Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren bedeutet einen erheblichen Aufwand für den Auftraggeber. Die Auswahl der Bewerber erfolgt daher durch Kriterien, die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung greifen. Es können die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die anhand der erreichten Punktzahlen die Plätze 1 - 5 belegen. Dabei obliegt es dem Ermessen des Auftraggebers, ob mehr als 3 Bewerber, höchstens jedoch 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
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1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung 25%]:
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- Gewichtung 10 %: Mindestjahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt III.1.2) Nr. 2. Für das Kriterium "Gesamtumsatz Unternehmen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren" gilt: Die volle Punktzahl von 10 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 330 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 8 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 280 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 6 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 230 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 180 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 130 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz erzielt haben.
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- Gewichtung 15 %: Umsatz des Unternehmens im Bereich vergleichbare Bauprojekte (das sind: Dienstgebäude Polizei, Feuerwache/Rettungswache, Gefahrenabwehrzentrum, Katastrophenschutzzentrum, Feuerwehrtechnische Zentrale, Forschungseinrichtungen und andere vergleichbare Gebäude mit komplexer Technik), vgl. Abschnitt III.1.2) Nr. 2. Für das Kriterium "Umsatz im Bereich vergleichbare Bauprojekte" gilt: Die volle Punktzahl von 15 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 120 Mio. EUR oder mehr vergleichbaren Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 12 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 90 Mio. EUR oder mehr vergleichbaren Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 9 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 60 Mio. EUR oder mehr vergleichbaren Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 6 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 30 Mio. EUR oder mehr vergleichbaren Umsatz erzielt haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 15 Mio. EUR oder mehr vergleichbaren Umsatz erzielt haben.
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2. Technische Leistungsfähigkeit [Gewichtung 75%]:
Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens, vgl. Abschnitt III.1.3) Nr. 2.
Im Bereich der technischen Leistungsfähigkeit gibt es drei verschiedene Leistungskategorien.
Hinweis: Eine Referenz kann in Hinblick auf mehrere der genannten Leistungskategorien berücksichtigt werden, d.h. Punkte in mehreren Leistungskategorien erhalten; dies setzt die kumulative Erfüllung der Anforderungen der verschiedenen Leistungskategorien voraus.
Es werden die folgenden drei Leistungskategorien berücksichtigt:
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Leistungskategorie 1 (maximal 2 Referenzen):
(i) Hochbauprojekt,
(ii) Baukostenvolumen über 15 Mio. EUR,
(iii) BGF von mind. 7.000 qm,
(iv) nicht länger als 7 Jahre ab Datum der Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegend,
(v) schlussabgenommen.
Hierfür ist das Formular VIII.3 "Unternehmens-Referenz Abschichtung: Leistungskategorie 1" zu verwenden.
Für jede Unternehmens-Referenz, welche neben den Mindestanforderungen den zusätzlichen Leistungsbereich der Leistungskategorie 1 erfüllt, werden 5 Wertungspunkte erteilt. Es werden maximal 2 Referenzen in dieser Kategorie gewertet, sodass maximal 10 Wertungspunkte vergeben werden.
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Leistungskategorie 2 (maximal 2 Referenzen):
(i) Hochbauprojekt,
(ii) als Generalunternehmer/Generalübernehmer beauftragt,
(iii) BGF von mind. 7.000 qm,
(iv) Bauprojekt wurde BNB/DGNB zertifiziert,
(v) Planung erfolgte mit BIM-Methode
(vi) nicht länger als 7 Jahre ab Datum der Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegend,
(vii) schlussabgenommen.
Hierfür ist das Formular VIII.4 "Unternehmens-Referenz Abschichtung: Leistungskategorie 2" zu verwenden.
Für jede Unternehmens-Referenz, welche neben den Mindestanforderungen den zusätzlichen Leistungsbereich der Leistungskategorie 2 enthält, werden 5 Wertungspunkt erteilt. Es werden maximal 2 Referenzen in dieser Kategorie gewertet, sodass maximal 10 Wertungspunkte vergeben werden.
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Leistungskategorie 3 (maximal 5 Referenzen):
(i) Bauprojekt vergleichbarer Komplexität (d.h. Feuerwehrwache/Rettungswache, Dienstgebäude Polizei, Gefahrenabwehrzentrum, Katastrophenschutzzentrum, Feuerwehrtechnische Zentrale, Leitstelle öffentliche Gefahrenabwehr, Krankenhaus, Forschungsgebäude, Laborräume oder vergleichbare Gebäude mit komplexer Technik ),
(ii) BGF von mind. 6.000 qm,
(iii) nicht länger als 10 Jahre ab Datum der Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegend,
(iv) mind. Gewerk Gebäudeautomation abgeschlossen/abgenommen. Hierfür ist das Formular VIII.5 "Unternehmens-Referenz Abschichtung: Leistungskategorie 3" zu verwenden.
Für jede Unternehmens-Referenz, welche neben den Mindestanforderungen den zusätzlichen Leistungsbereich der Leistungskategorie 3 enthält, werden 11 Wertungspunkte erteilt. Es werden maximal 5 Referenzen in dieser Kategorie gewertet, sodass maximal 55 Wertungspunkte vergeben werden.
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3. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand auf Rang 5 qualifizieren sich 6 Bewerber. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
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