Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eignungskriterien müssen wie in Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch Präqualifizierungsnachweis bei der Angebotsabgabe angegeben werden und sind mit Nachweisen zu belegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Bestätigung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, insbesondere dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen und das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
- Angaben, ob Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden
- falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Nachweis der Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG