Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind, soweit erforderlich, folgende Anlagen ausgefüllt einzureichen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 213);
- Leistungsverzeichnis mit den Preisen;
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben;
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222;
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233);
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234);
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235);
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindeststundenentgelte (Formblatt 251).
Auf Verlangen sind der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236);
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223;
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen;
- Urkalkulation
Siehe hierzu auch Formblatt 216: Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen