Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zu Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Objektplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude gem. § 35 HOAI i. V. m. der Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI) für vergleichbare Objekte im Bereich des öffentlichen Bäderbaues aus den vergangenen 10 Jahren (2013-2022) anzugeben. Referenzprojekte, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes in der Leistungsphase 8 der HOAI befinden, dürfen ebenfalls zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit angegeben werden. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 müssen vollständig erbracht sein.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Die benannte Referenzleistung muss den folgenden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit genügen:
a) Die anrechenbaren Baukosten (Kostengruppe 300 u. 400) des jeweiligen Referenzprojekts betragen mindestens 800.000 Euro.
b) Das jeweilige Projekt deckt die Erbringung von Leistungen im Bereich Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI ab.
c) Mindestens ein Referenzobjekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln erbracht.
Für jeden Referenznachweis ist das Formblatt 04 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die über die Angaben im Formblatt 04 hinausgehende Projektdarstellung des Referenzobjektes ist auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließlich eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Zu Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Fachplanungsleistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI i. V. m. der Anlage 15 Nr. 15.1 zur HOAI) für vergleichbare Objekte aus den vergangenen 10 Jahren (2013-2022) anzugeben. Referenzprojekte, die sich zum Zeit-punkt der Abgabe des Angebotes in der Leistungsphase 8 der HOAI befinden, dürfen ebenfalls zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit angegeben werden. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 müssen vollständig erbracht sein.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Die benannte Referenzleistung muss den folgenden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit genügen:
a) Die anrechenbaren Kosten des jeweiligen Referenzprojekts betragen mindestens 320.000 Euro.
b) Das jeweilige Projekt deckt die Erbringung von Leistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI ab.
c) Mindestens ein Referenzobjekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln erbracht.
Für jeden Referenznachweis ist das Formblatt 04 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die über die Angaben im Formblatt 04 hinausgehende Projektdarstellung des Referenzobjektes ist auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließlich eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, An-sichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ausführung der Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Auftraggeber zu überprüfen. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zu Los 3:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Fachplanungsleistungen (Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i. V. m. der Anlage 14 Nr. 14.1 zur HOAI) für vergleichbare Objekte aus den vergangenen 10 Jahren (2013-2022) anzugeben. Referenzprojekte, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch in der Leistungsphase 6 der HOAI befinden, dürfen ebenfalls zum Nach-weis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit angegeben werden. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 müssen vollständig erbracht sein.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Die benannte Referenzleistung muss den folgenden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit genügen:
a) Die anrechenbaren Kosten des jeweiligen Referenzprojekts betragen mindestens 360.00,00 € Euro.
b) Das jeweilige Projekt deckt die Erbringung von Leistungen im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI ab.
c) Mindestens ein Referenzobjekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln erbracht.
Für jeden Referenznachweis ist das Formblatt 04 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die über die Angaben im Formblatt 04 hinausgehende Projektdarstellung des Referenzobjektes ist auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließlich eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, An-sichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ausführung der Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Auftraggeber zu überprüfen. Bieter, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.