Beschreibung der Beschaffung
1.1 Gegenstand des Verfahrens
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat beschlossen, die "Krebsbachhalle" in Obergimpern zu sanieren. Die Halle mit Anbau ist im Besitz der Stadt Bad Rappenau. Die nördlich unmittelbar angrenzende Vereinsgaststätte gehört dem TSV Obergimpern und ist nicht Bestandteil des Projektumfangs.
Vorgesehen sind u.a. folgende Sanierungs- und Ersatzneubauleistungen:
- Gebäudeteil "Halle"
o Dämmung der Gebäudehülle inkl. Bodenplatte
o Neuer Dachaufbau mit Aufsparrendämmung (wärmebrückenfrei)
o Neue Dacheindeckung
o Neue Fenster inkl. Sonnenschutz
o Neue Außentüren
o Neuer Sportboden inkl. Dämmung / Abdichtung / FB-Heizung
o F90-Ertüchtigung Dachtragwerk / Hallendecke
o Neue abgehängte Decke für technische Einbauten / Raumakustik etc.
o Neue Innenwand-Bekleidungen
o F30-Trennwände / T30-RS-Türen zu Nebenräumen
o Einbau Lüftungsanlage
o Erneuerung Haustechnik / Elektro-Installationen
o Erneuerung Blitzschutz
o Erneuerung Veranstaltungs- / Bühnentechnik
o Ertüchtigung der Anforderungen nach DIN 1804-1, DIN 18032-1, VStättVO
- Gebäudeteil "Anbau Nebenräume"
o Abbruch des Bestandsanbaus, d.h. Ersatzneubau:
- Anforderungen nach DIN 18032-1 / Sporthallen
- Bereich Umkleiden / Duschen / Schiedsrichter / Regieraum
- Bereich Geräteraum
- Anforderungen nach VStättVO
- Sanitärbereich: Anzahl Besucher-WCs
- Breite der baulichen Rettungswege
- Anforderungen nach DIN 18040-1 / Öffentlich zugängliche Gebäu-de
- Barrierefreiheit
Die Stadt Bad Rappenau geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 5,2 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Bad Rappenau Fördergelder zur Verfügung.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Generalplanung für die Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
1.2 Projektziel
Zu den Projektzielen im Zuge der Sanierung der "Krebsbachhalle" in Obergimpern zählen insbesondere:
- Nutzung der Krebsbachhalle als Veranstaltungs- und Schulsporthalle sowie vielgestaltige Nutzung zum Breitensport der ortsansässigen Vereine als wesentlicher Baustein der Lebensqualität der Bad Rappenauer Bevölkerung
- Anbindung an das örtliche Fernwärmenetz
- Mindestens Effizienzstufe 70 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Gebäudeteil "Halle"
- Mindestens Effizienzstufe 40 gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Gebäudeteil "Anbau Nebenräume"
- Anbau Nebenräume:
o Gründung / Bodenplatte massiv (mind. 30% mit erheblichem Recyclingan-teil), darüber als Holzbau (mind. 70% aus nachhaltiger Forstwirtschaft)
o Erfüllung der aktuellen Brandschutzanforderungen / bauliche Rettungsweg
o Einhaltung der Anforderungen nach Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
o Einhaltung der Anforderungen nach DIN 18032-1 / Sporthallen
o Herstellung Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 / Öffentlich zugängliche Ge-bäude
- Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.)
1.3 Leistungsumfang
Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
- Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 LPH 3 bis 9;
- Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1; LPH 3 bis 6
? Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 1 bis 4, LPH 3 bis 9
? Bauphysik nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2, LPH 1 bis 7.
Überdies sind Brandschutzplanungen und Freianlagenplanungen nach Bedarf des Auftraggebers zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Büros Fischer Ziebold Architekten, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Fischer Ziebold Architekten unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen.
Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das Ende des ersten Quartals 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Ende 2026 erfolgen, sodass der vollständige Hallenbetrieb spätestens nach den Weihnachtsferien 2026/27 (11. Januar 2027) in Betrieb genommen werden kann.