Neben den Bewerbungsbedingungen werden den Bietern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Zum Verbleib beim Bieter:
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Abnahmestellen (Anlage A)
- Stromlieferungsvertrag (Anlage 3)
- Vorlage Übermittlung LG-Daten CSV-Format (Anlage C)
- Lastengangdaten (Anlage D)
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Anlage 12)
- Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
- Information DSGVO (Anlage 14)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen / Nachweise einzureichen:
- Angebotsschreiben (Angebotsformular, Anlage B)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) (Formblatt, Anlage 5)
- Eigenerklärung zum Unternehmen (Formblatt, Anlage 6)
- Bietererklärung betr. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (Bestandteil des Angebotsformulars)
- im Falle von Nachunternehmen: Nachunternehmererklärung (Formblatt, Anlage 9)
- im Falle von Nachunternehmen: Erklärung Einsatz Nachunternehmer (Formblatt, Anlage 10)
- im Falle von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt, Anlage 7)
- im Falle der Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 8)
- im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 11)
- Preisblatt (Anlage 4)
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Formblatt, Anlage 13)
- Erklärung Sanktionen Russland (Formblatt Anlage 15)
- Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16)
- Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
- Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Die Auftraggeberin weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes:
Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG wird hingewiesen.
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 926-0
Telefax +49 (721) 926-3985
E-Mail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RY1H04PSRZ