Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße "Auf dem Schnitzenbusch" befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Königswinter – Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung.
Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße "Auf dem Schnitzenbusch" befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Königswinter beabsichtigt auf dem Grundstück "Auf dem Schnitzenbusch 7" im Ortsteil Oberdollendorf, Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071 den Rückbau der vorhandenen Turnhalle sowie den anschliessenden Neubau einer Turnhalle mit OGS-Bereich. Die Stahlbetonbodenplatte der Bestandsturnhalle sowie die unmittelbar an der Turnhalle befindliche Gynastikhalle bleiben erhalten. Der Neubau wird in Holzständerbauweise erstellt. Den oberen Gebäudeabschluss bildet ein Flachdach. Das Gebäude, mit einer Nettogrundfläche von ca. 1311 m², erstreckt sich über 2 Vollgeschosse. Im Erdgeschoss befindet sich die Sporthalle, sowie deren Neben- und Sanitärräume. Im Obergeschoss
befindet sich, neben dem Luftraum der Sporthalle, eine Kantine sowie die Klassenräume der OGS Erweiterung.
Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Oberdollendorf. Entlang der Zufahrtsstraße "Auf dem Schnitzenbusch" befinden sich Parkbuchten, die während der Bauarbeiten generell freizuhalten sind. Für besondere Transportbewegungen können in Absprache mit der Stadt Königswinter die anliegenden Parkbuchten freigehalten werden. Der Gehweg im Bereich der Schulhofzufahrt kann überfahren werden, ist jedoch zu schützen. Erforderliche Zufahrten und Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemarkung Oberdollendorf, Flurstück 3071”
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ausführungsfrist Ende: 02.10.2026” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-25 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung
2) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576”
“Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine...”
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse fürdie Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oderEinwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.de📧
Telefon: 02211473045📞
Fax: 02211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bitte beachten Sie:
Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über.
Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026).
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-279460 (2026-04-21)