenüber dem AG Los 6.002 bereits angeordnet. Unabhängig vom Projekt ist ein neues ESTWSIMIS D geplant. Es ändert sich deshalb gegenüber der ursprünglichen Planung der Kabeltiefbau. Weiter erfolgten Änderungen in der Planung der Gleisfeldbeleuchtung. Die betreffenden Änderungen müssen im Zuge der Ausführungsplanung für den Bereich der Gleise 46+47nachträglich berücksichtigt werden. Es kommt hierdurch zu zusätzlichen Aufwendungen für die Anpassung bzw. Überarbeitung der Ausführungsplanung. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Gleisbau sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Anpassung bzw. Überarbeitung der Ausführungsplanung für den Bereich der Gleise 46+47 muss in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA012)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA07: PFA1 - Weitere Mehraufwendungen Planungsleistungen Gleise 46 und 47 FWH
Quelle: OJS 2024/S 156-482677 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In FWH erfolgt auch die Erneuerung der Gleise 46 und 47. Hierfür sind entsprechende Ausführungspläne erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausführungspläne ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung und wird als zusätzliche Leistung erfordertlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Gleisbau sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzliche Ausführungs-planung für die Gleise 46+47 muss in Zusammehang mit den übrigen Gleisbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: AO_24-0001: Erstellung AP ObgT für die Gleiserneuerungen Gleis 46 und 47 in FWH
Quelle: OJS 2024/S 156-482937 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden für alle Schallschutzwände im Bereich des Los 6.002 Abstimmungen zur Zugänglichkeit für Inspektionen mit den zuständigen Anlagenverantwortlichen getroffen. Aufgrund der verschärften Vorgaben der Ril 804.5501 vom 01.10.2023 sind diese Abstimmungen nicht mehr regelkonform. Für jede Schallschutzwand ist deshalb eine Festlegung zur Zugänglichkeit zu treffen und zu dokumentieren. Das Erfordernis eines neuen Inspektionskonzeptes und die damit verbundenen zusätzlichen Planungsleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen zusätzlichen Planungsleistungen für das erforderliche Inspektionskonzept ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. (MKA2)
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: AO 24-002: Erstellung Inspektionskonzepte Schallschutzwände
Quelle: OJS 2024/S 156-483292 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Baufeld der Stützwand „Roncallistraße" befindet sich noch der Keller einer ehemaligen Trafostation. Dieser Keller muss für die weiteren Arbeiten in Teilen abgebrochen und verfüllt werden. Alle Leistungen zur Baufeldfreimachung bzw. zur Herrichtung des Baufeldes sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau des vorh. Kellers müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA06)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA03: SW ROC - Verfüllung und Teilabbruch Keller ehemaliger Trafostation
Quelle: OJS 2024/S 156-483301 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Bereich der Stützwand "Vilich West" wird für die Baufeldfreimachung das Fällen von Bäumen sowie das Roden von Wurzelstöcken erforderlich. Weiter muss ein Maschendrahtzaun zurückgebaut werden. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen zur Baufeldfreimachung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zum Fällen der vorh. Bäume einschl. Rodung sowie zum Zaunrückbau müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA008)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 06: SW VILW - Baumfällungen, Wurzelstöcke Roden, Rückbau Zaun
Quelle: OJS 2024/S 156-483576 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden für alle Schallschutzwände im Bereich des Los 6.002 Abstimmungen zur Zugänglichkeit für Inspektionen mit den zuständigen Anlagenverantwortlichen getroffen. Aufgrund der verschärften Vorgaben der Ril 804.5501 vom 01.10.2023 sind diese Abstimmungen nicht mehr regelkonform. Für jede Schallschutzwand ist deshalb eine Festlegung zur Zugänglichkeit zu treffen und zu dokumentieren. Das Erfordernis eines neuen Inspektionskonzeptes und die damit verbundenen zusätzlichen Planungsleistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen zusätzlichen Planungsleistungen für das erforderliche Inspektionskonzept ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht (MKA004)
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 01 / AO 24-002: Erstellung Inspektionskonzepte Schallschutzwände
Quelle: OJS 2024/S 156-483772 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge des Projekts S13 müssen landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. Die Ausführung dieser Maßnahmen hat in Übereinstimmung mit den fortgeschriebenen Ausführungsplänen für die folgenden Bereiche zu erfolgen: Hp Menden / EÜ Mirz / SÜ Mirz / FÜ Moselstraße / EÜ Willy-Brandt-Ring / EÜ Burgpark Westseite / B 56 / Siebenmorgenweg Es werden zusätzliche Leistungen insbesondere für die Begrünung von Böschungen sowie das Anpflanzen von Gehölzen usw. erforderlich. Weiter umfasst die zusätzliche Leistung die Pflege der betreffenden Flächen und Gehölze in den ersten zwei Jahren nach Ausführung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch den erforderlichen Landschaftsbau. Die zusätzlichen Leistungen zur Begrünung und Anpflanzung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Landschaftsbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA011)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: AO 24-005: Fortschreibung LBP-Maßnahmen Los 6.002
Quelle: OJS 2024/S 156-484415 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
An der Grenze der Bahnanlagen zum Burgpark der Burg Lede in Bonn Vilich ist nach Abschluss der Arbeiten die ursprüngliche Zaunanlage wieder herzustellen. Es sind dazu Zaunpfosten sowie Maschen- und Stacheldraht wie ursprünglich vorhanden wieder herzustellen. Parallel müssen Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Baumaßnahme gefällten Bäumen erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Wiederherstellung der Zaunanlage müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben (MKA3)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: AO_24-003: Arbeiten an der Bahngrenze zur Burg Lede
Quelle: OJS 2024/S 156-484925 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
In FWH erfolgt auch die Erneuerung der Gleise 46 und 47. Hierfür sind entsprechende Ausführungspläne erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausführungspläne ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung und wird als zusätzliche Leistung erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Gleisbau sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzliche Ausführungs-planung für die Gleise 46+47 muss in Zusammehang mit den übrigen Gleisbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA004)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA02 / AO_24-0001: Erstellung AP ObgT für die Gleiserneuerungen Gleis 46 und 47 in FWH
Quelle: OJS 2024/S 156-484927 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
An der Grenze der Bahnanlagen zum Burgpark der Burg Lede in Bonn Vilich ist nach Abschluss der Arbeiten die ursprüngliche Zaunanlage wieder herzustellen. Es sind dazu Zaunpfosten sowie Maschen- und Stacheldraht wie ursprünglich vorhanden wieder herzustellen. Parallel müssen Ersatzpflanzungen für die im Rahmen der Baumaßnahme gefällten Bäumen erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Wiederherstellung der Zaunanlage müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. (MKA08)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA05 + AO_24-003: Arbeiten an der Bahngrenze zur Burg Lede
Quelle: OJS 2024/S 156-485394 (2024-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
10 - Die Ausführungsplanung der GA-Box im Bereich KFWH wurde von der Firma Delta Controls erstellt. Die Angaben der GA-Box müssen jetzt in die Ausführungsplanung 50 Hz integriert werden. In den Grundriss sind dazu die bereits verlegten Kabelwege aufzunehmen. Weiter muss der Schaltschrankplan 50Hz vom Außenverteilerschrank entsprechend überarbeitet werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Erstellung der Ausführungsplanung 50Hz. Die zusätzlichen Leistungen zur Integration der GA-Planung in die 50-Hz-Planung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Erstellung der Ausführungsplanung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 10 - AO 24-004: KFWH - 50 Hz - GA-Box - Grundriss - Schaltplan
Quelle: OJS 2024/S 160-497467 (2024-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA013- Im Bereich des Versickerungsbeckens Ahrstraße wurde ein Entwässerungskanal (Querung km 2.292 - Strecke 2695) bereits durch das Los 8.001 ausgeführt. Um diese Querung an die Entwässerungsleitung zwischen den Gleisen anschließen zu können, ist es erforderlich, den Schacht 17 so auszuführen, wie er in der Planung von Los 8.001 bereits dargestellt ist. Dieser Schacht ist durch Los 6.002 zu realisieren. Die entsaprechenden Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch die Entwässerungs-Arbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Ausführung des Schachts Nr. 17 müssen in Zusammenhang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA014- Im Zuge der Rodungs- und Abbrucharbeiten der Stützwand "Roncallistraße" wurde im Aushubmaterial der japanische Staudenknöterich vorgefunden. Der Umgang mit japanischen Staudenknöterich ist vom Umweltmanagement festgelegt. In Abstimmung mit der UBÜW wird der betroffene Bereich zunächst zu separaten Haufwerken angehäuft und mit Folie gesichert. Die Abfuhr der Haufwerke zur thermischen Verwertung muss in geschlossenen Containern erfolgen. Alle Leistungen im Bereich der SW "Roncallistraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die Erdarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Separierung, Sicherung und Abfuhr des mit Knöterich durchsetzem Aushub müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA013- AO 24-006: Querung km 2,292 - Entwässerung - Schacht 17 MKA014- MKA010: SW ROC - Leistungen zur Separierung, Sicherung und Entsorgung von mit japanischem Staudenknöterich durchsetztem Aushub
Quelle: OJS 2024/S 179-551867 (2024-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-04+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
24 - Es wird die Planung und Erstellung folgender zusätzlicher Signalbrücken und Signalausleger erforderlich: - Signalbrücke km 81,795 - Signalausleger km 82,437 - Signalausleger km 82,526 Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung der Signalbrücken und Signalausleger. Die Planungs- und Bauleistungen für die zusätzlichen Signalbrücke und- ausleger müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 24 - AO_24-010: Zusätzliche Signalausleger und Signalbrücken
Quelle: OJS 2024/S 195-600165 (2024-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
15 - Gemäß Entwurfsplanung ist für die Überbrückung der Schallschutzwand im Bereich des Bestandsgewölbes Mühlengraben ein Torsionsbalken mit einer Bohrpfahlgründung vorgesehen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der alten Gleislage kein genaues Aufmaß für den Verlauf des Mühlengrabens im Gleisbereich erstellt werden konnte, war die exakte Lage des Bestandsgewölbes nicht bekannt. Somit konnte auch die genaue Lage für die Bohrpfahlgründung nicht festgelegt werden. Um Planungssicherheit zu erlangen, wurden Suchschachtungen auf der Westseite angrenzend zur Mendenerstr. durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass der geplante Verlauf der Schallschutzwand 62-33 im Bereich der Pfosten 195 bis 207 mit dem Bestandsgewölbe und den OLAMasten 83-2 und N83-2 kollidiert. Diese Kollision war im Vorfeld nicht zu erkennen. Es wird deshalb die Überarbeitung der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des konkrten Bestandsaufmaßes erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 62-33 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Überarbeitung der Entwurfsplanung muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen zur Erstellung der SSW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
15 - MKA 08: Lösungsfindung und Mitwirkung bei der Entwurfsplanung Torsionsbalken Mühlengraben
Quelle: OJS 2024/S 195-600314 (2024-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
17 - Im Bereich des Versickerungsbeckens Ahrstraße wurde ein Entwässerungskanal (Querung km 2.292 - Strecke 2695) bereits durch das Los 8.001 ausgeführt. Um diese Querung an die Entwässerungsleitung zwischen den Gleisen anschließen zu können, ist es erforderlich, den Schacht 17 so auszuführen, wie er in der Planung von Los 8.001 bereits dargestellt ist. Dieser Schacht ist durch Los 6.002 zu realisieren. Die entsaprechenden Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch die Entwässerungs-Arbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zur Ausführung des Schachts Nr. 17 müssen in Zusammenhang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 18 - Im Zuge der Rückbauarbeiten der bestehenden Stützwand „Roncallistraße“ fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material >RC-3 + DKI einzustufen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 19 - Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse ein schnelles Wachstum der Vegetation stattgefunden hat. Um mögliche Konflikte mit Umweltinteressen zu vermeiden und um die Arbeiten sicherzustellen, sind regelmäßige Vegetationsarbeiten erforderlich. Der unterjährige Aufwuchs ist kontinuierlich niedrig zu halten. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch den erforderlichen Landschaftsbau und die Vegetatuinsarbeiten. Die zusätzlichen Vegetationsarbeiten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Landschaftsbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 20 - Im Zuge der Aushub-/Rückbauarbeiten der bestehenden Stützwand Roncallistraße Aushubmaterial fällt an, das aufgrund des hohen Anteils an Fremd- und Störstoffen, Bauschutt, Wurzelwerk, Müll, etc. gemäß Untersuchung nach AVV 20 03 01 zu entsorgen ist. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der entsprechenden Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 21 - Für die Rückbauarbeiten der Bestandsstützwand an der Roncallistr. muss ein Teil der Asphaltfläche abgebrochen und entsprechend entsorgt werden. Gemäß Analyse des Büros Dr. Spang muss die Entsorgung des Asphaltmaterials über den Abfallschlüssel 17 03 01* (kohlenteerhaltige Bitumengemische) erfolgen. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der entsprechenden Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 22 - Im Zuge der Aushub-/Rückbauarbeiten der bestehenden Stützwand Roncallistraße fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 23 - Für die Versickerungsmulde VG 08-2 im Streckenabschnitt von etwa Kilometer 84,760 bis 84,860 auf der Strecke 2324 wird der versickerungsfähige Bodenhorizont aktuell nicht erreicht. Daher soll in diesem Bereich ein Bodenaustausch mit Filterkies 16/32 durchgeführt werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
17 - AO 24-006: Querung km 2,292 - Entwässerung - Schacht 17 18 - MKA 016: SW ROC - Entsorgung von Betonbruch >RC-3 nach EBV, DKI nach DepV 19 - MKA 021 / AO 24-007: PFA 1-4 - Ausführung von zusätzlichen Vegetationsarbeiten 20 - MKA 022: SW ROC - Entsorgung von Deckbodenmaterial mit hohem Anteil an Fremd- und Störstoffen, Bauschutt, Wurzelwerk, Müll, etc., Abfallschlüssel 20 03 01 gem. AVV 21 - MKA 018: PFA1-Entsorgung von Asphalt, Abfallschlüssel 17 03 01* nach AVV, Klasse B nach RuVA-StB 01 22 - MKA 023: SW ROC - Entsorgung von Bodenmaterial BM-0 nach Ersatzbaustoffverordnung 23 - AO_24-009: Bodenaustausch Versickerungsmulde VG 08-2
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Quelle: OJS 2024/S 195-602023 (2024-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 016 - Lfd.-Nr. 016 - Im Bereich der zu erneuernden Stützwand an der Roncallistraße befindet sich unmittelbar neben der Bestandsstützwand ein Beleuchtungsmast. Dieser Mast muss für die Rück- und Neubauarbeiten der Stützwand zurückgebaut werden. Nach Rücksprache mit der Stadt Troisdorf darf der Beleuchtungsmast nicht wie ursprünglich vorgesehen ersatzlos zurückgebaut und zu einem späteren Zeitpunkt an gleicher Stelle wieder eingebaut werden. Die Beleuchtung in diesem Bereich muss vielmehr durchgängig sichergestellt werden. Der betreffende Beleuchtungsmast muss deshallb auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt werden. Alle Leistungen im Bereich der SW "Roncallistraße" sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die Arbeiten zum Rückbau der Beleuchtung. Die zusätzlichen Leistungen zum Versetzen der betreffenden Beleuchtung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten zur Baufeldmfreimachung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 013: Lfd.-Nr. 016 - SW ROC/ Bf FWH - Leistungen zur Versetzung eines Beleuchtungsmastes
Quelle: OJS 2024/S 202-626416 (2024-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT_026_ Im Bereich des Haltepunkt Vilichs sind umfangreiche Schnittstellenprüfungen erforderlich. Weiter müssen aufgrund der Betroffenheiten von Dritten umfangreiche Abstimmungen geführt werden. Aufgrund der Komplexität in diesem Bereich und zur Vereinfachung der Kollisionsprüfungen soll die Darstellung der bisherigen Planungen in einem 3D-Modell erfolgen. Alle Bau- und Planungsleistungen im Zuge der Teilmaßnahme "HP Vilich" sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Dies umfasst auch die zugehörigen Planungen für Gleisbau und Tiefbau. Die zusätzlichen Darstellung der bisherigen Planungen in einem 3D-Modell muss in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen, bei denen ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen tritt oder der Beschaffer selbst die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Unterauftragnehmern übernimmt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT_026_ AO 24-012: HP Vilich - 3-D-Darstellung incl. Oberbau-, Gleis- und Tiefbauplanung
Quelle: OJS 2025/S 005-007980 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-08+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA33 Im Zuge der Erdarbeiten bzw. des Streckenbaus im PFA1 müssen bestehende Entwässerungsrohrleitungen DN 400 ausgebaut und entsorgt werden. Lt. Leistungsverzeichnis, Position 11.03.0010. „Entwässerungsleitung abbrechen und aufnehmen“ sind lediglich Rohre bis zu einem Durchmesser von DN 315 beschrieben. Es fallen deshalb Mehraufwendungen für die größeren Durchmesser an. Alle Leistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die erforderlichen Erdarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen zum Rückbau der größeren Entwässerungsrohre müssen in Zusammenhang mit den übrigen Erdarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. // MKA37 Im Zuge der Herstellung der Entwässerungsanlagen im PFA2 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6010). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 033: PFA1 - Ausbau Entwässerungsrohre // MKA 037: PFA2 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung
Quelle: OJS 2025/S 006-014148 (2025-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-23+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
035- Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6013). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-0 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA 039: PFA1 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung
Quelle: OJS 2025/S 017-050595 (2025-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ25 Im Bereich Troisdorf-Friedrich-Wilhelmshütte soll während der Sperrpause im November/Dezember von km 81,5+30 bis km 81,9+30 ein Schienenwechsel durchgeführt werden. Auf der 400 Meter langen Strecke werden ausschließlich die Schienen ausgetauscht. Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes. // LÄ27 Gemäß Entwurf soll der Bestandskabelschacht bahnrechts des rechten Gleises Strecke 2324 km 52,8+98 mittels Schachtanschluss-bausätzen an den neu herzustellenden Kabelkanal angebunden werden. Im Zuge der Fortschreibung der Planung ist festgestellt worden, dass der Bestandsschacht den Regelabstand zum zukünftigen Neubaugleis nicht einhält und mit dem Neubaugleis kollidiert. Der Bestandschacht muss zurückgebaut und nach Westen verschoben werden. Ergänzend wird wegen der Erneuerung des ESTW auf SIMIS D ein zusätzlicher Mittelschacht und eine neue Querung unter den zwei Gleisen der Stecke 2324 benötigt. Es kommt zu Umplanungen bzw. zusätzlichen planerischen Aufwendungen. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch den Kabeltiefbau. Die zusätzlichen planerischen Leistungen zur Überplanung der Querung und Schächte müssen in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen für den Kabeltiefbau erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. // LÄ30 Für Arbeiten der Fa. RPS im Gleis 5 muss eine Baustraße als Zuwegung zu Gl. 5/6 in Troisdorf hergestellt werden. Die Zuwegung soll von einem Zweiwegehubsteiger (Gewicht 12,8 to) genutzt werden können.Diese Leistung ist erforderlich damit der Fa. RPS die Zufahrt für den Einbau des Isolators gewährleistet werden kann. Der AN Los 6.002 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Geräte an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortegsetzt werden. // LÄ33 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Betonbruch an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // LÄ37 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Material (Holz, Müll, Bauschuttreste etc.) an, der gemäß Untersuchung nach AVV 20 03 01 zu entsorgen ist (HW 6019). Entsprechende Entsorgungsleistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Entsorgung nach AVV 20 03 01 muss hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // LÄ38 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA1 fällt Aushubmaterial an, das gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist. Gemäß Ersatz-baustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ25 AO 24-011: Ausführung eines Schienenwechsels in Troisdorf -FWH // LÄ27 MKA 014: PFA1 - Zusätzliche und/oder geänderte Planungsleistungen zur Kabelquerung km 82,5+98 // LÄ30 MKA 029: PFA1- Baustraße Gl. 5/6 Troisdorf // LÄ33 MKA 040: PFA 1 - Entsorgung von Betonbruch nach Ersatzbaustoffverordnung // LÄ37 MKA 043: PFA1 - Entsorgungsleistungen AVV 20 03 01 // LÄ38 MKA 038: PFA 1 - Entsorgung von Bodenmaterial BM-F1 nach Ersatzbaustoffverordnung
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Quelle: OJS 2025/S 020-061024 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-30)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
029: Für die Erdarbeiten zur Herstellung des Bahnkörpers in den PFA 1 bis 4 sollen statt dem vertraglich vorgesehenen Bodenaustausch Maßnahmen zur Bodenverbesserung erfolgen. Dabei werden Bindemittel zur Stabilisierung des Untergrundes in den Boden eingefräst. Die betreffende Anderung im Bereich der Erdarbeiten war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau des Bahnkörpers sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die betreffende Änderung (Bodenverbesserung statt Bodenaustausch) muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Erdarbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, die geänderte Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Anderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 029: MKA 028: PFA 1-4 - Bodenverbesserung Streckenbau
