SST Heinebach - Erneuerung der Schaltanlage

EAM Netz GmbH

Lieferung und betriebs- und funktionsfähige Montage einer 20 kV-ESS-MS-Schaltanlage

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebs- und funktionsfähige Montage einer 20 kV-ESS-MS-Schaltanlage
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hersfeld-Rotenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EAM Netz GmbH
Postanschrift: Monteverdistraße 2
Postleitzahl: 34131
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: https://www.eam.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@eam.de 📧
Telefon: +49 5619331168 📞
Fax: +49 5619332512 📠
URL der Dokumente: https://www.eam.de/ueber-uns/aktuelle-ausschreibungen 🌏
URL der Teilnahme: https://eam.synertrade.com/ngp45/loginprocess 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-235153
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
1.) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!! 1.1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 17.03.2023 (14:00 Uhr) über die elektronische Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; 2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt. 3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. 5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig. 6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt. 7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
bestehend aus:
7 St. ESS-Abgangssfelder 630 A
2 St. Sicherungs-Lasttrennschalter-EB-Felder
1 St. Längskupplungsfeld 1250 A
und Sammelschienenmessung
sowie einer Kundenanlage bestehend aus:
1 St. Verrechnungsmessfeld
2 St. Leistungsschalterfelder 630 A
1 St Kabelbrücke 1x3x300 mm²
und Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten und Nebeneinrichtungen wie dem Eigenbedarf 230/400 V AC, der 60 V DC-Versorgung, der Störmeldeanlage, der Fernwirkanlage, der Erdschlussabfrageeinrichtung, der Netzwerkverkabelung, der Übertragungstechnik PIT
Mehr anzeigen
als auch der Errichten der Gebäudeinstallation bestehend aus Installationsverteilung, Beleuchtung, Heizung und Steckdosen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SST Heinebach
Jahnstraße 29
36211 Ahlheim
Deutschland / Germany

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frank Janofsky, EAM GmbH & Co. KG, Abt. Einkauf
Dokumente URL: https://www.eam.de/ueber-uns/aktuelle-ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche
Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!!
1.1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 17.03.2023 (14:00 Uhr) über die elektronische Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt
worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf
der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des
Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen
Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
Mehr anzeigen
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM
Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM
Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das
Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die
Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: VergabeKammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61150026601 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 61151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 079-235153 (2023-04-17)