Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
- Berufliche Qualifikation der Bauüberwachung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die mit dem Überwachen der Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH; Bachelor/Master bzw. Techniker mit DQR-Niveau 6) und eine angemessene Baustellenpraxis - in der Regel von mindestens fünf Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen. Bestellen und Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen Einvernehmens der Vertragspartner. Als Vorteil für den Bieter wird gewertet, wenn die Leistungen des / der Projektleiters / -in und der Bauüberwachung von einer Person wahrgenommen werden
Wertungsrelevant
Bauüberwachung = Projektleitung
Berufserfahrung als Bauüberwachung
- Berufliche Qualifizierung der Projektleitung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis folgender Qualifikation der Projektleitung:
Die Projektleitung (Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. (FH), Master / Bachelor) muss eingetragenes Mitglied einer Architekten- oder Ingenieurkammer sein
Wertungsrelevant:
Anzahl der Projektleiter / -innen
Anzahl der Mitarbeiter / - innen:
(Dipl.-Ing. (FH), Master / Bachelor, bzw. Techniker mit DQR-Niveau 6, Meister, techn. Zeichner / Bauzeichner)
- Berufliche Qualifizierung der stellvertretenden Projektleitung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall muss grundsätzlich über eine abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH; Bachelor/Master bzw. Techniker mit DQR-Niveau 6) und eine angemessene Baustellenpraxis - in der Regel von mindestens fünf Jahren - verfügen. Die Vertretungsregelung des Auftragnehmers auf der Baustelle und im Projekt- und Planungsteam ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen. Bestellen und Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen Einvernehmens der Vertragspartner. Als punktemäßiger Vorteil für den Bieter wird gewertet, wenn die Leistungen der Projektleitung und der Bauüberwachung auch im Vertretungsfall von einer Person wahrgenommen werde
Wertungsrelevant
-Beruferfahrung der stellv. Projektleitung Stellvertretung für Projektleitung = Stellvertretung für Bauüberwachung]
- Eintrag zuständige Kammer - soweit Eintragungspflicht besteht (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Referenznachweis gem. Leistungsverzeichnis Teil 2 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei dem Projekt sind die speziellen Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber zu berücksichtigen. Entsprechende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern ist daher geboten.
Bewertet werden nur Referenzobjekte bzw. Bauprojekte, die vom Umfang und der Schwierigkeit mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind und die von den oben benannten Personen in den vergleichbaren Leistungsbildern und Leistungsphasen abgewickelt wurden.
Die Projekte müssen in Bearbeitung oder in den letzten zehn Jahren abgewickelt worden sein. Dies ist durch eine einfache Beschreibung der Referenzen auf max. einer DIN A 4Seite zu belegen. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen als Nachweis angefordert. Sind Teilleistungen vergleichbar, können diese nach Maßgabe des Auftraggebers einzeln bewertet werden.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Projektname einschl. kurzer Beschreibung in Wort und Bild
- Erläuterung der Vergleichbarkeit der Planungsanforderung
- Auftraggeber bzw. Ansprechpartner des AG (Anschrift, Name, Tel.)
- Projektleiter / -in des Auftragnehmers
- Planungs- und Bauzeit
- Brutto-Gesamtkosten (ohne KG 700)
- selbst erbrachte Leistungen gem. HOAI
Jede Referenz wird mit maximal 3 Punkten bewertet, insgesamt sind höchstens 6 Punkte zu erreichen. Fehlende Angaben führen zur Nichtbewertung der Referenz.