Das heutige Bürgerhaus Hanns-Eisler wurde 1892 errichtet und ging 1960 ins Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen über. Seit 1994 wird es als Bürgerhaus und das Untergeschoss für gastronomische Zwecke genutzt. Das Bürgerhaus Hanns-Eisler soll unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes saniert und barrierefrei erschlossen werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die letzte Prüfung zur Denkmalwürdigkeit erfolgte im Frühjahr 2025. Das Gebäude wurde als nicht denkmalfähig eingestuft. Die Gestaltungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen ist jedoch zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 wurden verschiedene Lösungsansätze zur Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeitet. Die Vorzugsvariante sieht ein neues, rückwärtig angeordnetes Erschließungsbauwerk mit einer Treppe und einer Aufzugsanlage vor, dass auch als Foyer / Empfangshalle genutzt werden soll. Zudem soll die innere Erschließung des Bestandsgebäudes geändert und die sanitären Anlagen erneuert werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind Grundlage der hier in Rede stehenden Planungsaufgabe. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 HOAI 2021 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 HOAI 2021 als auch die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52 HOAI 2021 und Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 HOAI 2021. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt zunächst für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgewählten Besonderen Leistungen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Referenznummer: 2026-005-P-OV
Kurze Beschreibung:
“Das heutige Bürgerhaus Hanns-Eisler wurde 1892 errichtet und ging 1960 ins Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen über. Seit 1994 wird es als Bürgerhaus und...”
Kurze Beschreibung
Das heutige Bürgerhaus Hanns-Eisler wurde 1892 errichtet und ging 1960 ins Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen über. Seit 1994 wird es als Bürgerhaus und das Untergeschoss für gastronomische Zwecke genutzt. Das Bürgerhaus Hanns-Eisler soll unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes saniert und barrierefrei erschlossen werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die letzte Prüfung zur Denkmalwürdigkeit erfolgte im Frühjahr 2025. Das Gebäude wurde als nicht denkmalfähig eingestuft. Die Gestaltungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen ist jedoch zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 wurden verschiedene Lösungsansätze zur Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeitet. Die Vorzugsvariante sieht ein neues, rückwärtig angeordnetes Erschließungsbauwerk mit einer Treppe und einer Aufzugsanlage vor, dass auch als Foyer / Empfangshalle genutzt werden soll. Zudem soll die innere Erschließung des Bestandsgebäudes geändert und die sanitären Anlagen erneuert werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind Grundlage der hier in Rede stehenden Planungsaufgabe. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 HOAI 2021 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 HOAI 2021 als auch die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52 HOAI 2021 und Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 HOAI 2021. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt zunächst für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgewählten Besonderen Leistungen.
Zunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen: aus Leistungsphase 5: - Erstellung eines detaillierten Raumbuches; Übergabe als Excel-/ PDF- Datei (u.a. Angaben zur Ausstattung, Einbauten, Materialien, Reinigungs-, Glasflächen) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung aus Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten Sonstige Besondere Leistungen: - Erstellung Flucht- und Rettungswegepläne sowie der Feuerwehrpläne - Mitwirken bei der Beantragung, Abforderung und Abrechnung von Fördermitteln Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit der Planung muss unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen werden. Die Bauausführung soll bis Ende 2028 umgesetzt werden.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bürgerhaus Hanns-Eisler”
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des vorgesehenen Projektteams
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B3.31/3.32 15711 Königs Wusterhausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Leistungsbild gesondert - Formulare 2.07, 2.08, 2.09,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Leistungsbild gesondert - Formulare 2.07, 2.08, 2.09, 2.10) inkl. der geforderten Nachweise einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere erforderliche Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung vom Bieter zu verlangen. - Anzugeben ist, ob eine Zugehörigkeit zu freiberuflichen Architekten, Ingenieuren oder der Ingenieur- und Architektenkammer besteht. Es ist anzugeben ob eine Eintragung im Handelsregister besteht unter der Angabe der Nummer sowie des Amtsgerichts. - Nachweis der Bauvorlagenberechtigung gem. § 65 Bauordnung Brandenburg für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Nachweis über die ausgefüllten Formblätter Eigenerklärung zur Eignung (Formulare 2.07, 2.08, 2.09, 2.10). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Nachweis über die ausgefüllten Formblätter Eigenerklärung zur Eignung (Formulare 2.07, 2.08, 2.09, 2.10). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular 2.12) 3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist oder bei nicht ausreichender Deckungssumme Zusicherung der Versicherung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird. Deckungssumme für Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.500.000,00 Euro, Deckungssumme für Sach- und Vermögenschäden (je Versicherungsfall) 1.000.000,00 Euro. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. 4) Eigenerklärung Russland-Bezug (Formular 2.11) 5) Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Formular 2.19)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Nachweis über das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Leistungsbild gesondert - Formulare 2.07, 2.08, 2.09, 2.10). Mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Nachweis über das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Leistungsbild gesondert - Formulare 2.07, 2.08, 2.09, 2.10). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert: - für jedes Leistungsbild (außer Freianlagen) mind. 3 Referenzen zu Leistungen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; anerkannt werden Referenzobjekte, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume: - Projektvolumen (KG 300 und 400) mindestens 1.500.000,00 Euro netto - Referenzen innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre (ab 2021) - es wurden mind. die Leistungsphasen 1 bis 8 für das Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne der HOAI vollständig erbracht - davon mindestens 2 Planungen einer Bestandssanierung mit nachträglicher Umsetzung der Barrierefreiheit und eines Personenaufzuges Leistungsbild Objektplanung Freianlagen: - Erklärung, dass Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung: - Projektvolumen (KG 300 und 400) mindestens 350.000,00 Euro netto - Referenzen innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre (ab 2021) - es wurden mind. die Leistungsphasen 1 bis 6 für das Leistungsbild Fachplanung für Tragwerksplanung im Sinne der HOAI vollständig erbracht - davon mindestens 2 Planungen einer Bestandssanierung mit nachträglicher Umsetzung eines Personenaufzuges Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung: - Projektvolumen (KG 400) mindestens 500.000,00 Euro netto - Referenzen innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre (ab 2021) - es wurden mind. die Leistungsphasen 1 bis 8 für das Leistungsbild Fachplanung für Technische Ausrüstung im Sinne der HOAI vollständig erbracht - davon mindestens 2 Planungen einer Bestandssanierung mit nachträglicher Umsetzung der Barrierefreiheit oder eines Personenaufzuges - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 2.16 - Erklärung Unterauftragnehmer bzw. das Formular 2.14 Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formular 2.18 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 2.17 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bzw. Formular 2.15 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular 2.13).
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHLSY#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHLSY#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318660📞
Fax: +49 3318661533 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-285153 (2026-04-24)