Stadt Kenzingen Stromlieferung

Stadt Kenzingen

Stromlieferung für die Liegenschaften und Anlagen der Stadt Kenzingen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2023-01-SK-Tengelmann Strom
Kurze Beschreibung: Stromlieferung für die Liegenschaften und Anlagen der Stadt Kenzingen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emmendingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kenzingen
Postanschrift: Hauptstraße 15
Postleitzahl: 79341
Postort: Kenzingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.kenzingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@aurantia.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6RY1H04PSRZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6RY1H04PSRZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-416655
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Neben den Bewerbungsbedingungen werden den Bietern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Zum Verbleib beim Bieter: - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - Abnahmestellen (Anlage A) - Stromlieferungsvertrag (Anlage 3) - Vorlage Übermittlung LG-Daten CSV-Format (Anlage C) - Lastengangdaten (Anlage D) - Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Anlage 12) - Leistungsbeschreibung (Anlage 1) - Information DSGVO (Anlage 14) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen / Nachweise einzureichen: - Angebotsschreiben (Angebotsformular, Anlage B) - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) (Formblatt, Anlage 5) - Eigenerklärung zum Unternehmen (Formblatt, Anlage 6) - Bietererklärung betr. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (Bestandteil des Angebotsformulars) - im Falle von Nachunternehmen: Nachunternehmererklärung (Formblatt, Anlage 9) - im Falle von Nachunternehmen: Erklärung Einsatz Nachunternehmer (Formblatt, Anlage 10) - im Falle von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt, Anlage 7) - im Falle der Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 8) - im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 11) - Preisblatt (Anlage 4) - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Formblatt, Anlage 13) - Erklärung Sanktionen Russland (Formblatt Anlage 15) - Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16) - Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares) - Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Die Auftraggeberin weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes: Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG wird hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Baden-Württemberg Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Telefon: +49 (721) 926-0 Telefax +49 (721) 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RY1H04PSRZ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kenzingen benötigt elektrische Energie für deren Liegenschaften und Anlagen.
Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage A) aufgelisteten Abnahmestellen läuft zum 31.12.2023 aus. Die Stadt Kenzingen schreibt für ihre im Weiteren näher bezeichnete Abnahmestellen die Lieferung von elektrischer Energie im offenen Verfahren aus. Die Leistung soll für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 vergeben werden. Die Energiebelieferung der ausgeschriebenen Abnahmestellen hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen zu erfolgen.
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Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung aufgrund eines Vollstromliefervertrages einschließlich Netznutzung (All-inclusive-Vertrag) für die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage A) aufgelisteten Abnahmestellen.
Das Gesamtvolumen beträgt ohne Gewähr und Annahme einer verbindlichen Höchstbetrags- oder Mindestabnahmemenge insgesamt ca. 2.188.859 kWh/a.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
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Die Abnahmestellen zur Stromlieferung werden von der ausschreibenden Stelle in 2 Abnahmegruppen gefasst:
- Abnehmergruppe 1: Sondervertrags-Abnahmestellen (mit registrierender Leistungsmessung) "RLM-Zählpunkte"
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage A.1 aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
Ca. 968.499 kWh
Abzugeben ist ein separater einheitlicher Energiepreis für alle RLM-Zählpunkte, zuzüglich Netznutzungs-, Messentgelten, Abgaben und Steuern, ausgewiesen jeweils für die Lieferjahre 2024 und 2025,
- Abnehmergruppe 2: Tarif-Abnahmestellen (mit Standard-Lastprofilen) "SLP-Zählpunkte"
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage A.2 aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt
Ca. 1.220.360 kWh
Abzugeben ist ein separater einheitlicher Energiepreis für alle SLP-Zählpunkte, zuzüglich Netznutzungs-, Messentgelten, Abgaben und Steuern, ausgewiesen jeweils für die Lieferjahre 2024 und 2025.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Stromlieferungsvertrag verwiesen.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch.
Die Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Angebot ab. Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines offenen Verfahrens aus.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Kenzingen 49341 Kenzingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Umsatzes im Formular "Eigenerklärung zum Unternehmen" (Formblatt)
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied ein ausgefülltes Formblatt vorzulegen.
Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16) mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden: mindestens 1,5 Mio. Euro
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Doppelte dieser Deckungssumme.
Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine entsprechende Erklärung vorzulegen.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16) mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. Euro
- für sonstige Schäden: mindestens 1,5 Mio. Euro
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass er als Energieversorgungsunternehmen, welches Strom aus erneuerbaren Energien anbietet, im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt wird.
Ein Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung eines Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft/Nachunternehmer kann die Vorlage der gemäß der Bewerbungsbedingungen geforderten Nachweise, Erklärungen und Referenzen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.
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Mindeststandards:
Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis beizufügen, dass er als Energieversorgungsunternehmen, welches Strom aus erneuerbaren Energien anbietet, im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt wird.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6RY1H04PSRZ/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Zum Steigerhaus 8
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46117
Telefon: +49 2082076580 📞
Fax: +49 20820765899 📠
Land: Oberhausen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://aurantia.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Neben den Bewerbungsbedingungen werden den Bietern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Zum Verbleib beim Bieter:
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Abnahmestellen (Anlage A)
- Stromlieferungsvertrag (Anlage 3)
- Vorlage Übermittlung LG-Daten CSV-Format (Anlage C)
- Lastengangdaten (Anlage D)
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (Anlage 12)
- Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
- Information DSGVO (Anlage 14)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen / Nachweise einzureichen:
- Angebotsschreiben (Angebotsformular, Anlage B)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) (Formblatt, Anlage 5)
- Eigenerklärung zum Unternehmen (Formblatt, Anlage 6)
- Bietererklärung betr. Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit (Bestandteil des Angebotsformulars)
- im Falle von Nachunternehmen: Nachunternehmererklärung (Formblatt, Anlage 9)
- im Falle von Nachunternehmen: Erklärung Einsatz Nachunternehmer (Formblatt, Anlage 10)
- im Falle von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt, Anlage 7)
- im Falle der Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 8)
- im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt, Anlage 11)
- Preisblatt (Anlage 4)
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Formblatt, Anlage 13)
- Erklärung Sanktionen Russland (Formblatt Anlage 15)
- Eigenerklärung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 16)
- Nachweis über einen Ökostrombezug von 100% (z.B. TÜV-Nachweis oder vergleichbares)
- Nachweis über Eintragung im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Mehr anzeigen
Die Auftraggeberin weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes:
Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG wird hingewiesen.
Mehr anzeigen
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 926-0
Telefax +49 (721) 926-3985
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RY1H04PSRZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 131-416655 (2023-07-06)