Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt. Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden. Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden. Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm: 6 Gruppenräume, 1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden), 1 Ausgabeküche, 4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal) 1 Team-Raum FGTS, 1 Schulsozialarbeit, 1 Hausmeister, 1 Erste Hilfe, 1 Technikraum, Lagerräume. Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten. Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können. Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen. Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht. Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau. Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein. Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung. Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden. Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen). Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen. Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG. Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt. Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert. Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Friedrichsthal: Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-9) für den Neubau der Nachmittagsbetreuung an der Bismarckschule
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann.
Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt.
Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden.
Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden.
Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm:
6 Gruppenräume,
1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden),
1 Ausgabeküche,
4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal)
1 Team-Raum FGTS,
1 Schulsozialarbeit,
1 Hausmeister,
1 Erste Hilfe,
1 Technikraum,
Lagerräume.
Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten.
Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können.
Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen.
Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht.
Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau.
Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein.
Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung.
Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden.
Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen).
Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen.
Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG.
Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt.
Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert.
Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.
Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann.
Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt.
Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden.
Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden.
Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm:
6 Gruppenräume,
1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden),
1 Ausgabeküche,
4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal)
1 Team-Raum FGTS,
1 Schulsozialarbeit,
1 Hausmeister,
1 Erste Hilfe,
1 Technikraum,
Lagerräume.
Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten.
Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können.
Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen.
Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht.
Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau.
Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein.
Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung.
Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden.
Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen).
Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen.
Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG.
Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt.
Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert.
Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E69177654
Titel: Planungsleistungen Technische Ausrüstung für den Neubau eines Gebäudes für die Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule in Friedrichsthal
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-9, zunächst Leistungsphasen 1-4, optional dann Leistungsphasen 5-9.
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen ab Leistungsphase 5.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-9, zunächst Leistungsphasen 1-4, optional dann Leistungsphasen 5-9.
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen ab Leistungsphase 5.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Postanschrift: Bismarckstraße 4
Postleitzahl: 66299
Stadt: Friedrichsthal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Vergabe, s.o.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Besetzung; Näheres siehe hierzu Anlage1.
Referenzprojekte; Näheres siehe hierzu Anlage1.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦 Beschreibung
Postanschrift: Bismarckstr. 4
Stadt: Saarbrücken
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-26 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-26 15:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-26 15:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: s.o.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation für die Leistungserbringung der Fachplanung der technischen Ausrüstung (siehe auch Anlage 1).
Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen sozialrechtliche Page 3/11 Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen sozialrechtliche Page 3/11 Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Friedrichsthal
Nationale Registrierungsnummer: 068978568301
Postanschrift: Schmidtbornstraße 12a
Postleitzahl: 66299
Postort: Friedrichsthal
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Agsta Umwelt GmbH als Verfahrensbetreuer für die Stadt Friedrichsthal
E-Mail: vergabe@agsta.de📧
Telefon: +49 68989339900📞
URL: www.friedrichsthal.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69177654🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69177654🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Arbeitssprache ist deutsch. Angebote und Angebotsunterlagen in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB, siehe Anlagen) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Formale Erweiterungen sind zulässig, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation, die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport).
Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung beim Vergabeportal erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe der Angebotsunterlagen sein Einverständnis hiermit.
1) Arbeitssprache ist deutsch. Angebote und Angebotsunterlagen in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Für die Angebotsunterlagen sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB, siehe Anlagen) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Formale Erweiterungen sind zulässig, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbieter). Bieter haben die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Angebot rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation, die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport).
Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung beim Vergabeportal erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe der Angebotsunterlagen sein Einverständnis hiermit.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen.
Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen.
Hinsichtlich der zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-509022 (2026-07-21)