Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung sowie maximal jeweils zwei weiteren Referenzen "Investor" sowie "Architekt" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Je Bewerber (Team aus Investor und Architekt) werden lediglich jeweils insgesamt drei Referenzen in den Bereichen "Investor" sowie "Architekt" berücksichtigt. Bewertet werden hierbei die Mindestreferenzen "Investor" sowie "Architekt - gemischt genutztes Gebäude/Gebäudeensemble" sowie zwei weitere Referenzen im Bereich "'Investor" und zwei weitere Referenzen im Bereich "Architekt". Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als sieben Referenzen (drei Referenzen "Investor" sowie drei bzw. vier Referenzen "Architekt" (abhängig davon, ob für die Mindestreferenzen ein oder zwei Referenzen eingereicht werden) ist nicht gewünscht.
Dabei werden die Referenzen jeweils wie folgt bewertet:
a) Referenzen "Investor"
Bewertet werden bei dieser Referenzleistung folgende qualitative Aspekte:
(1) Für die Mindestreferenz "gemischt genutztes Gebäude"
Vorliegen weiterer Qualitätsanforderungen über die in der Mindestreferenz nachzuweisenden zwei Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 4 Punkte)
(2) Für die weiteren beiden Referenzen
- Quartiersentwicklung (2 Punkte) vs. Einzelgebäude (0 Punkte)
- Innerstädtische Lage ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
- Berücksichtigung von Bestandsgebäuden bzw. Teilbestand des Gebäudes ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
- Baukosten < 5 Mio. EUR 0 Punkte, > 5 Mio. EUR und < 8 Mio. EUR 1 Punkt, > 8 Mio. EUR 2 Punkte
Vorliegen von Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 8 Punkte).
In Summe können dann für die Mindestreferenz 4 Punkte und für die weiteren Referenzen jeweils 16 Punkte erreicht werden.
b) Referenzen "Architekt"
Bewertet werden bei diesen Referenzleistungen folgende qualitative Aspekte:
(1) Für die Mindestreferenz "gemischt genutztes Gebäude/Gebäudeensemble"
Vorliegen weiterer Qualitätsanforderungen über die in der Mindestreferenz nachzuweisenden zwei Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 4 Punkte)
Auszeichnung für beispielhaftes Bauen ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
(2) Für die beiden weiteren Referenzen "gemischt genutztes Gebäude"
- Quartiersentwicklung (2 Punkte) vs. Einzelgebäude (0 Punkte)
- Innerstädtische Lage ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
- Berücksichtigung von Bestandsgebäuden bzw. Teilbestand des Gebäudes ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
Vorliegen weiterer Qualitätsanforderungen über die in der Mindestreferenz nachzuweisenden zwei Qualitätsanforderungen (Innovatives, attraktives Freiflächenkonzept, nachhaltiges Mobilitäts- und Energiekonzept, besonderer Nutzungsmix & Gebäudeflexibilität, Integration der Entwicklung in ein innerstädtisches Umfeld): je Qualitätsanforderung: 2 Punkte (max. also 8 Punkte)
Auszeichnung für beispielhaftes Bauen ja (2 Punkte) vs. nein (0 Punkte)
In Summe können dann für die Mindestreferenz 6 Punkte und für die weiteren Referenzen jeweils 16 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.