Quelle: OJS 2025/S 022-070087 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-20)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
38: Im Zuge der Arbeiten für die Stützwand „Roncallistraße" werden geänderte bzw. zusätzliche Fugenbänder erforderlich. Die Ausführung von Fugenbändern für die Stützwand "Roncallistraße" ist grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die konkrete Ausführung der geplanten Fugenbänder. Die erforderlichen geänderten und zusätzliche Leistungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
38: MKA 012: SW ROC - Fehlende Positionen Fugenbänder
Quelle: OJS 2025/S 057-183284 (2025-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 042 Im Zuge der Herstellung der prov. Kabeltrasse/Schallschutzwand SSW6231 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6008). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-Beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: MKA 042: SSW 6231 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung
Quelle: OJS 2025/S 072-235706 (2025-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-29+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 045 Die Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit der senkrechten Flächen der Stützwand an der Roncallistraße erfolgt gemäß Ril 804.6101 Abs. 10 mit einem Voranstrich (Pos. 20.10.20 HLVc) und zwei Deckanstrichen (Pos. 20.10.30 HLVc). Weiter ist die Richtzeichnung RIZ-ING Was 7 zu beachten. Diese sieht zur Entwässerung erdberührter Brückenbauwerke eine Drainschicht aus Drainmatten vor. Die Ausführung der ausgeschrieben Tondichtungsbahn (Pos. 20.10.40 HLVc) entfällt im Gegenzug. Für die zusätzlichen Drainmatten liegen im Leistungsverzeichnis keine Abrechnungspositionen für Titel 20 (Stützwand Roncallistraße) vor. Alle Bau- und Planungsleistungen für die SW ROC sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die geänderte Ausführung der Abdichtung muss in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: MKA 045: SW ROC - Fehlende Position Abdichtung
Quelle: OJS 2025/S 084-277664 (2025-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Zwischen Weiche 4 und Weiche 5 im Bf. Troisdorf Bft. Friedrich-Wilhelmshütte, im Infrastrukturbereich der Mannstaedt GmbH, ist die Schweißwulst der feldseitigen (zaunseitigen) Verbindung von Spitze W5 zu Spitze W4 mechanisch abzuschleifen. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Bohraufnahme und Montage des Achszählers 82W587B zu ermöglichen. Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: AO 25-006: Abschleifen der Schweißwulst zwischen Weiche 4 und 5 - Bf. Troisdorf
Quelle: OJS 2025/S 102-344209 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-03)
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MKA 046 Die Stadt Bonn hat im Jour-fix-Termin vom 26.09.2024 einen horizontalen Berührschutz für den Überbau der FÜ Gartenstraße gefordert. Ursprünglich geplant und auch ausgeschrieben war ein vertikaler Berührschutz. Die Ausführung des horizontalen Berührschutzes erfordert nunmehr ein zusätzliches Geländer. Aufgrund der Umplanung müssen zusätzlich die Beleuchtungsmaste angepasst werden. Die Beleuchtung ist dazu in der Geländerflucht zu planen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung des Berührschutzes. Die geänderte Ausführung (Umplanung und bauliche Ausführung) muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen und kann hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: MKA046: FÜ Gartenstraße - Horizontaler Berührschutz
Quelle: OJS 2025/S 106-360223 (2025-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-02)
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045 - Im Zusammenhang mit dem Weichenumbau in KFWH werden folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Schutzmaßnahmen für die ÖKO der EU "Moselstr". sowie "Willy-Brandt-Ring" - Aus- und Wedereinbau von Spannbetonpfosten - Freilegungs- und Umlegungsarbeiten an Kabeln. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Montage der betreffenden Weichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Baufeldfreimachung müssen in Zusammehang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 049 - Für die zusätzliche Querung an den Weichen 4/5 an der Zuführung Mannstaedt-Werke werden geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich: - Herstellung einer Kabelquerung bestehend aus zwei Kabelkleinschächten, zweizügig mit Kabelschutzrohr DNI 10 und vier Bögen - Lieferung und Einbau eines Monolithen kleine Bauform für LS - Geländeberäumung neben Gleis 345 zur Herstellung von 26m Betonkabelkanal Größe I inklusive Randweg Alle Bau- und Planungsleistungen für den Kabeltiefbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die zusättliche Querung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 055 - Mit Übergabe des Vorabzugs PTI vom 29.04.2024 werden drei zusätzliche Kabelquerungen definiert. Für die Erstellung der zugehörigen Entwurfs- und Ausführungsplanung werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Planung und Ausführung des Kabeltiefbaus sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die Planung der zusätzlich benötigten Kabelqquerungen kann nur im Rahmen der übrigen Planungsleistungen erfolgen und kann technisch hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 064 - Das Leistungsverzeichnis enthält unter Teil-HLV 43 „Neubau Schallschutzw. West, km 9,790 - 10,009 (PFA 4)" keine Position für die erforderliche Fortschreibung der Entwurfsplanung. Es kommt zu Mehraufwendungen für die erforderlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Fortschreibung der Entwurfsplanung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
045 - MKA 052: Zusätzliche Leistun en Tiefbau / Baufeldberäumun 049 - MKA 059: KFWH - Querung Gl. 48 und Weichen 4/5 Zuführung Mannstaedt-Werke 055 - MKA 015: PFAI - Planun sleistun en Kabel uerun en km 82,070 / 82,145 / 2,1+65 064 - MKA 075: SSW6243 „Platanenweg 2" (PFA 4) — Fehlende Fortschreibung Entwurfsplanung
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Quelle: OJS 2025/S 125-431926 (2025-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-17)
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MKA 017 Im Zuge der Aushubarbeiten im Bereich der bestehenden Stützwand Roncallistraße fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6004). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-Beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: MKA 017: SW ROC - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung BM-F3
Quelle: OJS 2025/S 136-472291 (2025-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-08)

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Die Ausschreibungsunterlagen für die Stützwand Vilich West enthalten keine Vorgaben und Festlegungen für die Abdichtung erdberührter, senkrechter Bauteile nach RIL 804.6101 enthalten. Die betreffenden Leistungen wurden in der Ausschreibung vergessen. Die fehlenden Angaben zur Bauwerksabdichtung sind im Rahmen der Planungsbesprechungen festgelegt worden. Es kommt zu Mehraufwendungen für die erforderlichen Abdichtungsarbeiten. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen zur Sicherstellung der Abdichtung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: MKA 071: SW VIL West - Fehlende vertikale Abdichtung
Quelle: OJS 2025/S 153-528355 (2025-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-26)

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060 - Im Zuge der Kabeltiefbauarbeiten werden zusätzliche Kabeltiefbauleistungen für die Verlegung der OSE-Kabel der Masten N5- 4, N5-6 und N5-14 erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Kabeltiefbauarbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen für die Verlegung der OSE-Kabel müssen im Rahmen der übrigen Kabeltiefbauarbeiten und können technisch hiervon nicht getrennt werden. Eine gesonderte Ausführung bzw. anderweitige Vergabe der Leistung ist deshalb aus fachlicher Sicht nicht möglich. 078 - Der ursprüngliche Entwurf für die Stützwand Vilich-West berücksichtigt nicht die Tiefenentwässerung rdb (Strecke 2324 - Leistung Los 5.001 ). Dies hätte zur Folge, dass die Stützwände untergraben würden und eine alternative Flachgründung zu planen ist. Dies gilt für die Stützwand Vilich West in den Bereichen: - Bereich A: km 8,562 - km 8,587 - Bereich B: km 9,035 - km 9,186 Weiter sind die Anschlüsse der Stützwand Vilich West an das umgeplante Kreuzungsbauwerk aus Los 5.001 zu planen. Es kommt zu Mehraufwendungen für die erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Planungsleistungen (Berücksichtigung Tiefenentwässerung und Anpassung an Kreuzungsbauwerk) müssen in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
060 - MKA 065: PFA2 - Kabeltiefbauleistungen für OSE-KabeI Masten N5-4, N5-6, N5-14 078 - MKA 027: SW VILW - Zus. Planungsleistungen Stützwand Vilich West
Quelle: OJS 2025/S 163-557438 (2025-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-01)
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MKA 072 Der Hohlraum unterhalb der Servicetreppe in km 89,005 soll anlog zu Los 5.001 mit Füllbeton aufgefüllt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Stützwand Vilich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Füllbeton unterhalb der Treppe) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: MKA 072: SW VIL - Anpassung Bereich Servicetreppe
Quelle: OJS 2025/S 167-570387 (2025-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-22)

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059 - Während der Sperrpause im Dez. 2024 ist es zu einer Absage der AG-seitigen Lieferung von Verfüllschotter per Bahnwagen gekommen. Dies hat Auswirkungen auf die Erbringung der Leistungen im Bereich Friedrich-Wilhelms-Hütte: - Mehraufwendungen für das Nachschottern der Weichen VW24, 523, 522, 521 einschl. der Verbindungsstücke und des Stumpfgleises mit ZW-Bagger und SKL - Verfüllen der Weichen VW28, 529 einschl. der Verbindungsgleise zur Weiche W522 bzw. zu späterem Zeitpunkt mit erhöhtem Aufwand - Ausfall der bestellten und kurzfristig abgesagten Traktionsleistung (Lok) Alle Oberbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund der fehlenden Beistellung von Verfüllschotter müssen in Zusammehang mit den übrigen Oberbauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 071 - Das Baufeld zwischen der EU "Siegburger Straße" und der EU "Friedrich-Breuer-Straße" östlich der Strecke 2324 soll durch den AN 6.002 hergerichtet werden. Die Leistung ist erforderlich, da die Lose Los 6.001 (THG) sowie Los 5.004 und Los 6.002 (beide Strabag) zeitgleich die BE- Fläche nutzen müssen. Um Konflikte zu verhindern, soll die Baufeldherstellung durch Los 6.002 erfolgen. Folgende Leistungen werden erforderlich: 2. 3. 4. 2. Abtrag und Entsorgung des gesamten Baufeldes zwischen den EU Rückbau und Entsorgung der bestehenden Mauern Planung und Einbau von L-Steinen zwischen Gehweg und Baufeld Hinterfüllung der L-Steine sowie Auffüllung bis auf das Niveau von 57,15 m Herstellung einer Zufahrt von der Königswinterer Straße Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Arbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen der weiteren Arbeiten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
059 - MKA 062: PFAI - Absa e Verfüllschotter Weichenneubau KFWH November/ Dezember 2024 071 - AO 25-026: Baufeldherstellung zwischen EU Siegburger Straße und EU Friedrich-Breuer-Straße
Quelle: OJS 2025/S 182-620584 (2025-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-26)

