Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt. Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21). Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: MaBu-2023-0020
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt.
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt.
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weißenburg-Gunzenhausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt.
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
Dauer: 1 Tage
Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
100.000 €
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Jahresumsatz jeweils getrennt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 100.000 Euro netto.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 101-318595 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer📦
Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt. Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21). Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
Die Stadt Gunzenhausen plant die zu bereits vorhandener IT-Ausstattung ergänzende Beschaffung weiterer Geräte des Herstellers "Apple" samt Zubehör für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt. Es handelt sich um eine produktspezifische Beschaffung, da Geräte des betreffenden Herstellers in den betreffenden Schulen bereits im Einsatz sind und die IT-Infrastruktur entsprechend auf diese Produkte hin ausgerichtet ist. Im Bereich der IT legitimiert insbesondere die Notwendigkeit, eine vorhandene IT-Struktur zu nutzen und weiterzuentwickeln, die Festlegung auf bestimmte Produkte; so hier. Die Vermeidung von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen ist im Interesse der Systemsicherheit ein legitimes Ziel (vgl. u. a. OLG Branden-burg, Beschl. v. 08.07.2021 - 19 Verg 2/21). Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Gunzenhausen_Ergänzungsbeschaffung_Apple".
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-20 📅
Name: Gesellschaft für digitale Bildung mbH
Postanschrift: Friesenweg 5g
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Preise sind nicht richtig.
Da es sich bei Preisen um Geschäftsgeheimnisse handelt, wurde von der Angabe der Preise abgesehen.