Der Auftraggeber plant die Generalsanierung der Mittelschule Krumbach (Schwaben), Talstraße 70, 86381 Krumbach (Schwaben). Während der Generalsanierungsarbeiten soll der Schulbetrieb der gesamten Mittelschule Krumbach in ein Interimsschulgebäude in Modul-/Containerbauweise verlegt werden. Die Verlegung betrifft allein die Mittelschule und nicht die unmittelbar angrenzende Realschule Krumbach. Die Aufstellung des Interimsbaus erfolgt auf dem zugehörigen, zum Zeitpunkt der Ausführung erschlossenen Parkplatzareal östlich des Schulgebäudes. Der Zugang zum Interimsgebäude erfolgt über den Parkplatzbereich auf demselben Grundstück. Die Baugenehmigung für die Maßnahme liegt vor. Der Auftraggeber schreibt die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Baulos der Generalsanierung der Mittelschule Krumbach (Schwaben) nach VOB/A-EU europaweit aus. Die Leistungen sind funktional betrachtet ein Gewerk dieser Gesamtbaumaßnahme.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Krumbach (Schwaben) - Vermietung einer noch zu errichtenden Containeranlage inkl. Rückbau
Referenznummer: MSK_CON
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber plant die Generalsanierung der Mittelschule Krumbach (Schwaben), Talstraße 70, 86381 Krumbach (Schwaben). Während der Generalsanierungsarbeiten soll der Schulbetrieb der gesamten Mittelschule Krumbach in ein Interimsschulgebäude in Modul-/Containerbauweise verlegt werden. Die Verlegung betrifft allein die Mittelschule und nicht die unmittelbar angrenzende Realschule Krumbach. Die Aufstellung des Interimsbaus erfolgt auf dem zugehörigen, zum Zeitpunkt der Ausführung erschlossenen Parkplatzareal östlich des Schulgebäudes. Der Zugang zum Interimsgebäude erfolgt über den Parkplatzbereich auf demselben Grundstück. Die Baugenehmigung für die Maßnahme liegt vor. Der Auftraggeber schreibt die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Baulos der Generalsanierung der Mittelschule Krumbach (Schwaben) nach VOB/A-EU europaweit aus. Die Leistungen sind funktional betrachtet ein Gewerk dieser Gesamtbaumaßnahme.
Der Auftraggeber plant die Generalsanierung der Mittelschule Krumbach (Schwaben), Talstraße 70, 86381 Krumbach (Schwaben). Während der Generalsanierungsarbeiten soll der Schulbetrieb der gesamten Mittelschule Krumbach in ein Interimsschulgebäude in Modul-/Containerbauweise verlegt werden. Die Verlegung betrifft allein die Mittelschule und nicht die unmittelbar angrenzende Realschule Krumbach. Die Aufstellung des Interimsbaus erfolgt auf dem zugehörigen, zum Zeitpunkt der Ausführung erschlossenen Parkplatzareal östlich des Schulgebäudes. Der Zugang zum Interimsgebäude erfolgt über den Parkplatzbereich auf demselben Grundstück. Die Baugenehmigung für die Maßnahme liegt vor. Der Auftraggeber schreibt die nachfolgend beschriebenen Leistungen als Baulos der Generalsanierung der Mittelschule Krumbach (Schwaben) nach VOB/A-EU europaweit aus. Die Leistungen sind funktional betrachtet ein Gewerk dieser Gesamtbaumaßnahme.
Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung einer noch zu liefernden und zu montierenden, voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Containeranlage als Interimsschulgebäude einschließlich der hierzu erforderlichen Planungsleistungen sowie der Rückbau und Abtransport dieser Containeranlage nach Ende der Mietzeit, jeweils für den Standort Mittelschule Krumbach, Talstraße 70, 86381 Krumbach (Schwaben). Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere: - die Ausführungs-, Werkstatt- und Montageplanung sowie die erforderlichen Fachplanungen und Nachweise; - die Lieferung und Montage einer in Teilen bis zu dreigeschossigen Containeranlage in U-Form mit insgesamt 31 Klassenzimmern, Neben- und Fachräumen, Verwaltungs- und Sanitärbereichen sowie Treppenhausmodulen; - die außenliegenden Konstruktionen (u. a. Zugangstreppen, Rampenanlagen für den barrierefreien Zugang, Glasvordach); - die vollständige Elektro- und HLS-Installation ab den in der Leistungsbeschreibung definierten Übergabepunkten; - die Baustelleneinrichtung für Montage und Rückbau, betriebsbereite Übergabe an den Auftraggeber einschließlich Einweisung und Dokumentation; - die Vermietung der Containeranlage für eine Grundmietzeit von 30 Monaten und eine ggf. erfolgende Verlängerung von 18 Monaten; - die Erhaltung des Mietgegenstands sowie deren Versicherung während der gesamten Mietzeit; - die Demontage, den Abtransport und die Rückgabe der Montagefläche nach Mietzeitende. Die Einzelheiten der geschuldeten Leistung ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung nebst deren Anlagen sowie aus dem Vertrag.
Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung einer noch zu liefernden und zu montierenden, voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Containeranlage als Interimsschulgebäude einschließlich der hierzu erforderlichen Planungsleistungen sowie der Rückbau und Abtransport dieser Containeranlage nach Ende der Mietzeit, jeweils für den Standort Mittelschule Krumbach, Talstraße 70, 86381 Krumbach (Schwaben). Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere: - die Ausführungs-, Werkstatt- und Montageplanung sowie die erforderlichen Fachplanungen und Nachweise; - die Lieferung und Montage einer in Teilen bis zu dreigeschossigen Containeranlage in U-Form mit insgesamt 31 Klassenzimmern, Neben- und Fachräumen, Verwaltungs- und Sanitärbereichen sowie Treppenhausmodulen; - die außenliegenden Konstruktionen (u. a. Zugangstreppen, Rampenanlagen für den barrierefreien Zugang, Glasvordach); - die vollständige Elektro- und HLS-Installation ab den in der Leistungsbeschreibung definierten Übergabepunkten; - die Baustelleneinrichtung für Montage und Rückbau, betriebsbereite Übergabe an den Auftraggeber einschließlich Einweisung und Dokumentation; - die Vermietung der Containeranlage für eine Grundmietzeit von 30 Monaten und eine ggf. erfolgende Verlängerung von 18 Monaten; - die Erhaltung des Mietgegenstands sowie deren Versicherung während der gesamten Mietzeit; - die Demontage, den Abtransport und die Rückgabe der Montagefläche nach Mietzeitende. Die Einzelheiten der geschuldeten Leistung ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung nebst deren Anlagen sowie aus dem Vertrag.
Postanschrift: Talstraße 70
Postleitzahl: 86381
Stadt: Krumbach (Schwaben)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Günzburg
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber/Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung um 18 Monate zu verlängern. Die Erklärung ist spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Grundmietzeit abzugeben.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf- und Termineinhaltungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Baustellenlogistik- und Montagekonzept
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.7
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-05 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: siehe § 16a VOB/A-EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden einschließlich Umweltschäden, und 3. mit einer einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden, 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 4 genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 4 anpassen wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden einschließlich Umweltschäden, und 3. mit einer einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Umweltschäden, 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 4 genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 4 anpassen wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters von mindestens 3.000.000 EUR netto in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters von mindestens 3.000.000 EUR netto in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung, - Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber (nicht eines externen Dritten) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Als Eignungskriterium gefordert sind zwei (2) (Mindestanforderung) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ihm/ihnen gegenüber beauftragte und von ihm/ihnen erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden drei Anforderungen erfüllen: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die schlüsselfertige Lieferung und Montage einer Containeranlage, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dient und nicht als Baustelleneinrichtung genutzt worden ist. 2. Auftragssumme des Referenzprojekts: mindestens 2.000.000,- EUR netto. Auftragssumme ist die den Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft betreffende vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung für die beauftragte und erbrachte Lieferung und Montage der Containeranlage. 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Das Referenzprojekt muss im Zeitraum 01.09.2021 bis zum Fristablauf der Abgabe des Angebots abgenommen oder übergeben worden sein (das Referenzprojekt kann vor dem 01.09.2021 begonnen worden sein). Von den zwei (2) Referenzprojekten muss ein Referenzprojekt die nachfolgende Mindestanforderung erfüllen: i. Der Bieter hat die gelieferte und montierte Containeranlage an den Referenzauftraggeber für einen Zeitraum von mindesten 3 Monaten vermietet und in diesem Zeitraum Maßnahmen zur Erhaltung der Containeranlage (Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen oder vergleichbare Maßnahmen) erbracht. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung und dessen Anhang verwiesen. Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= zwei (2) Referenzen, die jeweils sämtliche Anforderungen gem. Ziffern 1.-3. erfüllen und von denen eine Referenz die Anforderung gem. Ziffer i. erfüllt) erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung, - Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber (nicht eines externen Dritten) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Als Eignungskriterium gefordert sind zwei (2) (Mindestanforderung) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ihm/ihnen gegenüber beauftragte und von ihm/ihnen erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden drei Anforderungen erfüllen: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die schlüsselfertige Lieferung und Montage einer Containeranlage, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dient und nicht als Baustelleneinrichtung genutzt worden ist. 2. Auftragssumme des Referenzprojekts: mindestens 2.000.000,- EUR netto. Auftragssumme ist die den Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft betreffende vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung für die beauftragte und erbrachte Lieferung und Montage der Containeranlage. 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Das Referenzprojekt muss im Zeitraum 01.09.2021 bis zum Fristablauf der Abgabe des Angebots abgenommen oder übergeben worden sein (das Referenzprojekt kann vor dem 01.09.2021 begonnen worden sein). Von den zwei (2) Referenzprojekten muss ein Referenzprojekt die nachfolgende Mindestanforderung erfüllen: i. Der Bieter hat die gelieferte und montierte Containeranlage an den Referenzauftraggeber für einen Zeitraum von mindesten 3 Monaten vermietet und in diesem Zeitraum Maßnahmen zur Erhaltung der Containeranlage (Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen oder vergleichbare Maßnahmen) erbracht. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Anhang zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung und dessen Anhang verwiesen. Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= zwei (2) Referenzen, die jeweils sämtliche Anforderungen gem. Ziffern 1.-3. erfüllen und von denen eine Referenz die Anforderung gem. Ziffer i. erfüllt) erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A 4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A 4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM8N3#
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 21762411📞
Fax: +49 89 21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 173-618804 (2026-09-04)