Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Stadt Geislingen an der Steige
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
DeadlineDeadline 2026-09-21
Wer? Wie? Wo?- • Karlsruhe › Karlsruhe, Stadtkreis
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Stuttgart › Göppingen
- • Stuttgart › Stuttgart, Stadtkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-08-18 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Postleitzahl: 73312
Stadt: Geislingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göppingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-11 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-21 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-21 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Geislingen an der Steige
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Hauptstraße 1
Postleitzahl: 73312
Postort: Geislingen
Region: Göppingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: geislingen-flaechennutzungsplan@menoldbezler.de 📧
Telefon: 0711 86040461 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 159-573858 (2026-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Referenznummer:
2026/423
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Bauleitplanung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2026/423
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Gesamtmaßnahme: Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen beabsichtigt die Fortschreibung ihres gemeinsamen Flächennutzungsplans zum Zieljahr 2045 (vorbehaltlich der Abklärung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart). Hintergrund: Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 mit einer 1. Fortschreibung aus dem Jahr 1999. Seit der Rechtskraft des Flächennutzungsplans wurden in den vergangenen Jahren mehrere Bebauungspläne genehmigt; teilweise wurden bzw. werden hierzu auch Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Daneben wurden Bebauungspläne nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt, die Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Weitere Teiländerungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die vorhandene genehmigte Fassung des Flächennutzungsplans liegt als Papierplan vor. Zur besseren Lesbarkeit wurde die rechtskräftige Papierfassung zwischenzeitlich digitalisiert. Die digitalisierten Daten einschließlich der zwischenzeitlich rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne liegen als AutoCAD-Zeichnungsdatei vor. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart soll der derzeit gültige Flächennutzungsplan nicht lediglich fortgeführt, sondern fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere Bereiche mit Änderungsbedarf, neu auszuweisende Flächen sowie Belange, die seit der Rechtskraft des bisherigen Flächennutzungsplans neu hinzugekommen sind, vertieft behandelt werden. Der Umfang der Prüfung ist mit der Raumordnungsbehörde sowie dem Verband Region Stuttgart abzustimmen. Die Berechnung der künftigen Flächenbedarfe ist in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart auf das Basisjahr 2025 auszurichten. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.880 ha. Im Plangebiet leben nach dem Stand vom 30. September 2025 ca. 37.100 Einwohner. Die Mitgliedskommunen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gehören zur Region Stuttgart und zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Planungsleistungen der Flächennutzungsplanung gemäß § 18 HOAI für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand des vorliegenden Verfahrens die Vergabe von folgenden Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden): - Grundleistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2, LPH 1 bis 3 Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers (Optionen) Besondere Leistungen des Leistungsbilds Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI i.V.m. Anlage 9 zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere folgende Besondere Leistungen: - Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB mit Fokus auf die auf Ebene der Flächennutzungsplanung voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen; - Prüfung, Fortschreibung und weitere Bearbeitung der vorhandenen digitalisierten Planunterlagen; - Überführung der Planunterlagen in das Format XPlanung unter Verwendung des UTM-Koordinatensystems; - Erstellung der Planzeichnung in digitaler Fassung in einem AutoCAD-kompatiblen Dateiformat sowie Zurverfügungstellung im Format XPlanung; Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf einzelne Vorhaben oder Bebauungsplanverfahren, sind nach derzeitigem Stand nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen, da diese erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsphasen beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden), dem Vertrag (Anlage 3) sowie der digitalisierten Fassung des Flächennutzungsplans 1995/1999 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Anlage 5).
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Stadt: Geislingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göppingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-11 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-21 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-21 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist mit Ausnahme von § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausgeschlossen und führt zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV. Hierzu zählen insbesondere das Konzept zur Herangehensweise und das Personalkonzept.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Flächennutzungsplan).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personenschäden und mind. EUR 2 Mio. Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Flächenplanungsleistungen, Abschnitt 1, Bauleitplanung im Leistungsbild Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI für die Fortschreibung oder Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans für eine Gemeinde, eine Verwaltungsgemeinschaft, einen Gemeindeverwaltungsverband oder eine vergleichbare kommunale Planungseinheit. Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 18 HOAI erbracht worden sein. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre und vor Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. Januar 2021) abgeschlossen worden sein. Mindestens eine Referenz muss ein Plangebiet von mindestens 5.000 ha oder mindestens 20.000 Einwohnern betreffen. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungen (Erbringung von Flächenplanungsleistungen, Abschnitt 1, Bauleitplanung im Leistungsbild Flächennutzungsplan nach § 18 HOA, LPH 1 bis 3), - Größe des Plangebiets (ha) und/oder Einwohnerzahl, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Abschluss des Verfahrens, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ) Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Geislingen an der Steige
Nationale Registrierungsnummer:
t:07331240
Postanschrift: Hauptstraße 1
Postleitzahl: 73312
Postort: Geislingen
Region: Göppingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: geislingen-flaechennutzungsplan@menoldbezler.de 📧
Telefon: 0711 86040461 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMQ7S 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQ7S#
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Angebotsformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 159-573858 (2026-08-18)
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