Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird (2.) beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
a) Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Planungsleistungen von Leistungsphase 2 bis 5 HOAI im Bereich "Bildungsbauten" mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 200 - 600) von mindestens EUR 9 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
b) Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
c) Vorlage von einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn" mit einem realisierten Auftragsvolumen von mindestens EUR 10 Mio. brutto in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren (d.h. ab dem 01.01.2015).
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie (a) bis c)) ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5) im Bereich "Bildungsbauten":
Kriterium "Vergleichbarkeit mit der Planungsaufgabe"
Grund- oder Gemeinschafts- oder Gesamtschule - 4 Punkte
Grund- oder Gemeinschafts- oder Gesamtschule mit Sporthalle - 6 Punkte
Grund- oder Gemeinschafts- oder Gesamtschule mit Sporthalle und Mensa - 8 Punkte
Kriterium "Größe der Schule"
1-zügig - 2 Punkte
2 - 3-zügig - 4 Punkte
4- oder mehrzügig - 6 Punkte
Kriterium "Aktualität der Planung (Abschluss LPH 5)"
Abschluss LPH 5 im Jahr 2015 - 2 Punkte
Abschluss LPH 5 im Jahr 2016 / 2017 - 4 Punkte
Abschluss LPH 5 im Jahr 2018 / 2019 oder später - 6 Punkte
b) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "Hochbau allgemein":
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Referenz aus dem Jahr 2015 - 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2016 / 2017 - 3 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2018 / 2019 oder später - 5 Punkte
Kriterium "Auftragsvolumen"
Ab EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 2 Punkte
Ab EUR 15 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 3 Punkte
Ab EUR 20 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 4 Punkte
Ab EUR 25 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 5 Punkte
c) Bewertung der für eigenerbrachte Bauleistungen im Bereich "öffentliche Einrichtung eines öffentlichen Bauherrn":
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Referenz aus dem Jahr 2015 - 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2016 / 2017 - 3 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2018 / 2019 oder später - 5 Punkte
Kriterium "Auftragsvolumen"
Ab EUR 10 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 2 Punkte
Ab EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 3 Punkte
Ab EUR 15 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 4 Punkte
Ab EUR 17,5 Mio. brutto (KG 200 - 600 nach DIN 276) - 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.