Im Bereich Nossener Brücke zwischen Fabrikstraße und Zwickauer Straße in Dresden wird ein Mediendüker für die Versorgungsanlagen Fernwärme, Elektrizität und Datenkommunikation gebaut. Zur Überwachung der Bauleistungen für Erstellung dieses Mediendükers in Dresden sind die Ingenieurleistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung/örtlichen Bauüberwachung Objektüberwachung sowie besondere Leistungen für die Überwachung im Bereich der Gleisanlagen der Bahn zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
“Im Bereich Nossener Brücke zwischen Fabrikstraße und Zwickauer Straße in Dresden wird ein Mediendüker für die Versorgungsanlagen Fernwärme, Elektrizität und...”
Kurze Beschreibung
Im Bereich Nossener Brücke zwischen Fabrikstraße und Zwickauer Straße in Dresden wird ein Mediendüker für die Versorgungsanlagen Fernwärme, Elektrizität und Datenkommunikation gebaut. Zur Überwachung der Bauleistungen für Erstellung dieses Mediendükers in Dresden sind die Ingenieurleistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung/örtlichen Bauüberwachung Objektüberwachung sowie besondere Leistungen für die Überwachung im Bereich der Gleisanlagen der Bahn zu vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-16 📅
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 199-624568
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
“1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Die...”
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Die hierfür einzureichenden Unterlagen finden Sie unter den Punkten III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 199-624568 (2023-10-11)