Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).