Belieferung der Abnahmestellen der Stadt Vogtsburg mit Ökostrom für die Jahre 2024 bis 2025 einschließlich Netznutzung (sogenannter All-inclusive-Vertrag)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Vogtsburg - Belieferung mit Ökostrom einschließlich Netznutzung
0091
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Belieferung der Abnahmestellen der Stadt Vogtsburg mit Ökostrom für die Jahre 2024 bis 2025 einschließlich Netznutzung (sogenannter All-inclusive-Vertrag)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Vogtsburg schreibt Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) aus 100% erneuerbaren Energien für die in Anlage 1 (Angebotsblatt) näher...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Vogtsburg schreibt Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) aus 100% erneuerbaren Energien für die in Anlage 1 (Angebotsblatt) näher bezeichneten Abnahmestellen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 aus.
Für die in den Preisgruppen 1 - 4 genannten Abnahmestellen wird die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) nach dem Händlermodell ausgeschrieben. Die unterschiedlichen Anforderungen an den zu liefernden Ökostrom ergeben sich aus den in Ziffer 9 des Stromliefervertrags genannten Kriterien.
Erläuterung zum Händlermodell: Der Auftragnehmer erzeugt selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen vom Erzeuger auf und leitet ihn (mit Hilfe von Netznutzungsvereinbarungen) zum Auftraggeber „durch“. Ausschlaggebend ist hierbei nicht der physikalische Stromfluss, sondern die vertragliche Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die vertragliche Lieferung ist nur gegeben, wenn eine ununterbrochene vertragliche Lieferkette für den Strom (und nicht nur für den Umweltnutzen) vom Erzeuger bis zum Auftraggeber besteht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung um weitere 12 Monate vor.”
Zusätzliche Informationen:
“Damit Mitteilungen an Bieter rechtzeitig erfolgen können, sind Rückfragen spätestens bis zum 06.11.2023 über das Portal einzureichen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-13
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 200-628433 (2023-10-12)