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085 - Bei km 89,847 (PFA 4) wird die Bahntrasse in einer Tiefe von etwa 7 m von einem Abwasserkanal DN 1600 gekreuzt. Für diesen Bereich muss ein zusätzlicher Torsionsbalken für die SSW vorgesehen werden. Dieser Torsionsbalken ist bislang in Planung und Ausschreibung nicht berücksichtigt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6243 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung zusätzlicher Torsions-balken) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs-leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 093 - Bei der EU „Vilicher Bach" (SSW 62-37) wird die Bahntrasse von einem Abwasserkanal DN1800 gekreuzt. Eine Ausführung wie usprünglich vorgesehen mit einem 5m-Feld ist aufgrund des schiefwinkligen Verlaufs des Kanals und der daraus resultierenden Pfostengründungen, die sich in einem Abstand von lediglich ca. 28 cm zur Außenkante des Kanals befinden würden, nicht umsetzbar. Für diesen Bereich muss deshalb ein zusätzlicher Torsionsbalken vorgesehen werden. Dieser Torsionsbalken ist bislang in Planung und Ausschreibung nicht berücksichtigt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Ausführung zusätzlicher Torsionsbalken) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 095 - Im vertraglichen Leistungsverzeichnis (Teil C) fehlen in den Titeln der Schallschutzwände teilweise Positionen für die Ausführung von über 6m Tiefe hinausgehende Tastbohrungen und für über 6m Tiefe hinausgehende Sondierbohrungen. Es kommt zu entsprechenden zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Kampfmitteluntersuchungen. Die zusätzlichen Leistungen für die tieferen Untersuchungsbohrungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen und können hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 098 - Aufgrund der Anordnung von anliegerseitigen Inspektionswegen ist ebenfalls die Zugänglichkeit und Zuwegung zu berücksichtigen. Im Rahmen gemeinsamer Abstimmungen wurde gemeinsam die Planung von zusätzlichen Servicetüren beschlossen. Die Servicetüren müssen dazu in die Planung der SSW 62.33 sowie 62.37 integriert und Detailpläne erstellt werden. Darüber hinaus müssen Grundrissanpassungen an den Mastumfahrungen der Schallschutzwände vorgenommen werden-Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung der Servicetüren) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
085 - MKA 074: SSW 6243 „Platanenweg 2" (PFA 4) — Planung zusätzlicher Torsionsbalken 093 - MKA 090: SSW6237 (Geislar 2) - Planung und Ausführung Torsionsbalken über Abwasserkanal DN 1800 095 - MKA 103: SSW- Fehlende Positionen für Mehrmeter Sondier- und Tastbohrungen 098 - MKA 1 10: SSW 6233 / 6237 - Planung zusätzliche Servicetüren sowie Grundrissanpassungen aufgrund Inspektionsweg
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Quelle: OJS 2025/S 187-636320 (2025-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-09)

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057 - Nach Vertragsabschluss wurde eine 3D Simulation erstellt, wonach eine zusätzliche Signalbrücken zwischen Troisdorf und EU Moselstraße erforderlich wird. Dadurch ergibt sich eine Verschiebung der beiden bislang vorgesehenen Signalbrücken. Zudem wird ein zusätzlicher OLA-Abspannmast notwendig. Weiter zeigte sich bei der Signalsichtsimulation das zwei zusätzliche Signalausleger bei km 82,236 und km 82,525 notwendig werden. Diese sind baugleich zu allen anderen Signalausleger, jedoch nur mit einer Arbeitsbühne zu planen. Bei allen anderen Signalausleger verändert sich lediglich die Standorte. Es kommt zu zusätzlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Planungsleistungen für die erforderlichen signaltechnischen Anpassungen müssen in Zusammehang mit den übrigen Planungsleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 086 - Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurden aus statisch-konstruktiven Gründen Änderungen am Bauwerk „Schallschutzwand 62-32" notwendig. Die aktuellen Anforderungen sind im Qualitätsprüfbericht Nr. 01 vom 15.05.2024 dargestellt und betreffen u.a.: - Änderung Ortbetonbohrpfähle von D=60 cm auf D=75cm - Ausführung von Stahlpfosten mit Auskragung - Änderung des Querschnitts des Torsionsbalkens - Erhöhung der Betongüte Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6232 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen und geänderten Leistungen, die sich aus dem Qualitätsprüfbericht ergeben, müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
057 - MKA 047: Zusätzliche und/oder geänderte Leistungen aus Anpassung von Signalstandorten 086 - MKA 076: SSW6232 - Entwurfsabweichungen gemäß Qualitätsprüfbericht Nr.01 vom 15.05.2024
Quelle: OJS 2025/S 195-666564 (2025-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅

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062 Im Zusammenhang mit der Schotterversorgung für die Herstellung der Gleise 46 und 47 sind zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich geworden. Infolge fehlender und schadhafter Wagen, belegter Gleise und unsortierten Wagen (Druckluft / Elektrokipper) fallen folgende direkte Mehraufwendungen beim Einbau des Grundschotters an: • Schotterversorgung mit Straßenfahrzeugen vom Schotterlager am Sägewerk • Entladung von Bahnwagen mithilfe von Baggern, • Erhöhter Aufwand für Rangieren Weiterhin sind infolge fehlender Wagen sowie infolge verspäteter Zuführung von Fc-Wagen mit Verfüllschotter (06.08.2024 statt 02.08.2024) folgende direkte Mehraufwendungen bei den Stopfarbeiten, bzw. bei der Versorgung mit Verfüllschotter angefallen: • Schotterversorgung mit Straßenfahrzeugen vom Schotterlager am Sägewerk • Eine zusätzliche Stopfschicht Alle Oberbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund der fehlenden Beistellung von Grund- und Verfüllschotter müssen in Zusammehang mit den übrigen Oberbauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 092 Die Ausführung des Berührschutzes an der FÜ "Gartenstraße" war ursprünglich vertraglich als vertikaler Berührschutz vorgesehen. Auf Wunsch der Stadt Bonn sollte abweichend von der vertraglichen Ausschreibung ein horizontaler Berührschutz ausgeführt werden. Diese Änderung ist Gegenstand der Mehrkostenanzeige Nr. 46 vom 18.11.2024. Im weiteren Planungsverlauf wurde allerdings festgestellt, dass ein horizontaler Berührschutz aufgrund bautechnischer Zwangspunkte (Kollision mit der OLA) nicht ausgeführt werden kann und die Ausführung final als vertikaler Berührschutz mit konstruktiven Anpassungen / Ergänzungen erfolgen muss. Insbesondere muss eine Verbreiterung des Überbauquerschnitts von 3,25 m auf 3,89 m erfolgen, was umfassende Anpassungen der Konstruktion erforderlich macht. Alle Bau- und Planungsleistungen für die FÜ "Gartenstraße"sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung des Berührschutzes. Die nochmalige Änderung der Ausführung (Umplanung und bauliche Ausführung) muss in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten erfolgen und kann hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 094 Die BE-Fläche 340 befindet sich im PFA4, zwischen der EÜ Siegburger Straße und EÜ Friedrich-Breuer-Straße. Im Zuge der Arbeitsvorbereitung wurde festgestellt, dass für die herzustellenden Winkelstützwände keine Planungsgrundlagen (Geländeaufmaß / Lageplan) vorliegen. Es wird dazu ein vermessungstechnisches Aufmaß der betreffenden BE-Fläche nach dem Bodenabtrag erforderlich. Der AN Los 6.002 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können deshalb ohne Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandskosten fortgesetzt werden 101 Im Zuge der Aushubarbeiten an der Stützwand Vilich West fällt Bodenmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6034 + 6035). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0* & BM-F1 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 102 Die Strecke 2695 wurde im städtischen Bereich (Bereich Vilich) näher an die Bestandsstrecke heran geplant als die Richtlinie vorsieht. Für den Bereich der Weichen 1-6 (km 89,029 (Strecke 2324) bis km 9,562 (Strecke 2695)) soll deshalb ein detaillierter Plan erstellt werden, in welchem die Weichenantriebe zu sehen sind, um diese mit den vorliegenden OLA-Planungen abgleichen zu können. Es kommt zu zusätzlichen Planungsleistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Oberbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Detailplan Weichen 1-6) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 103 Im Zuge der Aushubarbeiten im Streckenbau PFA2 ca. km 5,0 – 5,8 fällt Bodenmaterial an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6036). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F2 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs-beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallende
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
062 MKA 030: PFA1 - Gl. 46 + Gl. 47 - Mehraufwendungen in Zusammenhang mit der Schotterversorgung 092 MKA 089: FÜ Gartenstraße - Beidseitiger vertikaler Berührschutz 094 MKA 102: PFA4 - Zusätzliche Leistungen Geländeaufmaß BE-Fläche 340 101 MKA 135: SW VIL - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-F0* & BM-F1 102 MKA 132: Detailplan für Bereich Weichen 1-6, Abgleich mit OLA-Planung 103 MKA 136: PFA 2 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-F2
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Quelle: OJS 2025/S 215-740810 (2025-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-09)

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108 Einzelne OLA-Mastfundamente wurden zu nah am Gleis fundamentiert. Dadurch wird der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten, was Anpassungen der Rettungswege sowie teilweise des Verlaufs der Schallschutzwände (u.a. Anpassung von SSW – Nischen) gegenüber der fortgeschriebenen Entwurfsplanung erforderlich macht. Folgende Bereiche sind betroffen: SSW 6235: N85-10, N85-12 SSW 6236: N87-8, N87-8a und N87-10 SSW 6237: N88-2, N88-4 und N88-12 Es muss die Feststellung der Abweichungen, Prüfungen auf Umsetzbarkeiten von Lösungsmöglichkeiten sowie Abstimmungen mit Fa. RPS hinsichtlich der Maststandorte und deren Gleisabstände. Die Abweichungen der OLA-Standorte waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu er-bringen. Die erforderliche Umplanung unter Berücksichtigung der tatsächlichen OLA-Maste muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
MKA 083: SSW 6235 | 6236 | 6237 – Umplanung SSW / Flucht- und Rettungswege infolge geänderter OLA-Maststandorte
Quelle: OJS 2026/S 007-017892 (2026-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-27)
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MKA 068 Im Rahmen der Ausführungsplanung der Stützwand Vilich West wurde im Zuge der Baugrubenplanung festgestellt, dass die erforderliche Baugrube für die Stützwand einer Baugrubensicherung bedarf, da die ursprünglich vorgesehenen geböschte Ausführung der Baugrube stellenweise die DB-Grenze überschreiten würde. In einem Teilbereich (Bereich 1) muss aufgrund örtlicher Gegebenheiten und eingeschränkter Zufahrt das System aus stapelbaren Beton-Systembausteine eingesetzt werden. In einem weiteren Teilbereich (Bereich 2) kommt ein Trägerbohlverbau mit Holzausfachung zur Ausführung. Hierfür werden zusätzliche Planungs- und Bauleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SW VIL West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Bau zusätzlicher Baugrubensicherungen) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 112 Bei km 88,945 muss eine zusätzliche Rangierhalttafel RA10 am Block 3.13 der Stützwand Vilich West geliefert und montiert werden. Die Tafel ist bereits in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SW VIL West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Montage Rangierhalttafel) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
MKA 068: SW VIL West – Zusätzliche Baugrubensicherung - Planung und Ausführung. MKA 112: SW VIL West - Planung und Montage Rangierhalttafel RA10.
