Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Stufe 1 des Teilnahmewettbewerbs:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2 des Teilnahmewettbewerbs:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 10 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Verkehrsanlagen) über die Umbaumaßnahme eines Verkehrsknotens einer innerstädtischen Bundesstraße in mehreren Teilabschnitten mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 5 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
- Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Brücken) im innerstädtischen oder vergleichbaren Umfeld bestehend aus zwei Teilbauwerken mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 9 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
- Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Tunnel) eines Tunnels in offener Bauweise im innerstädtischen oder vergleichbaren Umfeld mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 15 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
- Vorlage eines Referenzobjekts über "Abbruchleistungen von Infrastrukturbauwerken" im innerstädtischen Bereich mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 2 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
Die Referenzen "Tiefbau (Brücke)", "Tiefbau (Tunnel)" und "Abbruchleistungen von Infrastrukturbauwerken" werden in dem Fall, dass sich mehr als zehn grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz "Tiefbau (Brücke)":
- Überquerung von mindestens 2 elektrifizierten Bahngleisen (1 Punkt)
- Überquerung von mindestens 5 elektrifizierten Bahngleisen (2 Punkte)
- Überquerung von mehr als 5 elektrifizierten Bahngleisen (3 Punkte)
b) Bewertung der Referenz "Tiefbau (Tunnel)":
- Tunnel mit 2 Fahrstreifen (1 Punkt)
- Tunnel mit mehr als 2 Fahrstreifen (2 Punkte)
- Tunnel mit mehr als 2 Fahrstreifen und getrennten Richtungsfahrbahnen (3 Punkte)
c) Bewertung der Referenz "Abbruchleistungen":
- Spannbetonüberbau (2 Punkte)
Weitere Zusatzpunkte werden vergeben für:
- Vorhandensein eines eigenen technischen Büros im Unternehmen des Bewerbers bzw. innerhalb der Bietergemeinschaft (1 Punkt)
- Personalstärke des eigenen technischen Büros mind. 5 (1 Punkt)
- Vorlage einer BIM- Strategie, Einführung der AwF 150-190 im Bereich KIB in den nächsten 2 Jahren ist geplant (3 Punkte)
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.