Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Die Burg ist sechsgeschossig und wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt sowie ertüchtigt, um die spätere Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen. In diesem Zuge wird auch die sich im Schloss Burg befindende Gastroküche erneuert, welche für den allg. Gastrobetrieb insgesamt sechs Kühlzellen erhalten wird. Diese Lebensmittel- sowie Getränkekühlzellen sollen zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im Erdgeschoss des Küchenbereichs aufgebaut werden, wobei fünf davon als NK- (+2°C / +10°C) und eine als TK-Bereich (-20°C) betrieben werden sollen. Für die Sicherstellung der benötigten Kühltemperaturen wird jede Kühlzelle eine eigene Kälteanlagen aus Verflüssiger und Verdampfer erhalten. Hier ist zu erwähnen, dass die Verflüssiger zum Teil für eine Aussen- und zum Teil für eine Innenaufstellung geeignet sein werden. Der gesamte Leistungsumfang beinhaltet neben den Kühlzellen auch die Montage und Inbetriebnahme aller Kälteanlagen einschl. Verrohrung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kühlanlagen
Referenznummer: V23/60/096
Kurze Beschreibung:
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Die Burg ist sechsgeschossig und wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt sowie ertüchtigt, um die spätere Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen.
In diesem Zuge wird auch die sich im Schloss Burg befindende Gastroküche erneuert, welche für den allg. Gastrobetrieb insgesamt sechs Kühlzellen erhalten wird. Diese Lebensmittel- sowie Getränkekühlzellen sollen zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im Erdgeschoss des Küchenbereichs aufgebaut werden, wobei fünf davon als NK- (+2°C / +10°C) und eine als TK-Bereich (-20°C) betrieben werden sollen.
Für die Sicherstellung der benötigten Kühltemperaturen wird jede Kühlzelle eine eigene Kälteanlagen aus Verflüssiger und Verdampfer erhalten. Hier ist zu erwähnen, dass die Verflüssiger zum Teil für eine Aussen- und zum Teil für eine Innenaufstellung geeignet sein werden.
Der gesamte Leistungsumfang beinhaltet neben den Kühlzellen auch die Montage und Inbetriebnahme aller Kälteanlagen einschl. Verrohrung.
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Die Burg ist sechsgeschossig und wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt sowie ertüchtigt, um die spätere Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen.
In diesem Zuge wird auch die sich im Schloss Burg befindende Gastroküche erneuert, welche für den allg. Gastrobetrieb insgesamt sechs Kühlzellen erhalten wird. Diese Lebensmittel- sowie Getränkekühlzellen sollen zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im Erdgeschoss des Küchenbereichs aufgebaut werden, wobei fünf davon als NK- (+2°C / +10°C) und eine als TK-Bereich (-20°C) betrieben werden sollen.
Für die Sicherstellung der benötigten Kühltemperaturen wird jede Kühlzelle eine eigene Kälteanlagen aus Verflüssiger und Verdampfer erhalten. Hier ist zu erwähnen, dass die Verflüssiger zum Teil für eine Aussen- und zum Teil für eine Innenaufstellung geeignet sein werden.
Der gesamte Leistungsumfang beinhaltet neben den Kühlzellen auch die Montage und Inbetriebnahme aller Kälteanlagen einschl. Verrohrung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kühlanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kühlvorrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Solingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Mit der Ausführung ist zu beginnen: 24.10.2023
Die Leistung ist fertigzustellen innerhalb von 40 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Die Burg ist sechsgeschossig und wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt sowie ertüchtigt, um die spätere Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen.
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Die Burg ist sechsgeschossig und wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt sowie ertüchtigt, um die spätere Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen.
In diesem Zuge wird auch die sich im Schloss Burg befindende Gastroküche erneuert, welche für den allg. Gastrobetrieb insgesamt sechs Kühlzellen erhalten wird. Diese Lebensmittel- sowie Getränkekühlzellen sollen zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im Erdgeschoss des Küchenbereichs aufgebaut werden, wobei fünf davon als NK- (+2°C / +10°C) und eine als TK-Bereich (-20°C) betrieben werden sollen.
In diesem Zuge wird auch die sich im Schloss Burg befindende Gastroküche erneuert, welche für den allg. Gastrobetrieb insgesamt sechs Kühlzellen erhalten wird. Diese Lebensmittel- sowie Getränkekühlzellen sollen zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im Erdgeschoss des Küchenbereichs aufgebaut werden, wobei fünf davon als NK- (+2°C / +10°C) und eine als TK-Bereich (-20°C) betrieben werden sollen.
Für die Sicherstellung der benötigten Kühltemperaturen wird jede Kühlzelle eine eigene Kälteanlagen aus Verflüssiger und Verdampfer erhalten. Hier ist zu erwähnen, dass die Verflüssiger zum Teil für eine Aussen- und zum Teil für eine Innenaufstellung geeignet sein werden.
Für die Sicherstellung der benötigten Kühltemperaturen wird jede Kühlzelle eine eigene Kälteanlagen aus Verflüssiger und Verdampfer erhalten. Hier ist zu erwähnen, dass die Verflüssiger zum Teil für eine Aussen- und zum Teil für eine Innenaufstellung geeignet sein werden.
Der gesamte Leistungsumfang beinhaltet neben den Kühlzellen auch die Montage und Inbetriebnahme aller Kälteanlagen einschl. Verrohrung.
Zusätzliche Informationen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen: 24.10.2023
Die Leistung ist fertigzustellen innerhalb von 40 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen. Mindestumsatz von 250.000,00 €/Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gem. § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Sachkundezertifikat nach ChemKlimaSchutzV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 057-169115 (2023-03-16)
Ergänzende Angaben (2023-04-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben