Die Straßenkörper und Kanäle in den Straßen "St.-Pius-Straße", "Uhlandstraße" und "Dahlienweg" wurden bei der Flutkatastrophe am 14/15.07.2021 stark beschädigt und müssen wiederhergestellt werden. Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (AuEG) wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Beseitigung der flutbedingten Schäden am Kanal, den Kanalhausanschlüssen und dem Straßenoberbau in der Straße beauftragt. Die Bauherrschaft für dieses Projekt übernimmt die AuEG im Auftrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und vergibt mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Planungsleistungen der HOAI-Leistungsstufen 1-9 im Gewerk Kanal- und Straßenbau umfassen gemäß der Leistungsbeschreibung auch angrenzende Straßen und Parkplätze.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: St.-Pius-Straße Bad Neuenahr-Ahrweiler (6227), Kanal- und Straßenbau/-sanierung - Planungsleistung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerk gemäß HOAI
Referenznummer: 2026-06-09_6227
Kurze Beschreibung:
Die Straßenkörper und Kanäle in den Straßen "St.-Pius-Straße", "Uhlandstraße" und "Dahlienweg" wurden bei der Flutkatastrophe am 14/15.07.2021 stark beschädigt und müssen wiederhergestellt werden.
Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (AuEG) wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Beseitigung der flutbedingten Schäden am Kanal, den Kanalhausanschlüssen und dem Straßenoberbau in der Straße beauftragt. Die Bauherrschaft für dieses Projekt übernimmt die AuEG im Auftrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und vergibt mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Planungsleistungen der HOAI-Leistungsstufen 1-9 im Gewerk Kanal- und Straßenbau umfassen gemäß der Leistungsbeschreibung auch angrenzende Straßen und Parkplätze.
Die Straßenkörper und Kanäle in den Straßen "St.-Pius-Straße", "Uhlandstraße" und "Dahlienweg" wurden bei der Flutkatastrophe am 14/15.07.2021 stark beschädigt und müssen wiederhergestellt werden.
Die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (AuEG) wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit der Beseitigung der flutbedingten Schäden am Kanal, den Kanalhausanschlüssen und dem Straßenoberbau in der Straße beauftragt. Die Bauherrschaft für dieses Projekt übernimmt die AuEG im Auftrag der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und vergibt mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die Planungsleistungen der HOAI-Leistungsstufen 1-9 im Gewerk Kanal- und Straßenbau umfassen gemäß der Leistungsbeschreibung auch angrenzende Straßen und Parkplätze.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-06-09_6227
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Postanschrift: St.-Pius-Straße
Postleitzahl: 53474
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ahrweiler
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2034-05-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch
für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur
Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt
es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte
Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu
reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch
Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig
veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch
für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur
Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt
es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte
Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu
reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch
Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig
veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV (oder gleichwertig)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio.€ und für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. € gegeben ist.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
1.000.000,- € als Summe der letzten drei Jahre
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Für das Projekt ein Projektteam aus mindestens 4 Projektbeteiligten mit folgenden Qualifikationen bereitstellen können:
Gesamtprojektleiter mit min 5 Jahren Berufserfahrung als Ingenieur (Diplom oder Master, es genügt
die Qualifikation in einem der Leistungsbilder, er sollte jedoch in Lage sein das Gesamtprojekt
zu koordinieren)
Projektingenieur Kanalbau mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Projektingenieur Straßenbau mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Bauüberwachung mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Die Personen müssen später im Ingenieurvertrag dem Projekt namentlich zugeordnet werden. Die
Angaben müssen zusätzlich im Formblatt 3.1 Eigenerklärung im letzten Punkt gemacht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Für das Projekt ein Projektteam aus mindestens 4 Projektbeteiligten mit folgenden Qualifikationen bereitstellen können:
Gesamtprojektleiter mit min 5 Jahren Berufserfahrung als Ingenieur (Diplom oder Master, es genügt
die Qualifikation in einem der Leistungsbilder, er sollte jedoch in Lage sein das Gesamtprojekt
zu koordinieren)
Projektingenieur Kanalbau mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Projektingenieur Straßenbau mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Bauüberwachung mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung
Die Personen müssen später im Ingenieurvertrag dem Projekt namentlich zugeordnet werden. Die
Angaben müssen zusätzlich im Formblatt 3.1 Eigenerklärung im letzten Punkt gemacht werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine Referenz, muss Objektplanungsleistungen des Leistungsbild Verkehrsanlagen
gemäß § 47 HOAI für den Neubau einer Straße innerorts vergleichbarer Projekte nachweisen;
Mindestens eine Referenz muss Objektplanungsleistungen des Leistungsbild Ingenieurbauwerk
gemäß § 43 HOAI für den Umbau/Sanierung oder Neubau von Ingenieurbauwerken der Abwasserentsorgung
zum Gegenstand haben.
Bei einer der Referenzprojekte wurden insgesamt mindestens Leistungen gemäß § 47 HOAI zu
den LPH 2-3, 5-8 sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht. Dies kann durch
mehrere Referenzen in Summe nachgewiesen werden.
Die Angaben sind zwingend im Formblatt 3.7 Referenzen zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine Referenz, muss Objektplanungsleistungen des Leistungsbild Verkehrsanlagen
gemäß § 47 HOAI für den Neubau einer Straße innerorts vergleichbarer Projekte nachweisen;
Mindestens eine Referenz muss Objektplanungsleistungen des Leistungsbild Ingenieurbauwerk
gemäß § 43 HOAI für den Umbau/Sanierung oder Neubau von Ingenieurbauwerken der Abwasserentsorgung
zum Gegenstand haben.
Bei einer der Referenzprojekte wurden insgesamt mindestens Leistungen gemäß § 47 HOAI zu
den LPH 2-3, 5-8 sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht. Dies kann durch
mehrere Referenzen in Summe nachgewiesen werden.
Die Angaben sind zwingend im Formblatt 3.7 Referenzen zu machen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Bewerber muss mindestens 4 Beschäftige haben.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Reaktionszeit im Rahmen der Bauüberwachung, d. h. physische Anwesenheit innerhalb von 5 Stunden während der Arbeitszeiten auf der Baustelle
(07:00 – 16:00 Uhr).
Definition Reaktionszeit:
5h = Strecke/60km/h + Vorbereitungszeit
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: 06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 089-318998 (2026-05-07)