Quelle: OJS 2026/S 019-064309 (2026-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-17)

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105 - Die Betongüte für die Bohrpfähle der Stützwand Vilich West wurde im Rahmen der statischen Berechnung von der ursprünglich vorgesehenen Betongüte C25/30 auf C30/37 erhöht. Diese Änderung der Betongüte war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Erhöhung der Betongüte muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text: 105 - MKA 054: SW VIL West - Bohrpfähle, Änderung Betongüte auf C 30/37
Quelle: OJS 2026/S 034-114473 (2026-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-04)
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070 Im Zuge der Planung und Bauausführung der Schallschutzwand Fasanenweg wurde festgestellt, dass die Trassierung der SSW mit den OLA-Masten N4-12, N4-13, N4-14 und N4-15 kollidiert. Die betreffenden OLA-Maste müssen deshalb konstruktiv in die Schallschutzwand integriert werden. Die Ausführungsplanung und die Bauausführung sind entsprechend anzupassen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Schallschutzwand im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Integration der betreffenden OLA-Masten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
070 AO 25-024: Integration OLA-Maste in die SSW-Fasanenweg.
Quelle: OJS 2026/S 045-155409 (2026-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31)
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AO 25-023 Im Zuge der Planung und Bauausführung der Schallschutzwand 62-32 (FWH-Mitte) wurde festgestellt, dass die Trassierung der SSW mit dem Bestand eines OLA-Mastes (Bz 1-3) bei Bahn-km 82,289 (Strecke 2324) kollidiert. Ein Rückbau oder eine Verlegung des Mastes ist aufgrund der abgestimmten Trassierung und des vorgesehenen Bauablaufs ausgeschlossen. Der betreffende OLA-Mast Bz 1-3 muss deshalb konstruktiv in die Schallschutzwand integriert werden. Die Ausführungsplanung und die Bauausführung sind entsprechend anzupassen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die Schallschutzwand im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Integration des bestehenden OLA-Mastes müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 061 Während der Sperrpausen im Nov./Dez. 2024 müssen Zuführungen der Mannstaedt-Werke gewährleistet werden. Hierfür müssen die Arbeiten unterbrochen werden und den Zu- und Abführungen sowie der Rangiertätigkeiten der Mannstaedtwerke Vorrang gewährt werden. Es kommt zu Stillstandszeiten im Bauablauf. Die für die jeweiligen Arbeiten im Baubereich erforderliche Logistik ist grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die Berücksichtigung von zusätzlichen Fahrten zur Anbindung der Mannstaedt-Werke kann hierbei zwingend nur im Rahmen der übrigen Arbeiten bzw. Logistik erfolgen und kann technisch hiervon nicht getrennt werden. MKA 097 In der ursprünglichen Entwurfsplanung wurde die vorh. Geländegeometrie nicht ausreichend berücksichtigt. Im Rahmen der Oberbau- und Gleistechnikplanung wurde deshalb ersichtlich, dass der vorgesehene Entwurf im Bereich der Schallschutzwand 62.30 „SSW Mendener Straße“ ohne Anpassungen nicht umsetzbar ist. Folgende Zwangspunkte sind ebenfalls zu berücksichtigen, die die Festlegung des Böschungsverlaufs und die Höhe der Sockelausbildung bestimmen: - Anordnung eines Inspektionsweges - Einhaltung der Bahngrenzen im Bereich der Straße am Böschungsfuß - Vermeidung der Überschüttung der im Bestand vorhandenen Stützwand - Möglichst Vermeidung von Sockelhöhen größer 2,00m Unter Zugrundelegung dieser Randbedingungen sind in bestimmten Abschnitten Sockelhöhen von über 2,00 m erforderlich. Dies macht eine separate konstruktive Planung und Ausführung von Stützkonstruktionen notwendig. Es kommt zu Mehraufwendungen in Planung und Ausführung. Alle Leistungen zur Ausführung der Schallschutzwände im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen zur Ausbildung der Stützkonstruktion müssen in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. MKA 109 Im Zuge der Fortschreibung der Entwurfsplanung „EÜ Meindorfer Straße“ haben sich wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für den Torsionsbalken bei km 85,310 ergeben. Durch die Einbeziehung neuer Aufmaße und die geänderten Randbedingungen muss danach die Lage des Torsionsbalkens überarbeitet und die Spannweite angepasst werden. Hierfür werden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 6235 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Zusätzliche Planungsleistungen für Torsionsbalken EÜ Meindorfer Straße) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
AO 25-023: Integration des OLA-Mastes Bz 1-3 in die SSW 62-32 (FWH-Mitte) MKA 061: PFA1 - Mannstaedt-Fahrten während SPP November/ Dezember 2024 MKA 097: SSW 62-30 - Planung und Herstellung zusätzliche Winkelstützkonstruktionen am Böschungsfuß. MKA 109: SSW 6235 - Zusätzliche Planungsleistungen Torsionsbalken EÜ Meindorfer Straße
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Quelle: OJS 2026/S 064-223523 (2026-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅

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MKA 056 Gemäß Entwurfsplanung ist für die Überbrückung der Schallschutzwand im Bereich des Bestandsgewölbes Mühlengraben ein Torsionsbalken mit einer Bohrpfahlgründung vorgesehen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der alten Gleislage kein genaues Aufmaß für den Verlauf des Mühlengrabens im Gleisbereich erstellt werden konnte, war die exakte Lage des Bestandsgewölbes nicht bekannt. Somit konnte auch die genaue Lage für die Bohrpfahlgründung nicht festgelegt werden. Um Planungssicherheit zu erlangen, wurden Suchschachtungen auf der Westseite angrenzend zur Mendenerstr. durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass der geplante Verlauf der Schallschutzwand 62-33 im Bereich der Pfosten 195 bis 207 mit dem Bestandsgewölbe und den OLAMasten 83-2 und N83-2 kollidiert. Diese Kollision war im Vorfeld nicht zu erkennen. Es wurde deshalb die Überarbeitung der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des konkreten Bestandsaufmaßes erforderlich. Die betreffenden Leistungen sind in MKA 08 berücksichtigt. Im Ergebnis der planerischen Fortschreibungen muss die Ausführung des Torsionsbalkens nunmehr als Stahl-Fachwerkkonstruktion erfolgen. Mit der nun vorliegenden Mehrkostenanzeige 056 werden die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die eigentliche geänderte Bauausführung sowie die Erstellung der zugehörigen Ausführungsplanung geltend gemacht. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 62-33 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen geänderten und zusätzlichen Leistungen (Ausführungsplanung und bauliche Ausführung), die sich aus der Überarbeitung der Entwurfsplanung ergeben, müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen zur Erstellung der SSW erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA 066 Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden für alle Schallschutzwände im Bereich des Los 6.002 Abstimmungen zur Zugänglichkeit für Inspektionen mit den zuständigen Anlagenverantwortlichen getroffen. Aufgrund der verschärften Vorgaben der Ril 804.5501 vom 01.10.2023 sind diese Abstimmungen nicht mehr regelkonform. Für jede Schallschutzwand ist deshalb eine Festlegung zur Zugänglichkeit zu treffen und zu dokumentieren. Im Zusammenhang mit der Herstellung der nachträglich geforderten Inspektionswege für die Schallschutzwand SSW6233 „FWH West“ werden zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für das Fällen von Bäumen erforderlich. Das Erfordernis eines neuen Inspektionskonzeptes und die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Es müssen zusätzlichen Leistungen für die erforderlichen Inspektionswege ausgeführt werden. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
MKA 056: SSW 6233 – Ausführungsplanung und Ausführung Torsionsbalken Mühlengraben als Fachwerkkonstruktion. MKA 066: SSW6233 - Baumfällarbeiten für Inspektionsweg
Quelle: OJS 2026/S 065-227993 (2026-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅

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MKA 080 Gemäß den Ausschreibungsunterlagen ist für die Sockelelemente der Schallschutzwände die Betonfestigkeitsklasse C30/37 gefordert. Gemäß aktueller Fassung der Ril 804.5501 (gültig ab dem 01.10.2023) muss die Betongüte der Betonsockel aller Schallschutzwände hingegen auf C35/45 erhöht werden. Die Änderung des Regelwerkes sowie die daraus resultierende höhere Betongüte waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Schallschutzwände sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche Anpassung der Betongüte muss zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA 080: SSW allgemein – Betonsockel Änderung Betongüte gem. aktueller RIL 804.5501
Quelle: OJS 2026/S 083-294355 (2026-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-13)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅

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152:Im Zuge der Aushubarbeiten an der Schallschutzwand 6239 fällt Bodenmaterial an, dass gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6051 ). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-FO* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffrerordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungs- beschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.// 157:Die Gründung der SSW 6237 soll gemäß Leistungsbeschreibung mit Stahlrohrpfählen bis zu einer Länge von 10m erfolgen. Gemäß freigegebener Ausführungsplanung werden teilweise längere Rammrohre mit Längen von 10,50m, 11 ,00m und 11 ,50m erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW6237 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund der geänderten Pfahllängen müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.// 117:Für die Sonderfundamente Moselstraße und Gerhardstraße müssen Erdungspläne erstellt werden. In den zugehörigen Titeln des Leistungsverzeichnisses fehlen allerdings entsprechende Abrechnungspositionen. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Erstellung Erdungspläne) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.//
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
152:MKA 184: SS\Tv6239 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-FO*// 157:MKA 178: SSW6237 - Längere Rammrohre// 117:MKA 160: SFMOS+ SFGER - Erstellung Erdungspläne//
Quelle: OJS 2026/S 093-332238 (2026-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-09)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-09+02:00 📅

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107 MKA 73 Im Zuge der Ausführungsplanung der Bohrpfahlwand der Stützwand Vilich West wurde ersichtlich, dass die Entwässerung des erdseitigen Stauwassers durch zusätzliche Drainrohre in den Zwickeln zwischen den Pfählen zu erfolgen hat. Die Drainrohre (DN 50) werden dafür in jedem zweiten Zwickel eingebaut, so dass das Stauwasser unter der Auflagerkonsole in versickerfähigem Boden abfließen kann. Hierfür werden zusätzliche Planungs- und Bauleistungen erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SW VIL West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Planung und Bau zusätzlicher Dreinrohre) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
107 MKA 73: SW VIL West - Zusätzliche Drainrohre
Quelle: OJS 2026/S 111-400375 (2026-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅

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MKA 069 Im Bereich EÜ GER (km 9,354) wird die Planung eines zusätzlichen Torsionsbalkens für die neu verlegten Querungen Gas/Wasser der Bonn-Netz erforderlich. Die betreffenden neuen Querungen sowie die daraus resultierende Erfordernis eines zusätzlichen Torsionsbalkens waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der EÜ GER sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen geänderten und zusätzlichen Leistungen (Planung zusätzlicher Torsionsbalken) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. MKA 169 Gemäß den vertraglichen Unterlagen ist für den Korrosionsschutz der Holm- und Füllstabgeländer eine Gesamtschichtdicke von 160 μm vorgesehen. Abweichend zu den vertraglichen Vorgaben ist in der derzeit gültigen Fassung der ZTV-ING, Stand 02/2025, eine Gesamtschichtdicke von 240 μm für den Korrosionsschutz vorgegeben. Diese Änderung des Regelwerks war im Vorfeld nicht zu erkennen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SW VILW sowie der FÜ GAR sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen für die geänderte Beschichtung müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA 069: Planung Torsionsbalken im Bereich EÜ GER (km 9,354) MKA 169: SW VIL + FÜ GAR – Korrosionsschutz
Quelle: OJS 2026/S 115-415482 (2026-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
149, 118, 170, 112, 147, 120, 109, 149 Aufgrund des anstehenden bindigen Baugrundes im Bereich der Stützwand Vilich West (Bereich 4, ca. km 9,032 bis 9,186) werden auf Empfehlung des Bodengutachters zusätzliche Leistungen zum Bodenaustausch erforderlich. Die vorgefundenen Bodenverhältnisse und die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Stützwand Vilich-West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderliche zusätzlichen Leistungen zum Bodenaustausch müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. Es erfolgen ansonsten keine Änderungen in planerischer und/oder baulicher Hinsicht. 118 Nach aktuellem Stand der Ausführungsplanung werden geänderte bzw. zusätzliche Fugenbänder erforderlich: - Fugenband A250 - Eckfugenband Raumfluge DA 240A - Eckfugenband AM 350 KA In den zugehörigen Titeln des Leistungsverzeichnisses fehlen entsprechende Abrechnungspositionen. Alle Bau- und Planungsleistungen für das Bauwerk SW VIL West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Zusätzliche bzw. geänderte Fugenbänder) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 170 Im Zuge der Aushub arbeiten an der Stützwand Vilich West fällt Bodenmaterial an, dass gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6045). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-0* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 112 Vor Baubeginn ist die Verlegung von Längserden in den Verschwenkung Bereichen Menden sowie Garten-/Gerhardstr. erforderlich. Das Erdungskabel wird durch den AG beigestellt und muss durch den AN verlegt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Verlegung Längserden) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 147 Gemäß Bauvertrag ist für das Signal bei Km 88,600 ein Bohrpfahl mit einem Durchmesser von 60 cm vorgesehen. In der freigegebenen Ausführungsplanung ist dagegen die Bohrpfahlgründung mit einem Durchmesser von 100cm festgelegt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Signalgründung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund des geänderten Pfahldurchmessers müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 120 Für die Herstellung des Bahnkörpers im Bereich PFA2 (km 5,0 – 5,8) ist statt eines Bodenaustauschs eine Bodenverbesserung mit Bindemittel vorgesehen. Dabei wird der Boden bis zu einer Tiefe von ca. 80cm mittels einer Fräse bearbeitet. Vor der Ausführung der Arbeiten ist der Bereich auf vorhandene Kampfmittel durch eine Oberflächensondierung zu untersuchen. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Hier: Oberflächensondierung Kampfmittel) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 109 Es wird die Herstellung von Podesten und Schotterauffüllungen an folgenden Signalen erforderlich: 82Vf + 83AA: Die Signale erhalten ein gemeinsames Podest, indem das vorhandene Podest von 82VF zum 83AA erweitert wird. 82FF + 82Vff: Realisierung von Schotterauffüllungen vorgesehen Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung der Fundamente für Signale usw. Die zusätzlichen Leistungen (Hier: Arbeitsplattformen) müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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149 MKA 162: STW VILW - Bodenaustausch Bereich 4 118 MKA 131: SWVIL West – fehlende LV-Positionen für Fugenbänder 170 MKA 170: SWVILW - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-0* 112 MKA 113: Verlegung Längserden Verschwenkung Bereiche 147 MKA 176: PFA3 - SigA 88,600 Bohrpfahldurchmesser 120 MKA 137: PFA 2 - Fehlende Positionen Oberflächensondierung für Erdbau PFA2 109 MKA107: PFA1 + PFA2 - Podeste und Schotteranfüllungen für Signale 82F, 82Vf, 82FF, 82Vff
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68, 65, 133, 138, 68 Im Zusammenhang mit der Herstellung der Kabeltiefbauanlagen für die Gleisfeldbeleuchtung sowie PT1 werden zusätzliche und/oder geänderte Leistungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere: - Herstellung eines Kabelkleinschachtes - Anbindung arbeiten Kleinquerung km 2,451 Alle Kabeltiefbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für den KTB müssen in Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 65 Im Zuge der Aushub arbeiten im Streckenbau PFA 1 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6020). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 133 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da die im Bauvertrag vorgesehene Kabelquerung bei km 89,189 gemäß Anordnung vorzeitig provisorisch herzustellen ist. Dies umfasst die Herstellung und der späteren Rückbau einer provisorischen Querung aus Schutzrohren einschließlich Erdarbeiten, das Freilegen und Ausräumen des bestehenden Kabelschachtes sowie dessen Ausbau und Verfüllung in mehreren Teilschritten. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit der Herstellung der Kabelquerung bei km 89,189 im Los 6.002 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da die provisorische Querung zwingend auf die spätere Endausführung auszurichten ist und andernfalls erhebliche technische Schnittstellenrisiken entstehen würden. 138 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Zuge der Baufeldfreimachungs-/Abbrucharbeiten im Streckenbau PFA 2 Betonbruch anfällt, welcher gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 6041). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse RC-3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit Rückbau- und Entsorgungsleistungen im Los 6.002 beauftragt. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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68 MKA 088: KFWH - Kabeltiefbauleistungen GfB, Kabelkleinquerung, KSS km 2,451 65 MKA 077: PFA1 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung BM-F3 133 Mehrkostenanzeige Nr. 115: Leistungen für Provisorische Querung km 89,189 138 MKA 166: Mehrkostenanzeige Nr. 166: PFA2_Entsorgungsleistungen
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67, 150, 144, 137, 110, 79, 73, 66 67 Im Rahmen der Gleiserneuerung der Gleise 46 und 47 in KFWH wurde für das Ls 82245Y ein neues Fundament eingebaut. Dieses Fundament wurde nicht gem. Signaltabelle bei einem Gleisabstand von 4,50m eingebaut, sondern kleiner 4,50m. Dadurch wurde in diesem Bereich eine Engstelle erzeugt. Diese Engstelle ist nun mit der Herstellung eines neuen Fundaments zu beseitigen. Der AN Los 6.002 ist bereits im Rahmen von Gleisbauarbeiten vor Ort und verfügt über die erforderlichen Baukapazitäten. Es fallen deshalb keine weiteren Kosten für An- und Abfahrt der erforderlichen Maschinen und Werkzeuge an. Die betreffenden Leistungen können aus gleichem Grund kurzfristig und im Rahmen der übrigen Arbeiten ausgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Störungen des Bahnbetriebes. 150 Im Zuge der Aushub arbeiten an der Schallschutzwand 6235 fällt Bodenmaterial an, dass gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6047). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F0* zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 144 Gemäß Bauvertrag sind für die Gründung der SSW6234 Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 60cm vorgesehen. In der frei-gegebenen Ausführungsplanung sind dagegen die Bohrpfahlgründungen mit einem Durchmesser von 75cm, 90cm und 100cm festgelegt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW6234 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund der geänderten Pfahldurchmesser müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 137 Der Altschotter auf der BE-Fläche neben der SÜ Feldwegbrücke muss auf die BE-Fläche am Sägewerk (BE-Fläche 1006) um-gelagert werden, da ein Abtransport durch die Entsorgungsfirma von der ursprünglichen BE-Fläche nicht möglich ist. Der AN Los 6.002 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. die Entsorgung können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. 110 Für den Anschluss von Muffen schränken und Mehrlängenbausätze müssen an folgenden Stellen Einschnitte in den bestehen-den Kabelkanal erfolgen: km 85,044 Links km 89,187 Rechts km 89,250 Links Der AN Los 6.002 ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten bzw. Untersuchungen können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Verzögerungen fortgesetzt werden. 79 Aufgrund zusätzlicher LST-Bauzustände KFWH5 (IBN 08/2025) und KFWH6 (IBN 12/2026) werden zwei zusätzlichen Kleinquerungen bei Bahn-km 82,070 (für Kabel Weichenanbindung) und Bahn-km 82,145 (für Ls Kabel) erforderlich. Dies bedeutet einen Mehraufwand für die Planung und Ausführung der betreffenden Querungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Kabeltiefbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen für die zusätzliche Kleinquerung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen er-bracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 73 Im Zuge der Beräumung der BE-Fläche Nr. 340 werden zusätzliche bzw. geänderte Leistungen erforderlich. Es müssen insbesondere die Beräumung, der Zwischentransport, die Zwischenlagerung von Schwellen sowie der Abbruch bestehender Mauern und Bauteile erfolgen. Alle Leistungen zur Herrichtung der BE-Fläche sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen zur Baufeldfreimachung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 66 Im Zusammenhang mit der Herstellung der Baufreiheit an der SÜ Mendener Str. werden zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für Kabeltiefbauleistungen und Rückbauleistungen erforderlich: - Rückbau Schachtbauwerk - Kürzung Schutzrohr Alle Kabeltiefbauleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen zur Sicherstellung der Baufreiheit müssen in Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.
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67 MKA 087: KFWH - Herstellung Fundament für Ls 82245Y 150 MKA 181: SSW6235 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-F0* 144 MKA 173: SSW 6234 - Geänderter Bohrpfahldurchmesser 137 MKA 157: PFA 3 - Schotter Umlagern 110 MKA108: PFA2/3 - Herstellung von Schnitten im Kabelkanal für TK-Anschlüsse 79 MKA 053: KWFH - Kabelkleinquerungen bei W 324 + W325 73 MKA 096: PFA4 - Zusätzliche Leistungen Beräumung BE-Fläche 340 66 MKA 086: PFA1 - Kabeltiefbauleistungen und Rückbauleistungen für Baufreiheit SÜ Mendener Str.
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Quelle: OJS 2026/S 116-419143 (2026-06-17)
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105, 119, 171, 160, 127, 122 105 Im Zuge der Aushub arbeite im Streckenbau km 10,0–10,2 und der Kranfläche BE340 fällt Bodenaushub an, der gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6023 und HW 6025AB). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 119 Zur Sicherstellung der notwendigen Signalsicht des Signals 84137 muss das bestehende Geländer auf dem Gleislängsverbau Zurück gebaut und durch eine Holzkonstruktion ersetzt werden. Folgende Leistungen werden erforderlich: - Rückbau des bestehenden Geländers auf dem Gleislängsverbau - Herstellung eines Holzgeländers - Verlegung von Erdungsverbinder im betroffenen Bereich. Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Hier: Umbau des prov. Geländers) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Leistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 171 Zur Sicherstellung der Kabelfreiheit TK werden diverse zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für das Gewerk Kabeltiefbau im PFA 1-4 erforderlich: 1. Gleisdreieck Troisdorf - Errichtung provisorischer KK als minimalinvasiver Eingriff in Habitat - Herstellung Kabelaufbauschacht in Endzustand - Im Bereich der Überfahrt findet die Erdverlegung statt - Ab ca. km 81,8 Kabelkanal (Hier Stellung KVZ für Muffe LWL +Cu-Muffe) 2. Bereich Fasanenweg: - Nutzung Querung km 4,585, um auf Westseite zu verlegen - Nutzung Querung km 5,303 um auf Ostseite Rückzuführen - Herstellung provisorischer KK, wo Endzustand noch nicht gebaut - Stellung provis. Kunststoff-KK für Muffenbausatz Cu-Kabel 3. Bereich Gerhardstraße: - Herstellung Querung Q-406, Kabelzug durch Los 17 - Bauzeitliche Sicherung der vorhandenen Provisorischen Querun 4. Bereich EÜ Königswinterer/Friedrich-Breuer-Str. - Stellung eines KVZ auf der bahnrechten Nordseite der EÜ KWS - Leerrohr entlang des Parkplatzes an der Gustav-Kessler-Straße und dann wie geplant unterhalb der EÜ Friedrich-Breuer-Straße und dann wieder hoch in Richtung Bestandstrasse Es kommt zu zusätzlichen Leistungen für die notwendigen Arbeiten. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Kabeltiefbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen zur Sicherung der Kabelfreiheit TK müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Kabeltief-Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 160 Im Zuge der Aushub arbeiten im PFA 3 fällt Bodenmaterial an, dass gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6055 - HW 6058). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 (HW 6055 + HW 6058) bzw. der Materialklasse BM-0* (HW 6056 + HW 6057) zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 127 Ursprünglich sollte die Erdung der Sockelelemente der SSW6235 mittels Prellrohr erfolgen. Das geltende und zu beachtende Regelwerk fordert hingegen eine Ausführung der Erdung als innere Erdung mit einem 16er-Erdungseisen und Erdungsverbin-der. Es kommt zu geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbrin-gen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die Ausführung der Sockelerdung müssen zwingend in Zu-sammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 122 Ursprünglich sollte die Erdung der Sockelelemente der SSW6230 mittels Prellrohr erfolgen. Das geltende und zu beachtende Regelwerk fordert hingegen eine Ausführung der Erdung als innere Erdung mit einem 16er-Erdungseisen und Erdungsverbin-der. Es kommt zu geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzw
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105 MKA 105: PFA4 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung BM-F3 119 MKA 133: PFA 3 - Provisorisches Geländer und Erdung am Gleislängsverbau 171 MKA 200: PFA1-4 - Maßnahmen Kabeltiefbau für Kabelfreiheit 160 MKA 187: PFA3 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-F3 & BM-0* 127 MKA 148: SSW 6235 – Geänderte Ausführung Erdungssystem gemäß Anordnung des AG 122 MKA 143: SSW 6230 – Geänderte Ausführung Erdungssystem gemäß Anordnung des AG
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Quelle: OJS 2026/S 116-419381 (2026-06-17)
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124, 125, 126, 123, 121, 104, 139, 124, Ursprünglich sollte die Erdung der Sockelelemente der SSW6233 mittels Prellrohr erfolgen. Das geltende und zu beachtende Regelwerk fordert hingegen eine Ausführung der Erdung als innere Erdung mit einem 16er-Erdungseisen und Erdungsverbinder. Es kommt zu geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die Ausführung der Sockelerdung müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 125 Ursprünglich sollte die Erdung der Sockelelemente der SSW6233 mittels Prellrohr erfolgen. Das geltende und zu beachtende Regelwerk fordert hingegen eine Ausführung der Erdung als innere Erdung mit einem 16er-Erdungseisen und Erdungsverbinder. Es kommt zu geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die Ausführung der Sockelerdung müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 126 Ursprünglich sollte die Erdung der Sockelelemente der SSW6234 mittels Prellrohr erfolgen. Das geltende und zu beachtende Regelwerk fordert hingegen eine Ausführung der Erdung als innere Erdung mit einem 16er-Erdungseisen und Erdungsverbinder. Es kommt zu geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die Ausführung der Sockelerdung müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 123 Ursprünglich sollte die Erdung der Sockelelemente der SSW6231 mittels Prellrohr erfolgen. Das geltende und zu beachtende Regelwerk fordert hingegen eine Ausführung der Erdung als innere Erdung mit einem 16er-Erdungseisen und Erdungsverbinder. Es kommt zu geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen für die Ausführung der Sockelerdung müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 121 Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung für die Schallschutzwand 62-30 werden aus statisch konstruktiven Gründen Änderungen erforderlich. Die Änderungen ergeben sich aus dem Planprüfbericht und betreffen: - Größerer Durchmesser der Bohrpfähle - Verringerte Profile für die Pfosten der LSW - Erhöhung Betongüte für den Wandsockel Es kommt zu zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Änderung Durchmesser und Pfostenprofile) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 104 Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung für die Schallschutzwand 62-33 werden aus statisch konstruktiven Gründen Änderungen erforderlich. Die Änderungen ergeben sich aus dem Planprüfbericht und betreffen: - Größerer Durchmesser der Bohrpfähle - Verringerte Profile für die Pfosten der LSW - Erhöhung Betongüte für den Wandsockel Es kommt zu zusätzlichen Leistungen. Alle Bau- und Planungsleistungen für die betreffende Schallschutzwand sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Änderung Durchmesser und Pfostenprofile) müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 139 Die zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da im Zuge der Abbrucharbeiten an der SSW6230 im PFA1 Betonbruch anfällt, welcher gemäß Untersuchung nach AVV 17 01 01 zu entsorgen ist (HW 6042). Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit Rückbau- und Entsorgungsleistungen im Los 6.002 beauftragt. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
124 MKA 145: SSW 6232 – Geänderte Ausführung Erdungssystem gemäß Anordnung des AG 125 MKA 146: SSW 6233 – Geänderte Ausführung Erdungssystem gemäß Anordnung des AG 126 MKA 147: SSW 6234 – Geänderte Ausführung Erdungssystem gemäß Anordnung des AG 123 MKA 144: SSW 6231 – Geänderte Ausführung Erdungssystem gemäß Anordnung des AG 121 MKA 138: SSW 6230 - Änderungen gem. Qualitätsprüfbericht 104 MKA 140: SSW 6233 - Änderungen gem. Qualitätsprüfbericht 139 Mehrkostenanzeige Nr. 167: PFA1_Entsorgungsleistungen
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Quelle: OJS 2026/S 116-419941 (2026-06-17)
