Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Ulm - Europaweite Vergabe von Rückbau- und Abbrucharbeiten für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm
2023/2196”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Europaweite Vergabe von Rückbau-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm”
Die Stadt Ulm hat beschlossen, die Bauwerke der B10 zu erneuern. Die Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke Wallstraßenbrücke bzw. der Brücke über Blaubeurer-Tor in Ulm beträgt max. 3 bzw. 15 Jahre. Vor allem bei dem Brückenbauwerk "Wallstraßenbrücke West" wurden statische und bauliche Defizite ermittelt.
Die Stadt Ulm hat im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens einen Generalplaner beauftragt. Auf Basis einer von diesem Generalplaner erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) wird derzeit ein zuverlässiges, fachlich geeignetes und wirtschaftlich leistungsfähiges Bauunternehmen für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme gesucht. Die FLB basiert auf der Planung der Teilleistungen der Leistungsphase 2, welche auf der Grundlage des auftraggeberseitigen Planungskonzeptes durch den Generalplaner in Abstimmung mit der Stadt Ulm erstellt wurde.
Die hier gegenständlichen Rückbau- und Abbrucharbeiten für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm sind Bestandteil der beschriebenen Gesamtmaßnahme.
Gegenstand der Leistungen ist die Ausführungsplanung des Rückbaus und Abbruch sowie deren Durchführung für den Überbau der Wallstraßenbrücke und der Stützbauwerke der Wallstraßenbrücke im Bahnbereich.
Insbesondere sind die folgenden Leistungen vorgesehen:
- Ausführungsplanung Rückbau (inkl. Standsicherheitsnachweise)
- Umfassender Rückbau des Bestandes unter Berücksichtigung der existierenden und zu entsorgenden Schadstoffe
- Dokumentation des Rückbauprozesses
- Bauvorbereitende Maßnahmen
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist dem Verfahrensleitfaden nebst Anlagen, insbesondere dem Vertragsentwurf (Anlage 3) sowie der der Leistungsbeschreibung nebst Anhängen (Anlage 4) zu entnehmen. Ergänzend soll die - aufgrund der großen Datenmenge - unter https://cloud.ulm.de/index.php/s/DFAGxdRnxjdfiRr abrufbare "Punktwolke" der Bearbeitung des Angebots zugrunde gelegt werden. Alle diese Dokumente sind unmittelbarer Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rückbaukonzept je Teilbauwerk
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan, Baulogistik, BE-Flächenbedarf je Teilbauwerk
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Preis (Gewichtung): 40 Punkte
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle erwartet von den Bietern ein den Vorgaben der Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot.
Die Abgabe von maximal zwei Hauptangeboten ist...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle erwartet von den Bietern ein den Vorgaben der Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot.
Die Abgabe von maximal zwei Hauptangeboten ist zulässig.
Gibt ein Bieter mehrere Hauptangebote ab, so müssen sich hinsichtlich des Rückbaukonzeptes deutlich unterscheiden. Ist dies nicht der Fall, wird lediglich das erste Hauptangebot gewertet.
Bei Abgabe von zwei Hauptangebote müssen diese formal vollständig voneinander getrennt sein.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Verpflichtungserklärung LTMG
(2) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
(3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(4) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(5) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wir erklären, dass unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens
EUR 5.000.000,00 abgeschlossen hat bzw. im Auftragsfall einen Versicherungsschutz in der geforderten Höhe abschließen wird.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen:
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
- sofern vorhanden: Referenzschreiben sowie Projektbeschreibung in Wort / Bild.
Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu (2):
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über die Komplettleistung des Abbruchs eines Brückenbauwerks mit einem Auftragswert in Höhe von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu (2):
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über die Komplettleistung des Abbruchs eines Brückenbauwerks mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio. netto. Die Abnahme muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren seit Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung erfolgt sein.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über den Abbruch eines Brückenbauwerks über mindestens fünf elektrifizierten Bahngleisen.
Die Abnahme muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren seit Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung erfolgt sein.
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über den Abbruch eines Überbaus aus Spannbeton mit Hohlkastenquerschnitt.
Die Abnahme muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren seit Veröffentlichung der EU-Auftragsbekanntmachung erfolgt sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-22
12:00 📅
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6P2H
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 163-513120 (2023-08-22)