SPLUNK-Lizenzen und Beratungsleistungen, ECA-2023-002

Bundesdruckerei GmbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über vier Jahre über den Einkauf von Nutzungsrechten (On Premise Subscriptions) der Software Splunk Enterprise Core und Splunk Enterprise Security, sowie zugehörige Wartungsleistungen und Beratung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-14 Auftragsbekanntmachung
2023-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für die System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung
Referenznummer: ECA-2023-002
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über vier Jahre über den Einkauf von Nutzungsrechten (On Premise Subscriptions) der Software Splunk Enterprise Core und Splunk Enterprise Security, sowie zugehörige Wartungsleistungen und Beratung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für die System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 302598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GZD/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GZD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 137-437388
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6GZD

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über vier Jahre über den Einkauf von Nutzungsrechten (On Premise Subscriptions) der Software Splunk Enterprise Core und Splunk Enterprise Security, sowie zugehörige Wartungsleistungen und Beratung. Splunk Enterprise ist ein Software Produkt zur Erfassung und Analyse von Maschinendaten (Logs). Splunk Enterprise Security ist die darauf aufsetzende SIEM-Lösung (Security Information and Event Management).
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Die vertragliche Laufzeit von 2 (zwei) Jahren verlängert sich bei
nicht erfolgter Kündigung durch den Auftraggeber regelmäßig um jeweils 1 (ein) weiteres Jahr bis zu einer maximalen
Laufzeit von 4 (vier) Jahren. Eine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 3 (drei) Monate vor dem Ende der
jeweiligen Vertragslaufzeit. Das Recht zur ordentlichen Kündigung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
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2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist ak-tuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
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5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zu-schlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
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Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand ver-gleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je-weils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeit-nehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistun-gen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten An-forderungen entsprechen.
8. Bestätigung, dass der Bieter min. zwei (2) Mitarbeiter*innen beschäftigt, die eine Zertifizierung als "Splunk Enterprise Certified Architect" und "Splunk Enterprise Security Certified Admin" haben
9. Zertifizierung/Bestätigung, dass der Bieter zugelassener Reseller von Splunk ist (Nachweis ist mit einzureichen).
Mindeststandards:
Zu Ziffer 8.: Der Bieter beschäftigt min. zwei (2) Mitarbeiter*innen, die eine Zertifizierung als "Splunk Enterprise Certified Architect" und "Splunk Enterprise Security Certified Admin" haben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6GZD/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Quelle: OJS 2023/S 137-437388 (2023-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-526621
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 137-437388
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden. Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6VCY
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-18 📅
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 26
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6VCY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Quelle: OJS 2023/S 168-526621 (2023-08-28)