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145, 146, 158, 172, 143, 163, 115 145 Gemäß Bauvertrag ist für das Signal bei Km 81,723 ein Bohrpfahl mit einem Durchmesser von 90 cm vorgesehen. In der freigegebenen Ausführungsplanung ist dagegen die Bohrpfahlgründung mit einem Durchmesser von 150cm festgelegt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Signalgründung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund des geänderten Pfahldurchmessers müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 146 Gemäß Bauvertrag ist für das Signal bei Km 81,795 ein Bohrpfahl mit einem Durchmesser von 90 cm vorgesehen. In der freigegebenen Ausführungsplanung ist dagegen die Bohrpfahlgründung mit einem Durchmesser von 150cm festgelegt. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Signalgründung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund des geänderten Pfahldurchmessers müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 158 Gemäß Bauvertrag ist für den Signalausleger bei Km 82,971 ein Bohrpfahl mit einem Durchmesser von 90 cm vorgesehen. In der freigegebenen Ausführungsplanung ist dagegen die Bohrpfahlgründung mit einem Durchmesser von 112cm festgelegt, mit dem zusätzlichen Hinweis, dass bei diesem Maß die Auswahl des Bohrrohres zu beachten ist. Demzufolge wird ein Bohr röhr mit dem Durchmesser von 120cm erforderlich. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Signalgründung sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen aufgrund des geänderten Pfahldurchmessers müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Planungs- und Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 172 Im Zuge des Rückbaus der bestehenden Schallschutzwand müssen auch Prellrohre zurück gebaut werden. Diese Prellrohre sind in der vertraglichen Leistungsbeschreibung nicht berücksichtigt. Alle Leistungen zur Rückbau der SSW6230 sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur Rückbau der vorh. Prellrohre müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 143 Im Zusammenhang mit der Herstellung des Sonderfundamentes an der Moselstraße werden zusätzliche Leistungen für die Baugrubenverfüllung, den bauzeitlichen Rückbau und die Wiederherstellung der Sickersteine an den angrenzenden Bestandsbauwerken und das Wiederentdecken des Oberbodens einschl. Wiederverlegen der Erosionsschutzmatte erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau des Fundamentes sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen müssen zwingend in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 163 Im Zusammenhang mit der Herstellung der Baustellenzufahrt für die Stützwand Vilich West wird die temporäre Demontage des Beleuchtungsmastes Nr. 6 erforderlich. Der betreffende Mast muss nach Beendigung der Arbeiten wieder montiert werden. Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der Stützwand Vilich West sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst auch die Einrichtung der Baustellenzufahrten. Die erforderlichen zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen zur De- und späteren Remontage des Leuchten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 115 Im Zuge der Aushub arbeiten an der Stützwand Vilich West fällt Bodenmaterial an, dass gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6038). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F2 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
145 MKA 174: PFA1 - SigB 81,723 Bohrpfahldurchmesser 146 MKA 175: PFA1 - SigB 81,795 Bohrpfahldurchmesser 158 MKA 158: SigA km 82,971 - Bohrpfahldurchmesser 172 MKA 172: SSW 6230 - Rückbau Erdung Bestand 115 MKA 164: SWVILW - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-F2 143 MKA 159: SF MOS - Fehlende Positionen Verfüllung 163 MKA 163: SW VILW - Temporäre De- und Wiedermontage städtischer Beleuchtungsmast
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Quelle: OJS 2026/S 116-420103 (2026-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
72, 47, 43, 41, 114, 53, 175 72 Für den LST-Zustand KFWH5 sind folgende zusätzliche Leistungen notwendig: - Signalstandort Sig. 82L508Y, km 81,740 muss eingemessen werden - Signalstandort Sig. 82L607Y, km 81,852 muss eingemessen werden - Signalstandort Sig. 82L141X, km 81,945 muss eingemessen werden - Neugründung Sig. 82L607X, km 82,136 - Passschiene 82W507/82W509 setzen - Neugründung Sig. 82ZS45, km 82,319 - Neugründung Sig. 82L245Y, km 82,417 - Montage Az 82W509-82G148/82G147/82G146 - Neugründung Sig. 82LW595X, km 82,945 - Montage Spannbetonpfosten für Schlüsselsperre Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies betrifft auch die Planung und Ausführung der Fundamente für Signale usw. Die Planungs- und Bauleistungen für die zusätzlichen Leistungen müssen in Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 47 Im Bereich der Gleise 46+47 in KFWH werden zusätzliche Leistungen für den Kabeltiefbau erforderlich: - Anpassung von Kabelführungssystemen an Beleuchtungsmasten - Einbau von Flex röhren für Zu-/Ableitungen von Neukabeln an die Maste - Herstellung von Schlitzen in bestehenden Trögen für Kabeleinführung - Anpassung der Breite von Randwegen zwischen den Gleisen Alle Bau- und Planungsleistungen für den Kabeltiefbau im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Anbindung der Beleuchtungsmasten müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 43 Für die Montage der Weichen 521, 522, 523, 524, 528, 529 muss die dafür benötigte Fläche (Gl. 48) zunächst von Material anderer Baulose beräumt werden. Folgende Leistungen werden erforderlich: - Lade- und Transportleistungen zur Lagerfläche Ladestraße in Menden - Beräumung dieser Fläche von OLA Material/Bauteilen - Befestigung von Teilflächen - Umlagern von Bestandsschwellen Alle Bau- und Planungsleistungen für die Montage der betreffenden Weichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Die zusätzlichen Leistungen zur Baufeldfreimachung müssen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht wer-den. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 41 Die bestehende Stützwand West in FWH (Vorleistung Los 8) lässt aufgrund der Größe des Randbalkens den Einbau eines Standartbetonschachtes als Kabelschacht nicht zu. Es werden deshalb in diesem Bereich Schächte in Sonderbauform erforderlich. Diese Schächte können nur in Stahlbauweise gefertigt werden. Alle Bau- und Planungsleistungen in den betreffenden Bereichen sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Dies umfasst grundsätzlich auch den Kabeltiefbau. Die zusätzlichen Leistungen zur Ausführung der Sonderschächte in Stahlbauweise müssen in Zusammenhang mit den übrigen Kabeltiefbauarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben. 114 Im Zuge der Erdarbeiten im Streckenbau PFA2 fällt Bodenmaterial an, dass gemäß Untersuchung nach AVV 17 05 04 zu entsorgen ist (HW 6033). Gemäß Ersatzbaustoffverordnung ist das Material der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Die Analytik und Bewertung des Materials erfolgt hierbei gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung. Für die Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 53 Im Zuge der Kabelverlegearbeiten werden zusätzliche Leistungen für das Auf- und Zudecken der entsprechenden Kabelkanäle erforderlich. Entsprechende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Kabelverlegearbeiten im betreffenden Bereich sind grundsätzlich durch den AN Los 6.002 zu erbringen. Das zusätzliche Auf- und Zu deckeln der Kabelkanäle kann hierbei zwingend nur im Rahmen der übrigen Arbeiten bzw. Kabelverlegung erfolgen und kann technisch hiervon nicht getrennt werden. 175 Im Zuge der Überarbeitung der Ausführungsplanung für den PFA 3 und 4 ergeben sich geänderte und zusätzliche Kabelltiefbauleistungen. Folgende zusätzliche Leistungen werden erforderlich: - Verlängerung Kabelkanal zwischen 2324 und 2695 km 87,378 bis km 87,340 - Kabelkanal für Signal 82V218 umfahren - Zusätzlicher Schachtanschlussbausatz bahnlinks 2324 Größe II an Q-20A - Verlängerung Kabelkanal Gr. I bahnlinks von Querung Q-20A bis km 87,826 - Kabelkanal für Vorsignalbake umfahren in km 87,886 - Entfall der Umfahrung des Kabelkanal und Schachtanbausätze in km 87,891 - Kabelkanal für Vorsignalbake umfahren in km 88,032 - Kabelkanal für Signal 83222 umfahren in km 88,091 - Entfall Muffen- und Mehrlängenschrank km 88,137 - Kabelkanal für Signal 83224 umfahren in km 88,436 - Zusätzliche Querung in km 88,602 1SR DN110 x 6,3mm inklusive 2x KAK Typ 2 - Verlängerung Kabelkanal Gr. I von Q-312 a bis km 8,908 gleismittig - Kabelkanal Gr. I gleismittig von Querung an 88,992 bis 89,008
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
72 AO_25-028: Tiefbau- Gleisbau- Messarbeiten KFWH5 47 MKA 057: KFWH - Gl. 46, 47, Leistungen Kabeltiefbau 43 MKA 050: Beräumungsarbeiten für Weichenmontage Gl. 48 41 MKA 031: PFA1 - Planung von Stahlkabelschächten an der Stützwand West aus Los 8 114 MKA 156: PFA 2 - Entsorgungsleistungen nach Ersatzbaustoffverordnung Boden BM-F3 53 MKA 064: PFA1 - Auf- und Zudeckeln von Kabelkanälen 175 AO 26-028: Änderungen Kabeltiefbau für PFA 3 bis 4
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Quelle: OJS 2026/S 116-420566 (2026-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 92 Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, da die übergebene Entwurfsgradiente ohne Überarbeitung keine belastbaren Höhenangaben enthält, die für die Planung des Fuß- und Radweges im Bereich Roncallistraße herangezogen werden können und nicht mit den vorgegebenen Zwangspunkten übereinstimmt. Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag bereits mit der Ausführungsplanung des Fuß- und Radweges im Bereich Roncallistraße im Los 6.002 beauftragt. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer ist in Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung sowie aus terminlichen Gtünden nicht sinnvoll.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA Nr. 92: Mehrkostenanzeige Nr. 92 PFA 1 Roncallistraße - Überarbeitung Entwurfsgradiente
Quelle: OJS 2026/S 117-422946 (2026-06-18)