Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung
- Anzahl der Beschäftigten allgemein und Anzahl der Fachkräfte:
Fachkräfte im Planungsbereich Verkehrsanlagen:
Hier muss eine Mindestanzahl von 3 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
Planungsbereich Landschaftsplanung:
Hier muss eine Mindestanzahl von 4 Fachkräften insgesamt im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
- Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/Bietergemeinschaft/Eignungsverleiher muss über die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) verfügen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.
- Referenzen - Planung von Verkehrsanlagen (Objektplanung):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens eine und maximal drei Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen objektplanerischen Leistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
1. Die Referenz / en muss / müssen die Objektplanung von Anlagen des Straßenverkehrs mit verkehrsberuhigtem Bereich oder sonstige innerörtliche Straßen (Leistungsbild Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) umfassen.
2. Es werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern als geeignete Referenzen anerkannt. Die bei privaten Empfängern erbrachten Leistungen erkennt die Auftraggeberin nicht als vergleichbare Leistung und damit als Beleg für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit an.
3. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist davon abhängig, welche Leistungsphasen des abgefragten Leistungsbildes (Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) gemäß HOAI von den einzelnen Referenzen abgedeckt werden.
Zwingend erforderlich ist, dass
- mindestens eine Referenz die Leistungsphase 5 umfassen;
- mindestens eine Referenz die Leistungsphase 6 umfassen;
- mindestens eine Referenz die Leistungsphase 8 umfassen.
Die angeführten Leistungsphasen müssen nicht zwingend durch ein und dieselbe Referenz abgedeckt werden. Es ist ausreichend, wenn die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen des hier abgefragten Leistungsbildes (Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI) von mindestens einer der vorgelegten Referenzen umfasst ist. Maximal können drei Referenzen eingereicht werden.
4. Die Referenzbauwerke müssen alle mindestens in der Honorarzone III eingestuft sein.
5. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den jeweiligen Referenzauftrag nicht hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzleistungen, die ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle eines Nachunternehmens erbracht hat, ist zugelassen.
6. Der Referenzauftrag muss bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Bezug auf diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dienen soll, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beispiele:
- Wird eine Referenz als Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 5, 6 und 8 vorgelegt, so ist es zwingend erforderlich, dass die Leistungsphasen 5, 6 und 8 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bereits abgeschlossen sind. Weiterhin darf der Abschluss der Leistungsphase 8 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Wird eine Referenz als Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 vorgelegt, so ist es zwingend erforderlich, dass die Leistungsphasen 3 und 5 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bereits abgeschlossen sind. Weiterhin darf der Abschluss der Leistungsphase 5 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Wird eine Referenz als Nachweis der Erbringung der Leistungsphase 5 vorgelegt, so ist es zwingend erforderlich, dass die Leistungsphase 5 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bereits abgeschlossen ist. Weiterhin darf der Abschluss der Leistungsphase 5 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Formular Referenzen - Planung von Freianlagen (Objektplanung):
Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher hat mindestens zwei Referenzen und maximal acht Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich der Objektplanung Freianlagen von Fußgängerbereichen und Stadtplätzen vorzulegen, die mit den hier ausgeschriebenen objektplanerischen Leistungen vergleichbar sind. Hierfür müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
1. Die Referenz / Die Referenzen muss / müssen die Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild Freianlagen nach §§ 39 ff. HOAI) von Fußgängerbereichen und Stadtplätzen umfassen.
2. Es werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern als geeignete Referenzen anerkannt. Die bei privaten Empfängern erbrachten Leistungen erkennt die Auftraggeberin nicht als vergleichbare Leistung und damit als Beleg für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit an.
3. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist davon abhängig, welche Leistungsphasen des abgefragten Leistungsbildes (Freianlagen nach §§ 39 ff. HOAI) gemäß HOAI von den einzelnen Referenzen abgedeckt werden.
Zwingend erforderlich ist, dass
a. mindestens zwei Referenzen die Leistungsphase 5 umfassen;
b. mindestens zwei Referenzen die Leistungsphase 6 umfassen;
c. mindestens zwei Referenzen die Leistungsphase 7 umfassen;
d. mindestens zwei Referenzen die Leistungsphase 8 umfassen.
Die angeführten Leistungsphasen müssen nicht zwingend durch ein und dieselbe Referenz abgedeckt werden. Es ist ausreichend, wenn die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen des hier abgefragten Leistungsbildes von mindestens zwei der vorgelegten Referenzen umfasst ist. Maximal können daher acht Referenzen eingereicht werden.
4. Die Referenzbauwerke müssen alle mindestens in der Honorarzone III eingestuft sein.
5. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Die Bewerbergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den jeweiligen Referenzauftrag nicht hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage von Referenzleistungen, die ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft / ein Eignungsverleiher als Nachunternehmen erbracht hat, ist zugelassen.
6. Jede der vorgelegten Referenzen muss ein Mindestinvestitionsvolumen von insgesamt 2.000.000,- EUR netto betreffen. Bei Mischprojekten betrifft diese Angabe des Mindestinvestitionsvolumens nur den Anteil Freianlagen.
7. Der Referenzauftrag muss bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Bezug auf diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beispiele:
8. Wird eine Referenz als Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 5 und 6 vorgelegt, so ist es zwingend erforderlich, dass die Leistungsphasen 5 und 6 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bereits abgeschlossen sind. Weiterhin darf der Abschluss der Leistungsphase 6 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
9. Wird eine Referenz als Nachweis der Erbringung der Leistungsphasen 5, 6 und 8 vorgelegt, so ist es zwingend erforderlich, dass die Leistungsphasen 5, 6 und 8 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bereits abgeschlossen sind. Weiterhin darf der Abschluss der Leistungsphase 8 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
10. Wird eine Referenz als Nachweis der Erbringung der Leistungsphase 5 vorgelegt, so ist es zwingend erforderlich, dass die Leistungsphase 5 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bereits abgeschlossen ist. Weiterhin darf der Abschluss der Leistungsphase 5 bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Eigenerklärung technische Ausstattung:
Die Bewerber erklären, dass sie die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Ausstattung verfügen.
- Nachweis einer/s FLL-zertifizierten Baumkontrolleurin/s. Diese/r muss zur Erbringung der besonderen Leistung "Baumfachliche Baubegleitung" im Rahmen der LP 8 eingesetzt werden. Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.