Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand der Befähigung zur Berufsausübung sowie der nachgewiesenen wirtschaftlichen/finanziellen und technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Bewerbungen müssen den formalen Vorgaben genügen. Ein verspäteter Eingang führt zum Ausschluss. Die Überschreitung der max. Seitenanzahl (einschl. mögl. Nachforderungen) führt zum Ausschluss.
Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Weitere Ausschlusskriterien sind:
- Nicht alle Leistungsbilder abgedeckt
- Fehlende Nachweise zur beruflichen Qualifikation je Leistungsbild
- Bestätigung, dass Ausschlusskriterien (§48 VgV; §123 GWB) nicht vorliegen
- Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführung und
Lieferinteressen verfolgen als Eigenerklärung
- Auskunft über zur Zusammenarbeit mit anderen als Eigenerklärung
- Eigenerklärung des Generalplaners und aller NU, dass vor Auftragserteilung die
"Eigenerklärung sowie die notwendigen Belege zum Ausschluss von Ausschlusskriterien
nach §48 VgV" vorgelegt werden
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Personenschäden mind. 2 Mio EUR
- Sonstige Schäden mind. 500 TEUR
- Nichterreichen des geforderten Mindestumsatzes
- Gebäudeplanung mind. 300 TEUR
- Fachplanung TGA (ALG 1-3,8) mind. 150 TEUR
Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften müssen nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet sein, die geforderten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Sie haben darzulegen, wie sie die Leistungserbringung gestalten wollen.
Eine fundierte Basis zur Bestimmung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bieten Referenzleistungen. Sie stellen ein Spiegelbild der Erfahrung und Kenntnisse der jeweiligen Bewerber /-gemeinschaften dar. Anhand der eingereichten Referenzen sind gründliche Rückschlüsse möglich, zu welchen Auftragsvolumina oder komplexen Leistungen
die Bewerber imstande sind und ob sie auch den zu vergebenden Auftrag werden bewältigen können.
Im Rahmen dieser Eignungsprüfung werden Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- / Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Planungs-/Beratungsleistung vergleichbar sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, werden einschlägige Referenzen der vergangenen 8 Jahre berücksichtigt, welche Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers gestatten.
Die eingereichten Referenzen werden dazu unter nachfolgenden Aspekten bewertet:
- Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellung
keine Vergleichbarkeit ? 0 Punkte
mangelhafte Vergleichbarkeit ? 20 Punkte
ausreichende Vergleichbarkeit ? 40 Punkte
befriedigende Vergleichbarkeit ? 60 Punkte
gute Vergleichbarkeit ? 80 Punkte
vollumfängliche Vergleichbarkeit ? 100 Punkte
- Referenzen vgl. Leistungsumfang (Leistungsphasen 1/2-9 HOAI)
0 Referenzen ? 0 Punkte
1 Referenz ? 20 Punkte
? 2 Referenzen ? 40 Punkte
- Referenzen mit Finanzierung durch verschiedene Fördermittel
0 Referenzen ? 0 Punkte
bis 2 Referenzen ? 10 Punkte
bis 4 Referenzen ? 20 Punkte
ab 5 Referenzen ? 30 Punkte
Um die Leistungsfähigkeit, gerade durch die aktuellen Entwicklungen (Corona/ Arbeitskräftemangel) zu beurteilen, werden weiterhin folgenden Punkte für die Beschäftigtenzahl vergeben:
Durchschnittliche Anzahl der qualifizierten technischen Mitarbeiter für die Erbringung der Planungsleistung (Architekten/Ingenieure) für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Jahren:
- bis 2 MA Gebäudeplanung
+ 1 MA je Fachplanung ? 10 Punkte
- bis 4 MA Gebäudeplanung
+ 2 MA Fachplanung ? 20 Punkte
- ab 5 MA Gebäudeplanung
+ 3 MA Fachplanung ? 30 Punkte
Maximal können 200 Punkte erreicht werden.
Als Ergebnis der Eignungsprüfung werden die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die für die zu erbringenden Dienstleistungen fähig sind und entsprechend der Punktewertung am geeignetsten erscheinen. Ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern, entscheidet das Los darüber, welche von den punktgleichen Teilnehmern, die um den letzten Platz konkurrieren zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.