Beschreibung der Beschaffung
1. Beschreibung:
Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Wiesbaden-Erbenheim sowie Mainz-Kastel und umfasst einen Bereich von ca. 450 ha. Gemäß dem Strukturkonzept, welches im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung für die SEM "Ostfeld" erarbeitet wurde, ist im Süden des Plangebiets ein neuer Stadtteil für etwa 8.000 bis 12.000 Einwohner, mit rund 3.800 bis 5.700 Wohneinheiten, auf einer Fläche von ca. 68 ha sowie im Norden ein zentraler Behördenstandort des Bundeskriminalamtes (BKA) mit perspektivisch 7.000 Mitarbeitern auf einer Fläche von ca. 27 ha geplant. Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Die Errichtung eines neuen Stadtteils soll dem in Wiesbaden erhöhten Bedarf für Wohnen und Arbeiten entsprechen und den Anforderungen eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtteils gerecht werden. Zur Umsetzung der Anforderungen beabsichtigt die LHW gemeinsam mit dem Entwicklungsträger einen europaweiten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb auszuloben. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die Erstellung eines Rahmenplans dienen, der in Vorbereitung der Bauleitplanung erarbeitet werden soll.
Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Dies beinhaltet die Etablierung von grünen Vernetzungskorridoren sowie Saumbereichen, zusammenhängenden Gehölzstrukturen, die Ausweisung eines übergeordneten Biotopverbundbereichs und weitere Maßnahmen. Auch wird eine Umstellung des konventionellen Betriebs der Landwirtschaft auf Öko-Landbau angestrebt.
Nach aktuellem Erkenntnisstand sind 19 landwirtschaftliche Betriebe im Entwicklungsbereich der SEM "Ostfeld" tätig. Auf Grundlage der Daten aus den vorbereitenden Untersuchungen lässt sich feststellen, dass 16 Betriebe Flächen in den geplanten Baugebieten (Stadtquartier - ca. 65,7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche und Gewerbegebiet B1 - ca. 26,5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche) bewirtschaften.
Um die Auswirkungen der Planungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe beurteilen zu können, soll die bereits in der vorbereitenden Untersuchung durchgeführte Betroffenheitsanalyse konkretisiert werden. Die Ergebnisse der vertiefenden Betroffenheitsanalyse und des zu erstellenden Sachgutachtens Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe sollen erfasst und bewertet werden. Aufbauend auf diesen soll eine Handlungsstrategie zum Umgang mit möglichen Existenzgefährdungen auf einzelbetrieblicher Ebene mit Empfehlungen erarbeitet werden, wie zu erwartende Existenzgefährdungen bestmöglich abgewendet werden können.
Da hierfür die Mitwirkung der Betroffenen essentiell ist, hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen dazu geschaffen. Die rechtliche Grundlage basiert auf § 169 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 137 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen), § 138 BauGB (Auskunftspflicht) und § 139 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger).
2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erarbeitung der Betroffenheitsanalyse und des Sachgutachtens zur Existenzprüfung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der SEM "Ostfeld".
Ziel ist es, die Betroffenheit von landwirtschaftlichen Betrieben durch die SEM "Ostfeld" zu erheben und Handlungsempfehlungen zur Abwendung bzw. zum Umgang mit einer möglichen Existenzgefährdung einzelner Betriebe aufzuzeigen.
Insbesondere ist hierbei auch die Maßgabe des Bescheids des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 12. Mai 2021 zum Antrag der LHW auf Zulassung einer Abweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 im Bereich der SEM "Ostfeld" zu beachten.
Der Untersuchungsraum bezieht sich primär auf den Entwicklungsbereich (Anlage 2) der SEM "Ostfeld". Die Betrachtung der Betriebe ist dabei abhängig von den Betriebsstandorten sowie den Eigentums- und Pachtflächen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und beschränkt sich nicht auf den Entwicklungsbereich.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgenden zwei Bausteine:
Baustein 1 - Betroffenheitsanalyse
Baustein 2 - Sachgutachten Existenzprüfung / Aktualisierung Betroffenheitsanalyse (optional)
Das Sachgutachten Existenzprüfung bzw. die Aktualisierung der Betroffenheitsanalyse soll als Optionale Leistung angeboten werden, da diese ggf. nur für einzelne Betriebe erstellt werden muss.
Der Baustein 1 - Betroffenheitsanalyse gliedert sich in 3 Phasen:
Phase 1: Vorbereitung und Konzeption
Phase 2: Grundlagenermittlung
Phase 3: Betroffenheitsanalyse
Die Phase 1 umfasst die Vorbereitung mit Klärung der Aufgabenstellung, der vorliegenden Datenlage und der Organisation, sowie die Konzeption zur weiteren Vorgehensweise (inklusive Erstellung eines Konzeptes zur Kontaktaufnahme mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben). Der ET und der Gutachter stehen dabei im engen Austausch.
In Phase 2 soll eine Grundlagenermittlung durchgeführt werden. Diese umfasst eine Betrachtung des Untersuchungsgebietes in Bezug auf die Standortbedingungen und die Betriebs- bzw. Agrarstruktur, sowie eine Betriebsanalyse der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Im Zuge der Grundlagenermittlung wird eine Erhebung betriebsbezogener Daten der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit mit dem ET durchgeführt.
In Phase 3 soll auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen und Daten die Betroffenheit der landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt und bewertet werden. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse soll eine Handlungsempfehlung bzw. eine Empfehlung für mögliche einzelbetriebliche Gutachten zur Existenzprüfung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe erstellt werden.
Der Baustein 2 - Sachgutachten Existenzprüfung/ Aktualisierung (optional) gliedert sich in 4 Phasen:
Phase 1: Vorbereitung und Konzeption
Phase 2: Grundlagenermittlung
Phase 3: Prüfung Existenzgefährdung
Phase 4: Handlungsempfehlung/ -strategie
Im Gegensatz zur Betroffenheitsanalyse sollen einzelne landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich ihrer Existenzgefährdung betrachtet werden. Im Rahmen dieser Sachgutachten zur Existenzprüfung sollen die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse (Baustein 1) entsprechend der fortschreitenden und sich konkretisierenden Planung aktualisiert und detailliert werden.
Die Ergebnisse aus der Betroffenheitsanalyse (Baustein 1) sind Grundlage der Prüfung der Existenzgefährdung. In Phase 1 sollen die im Zuge der Vorbereitung und Konzeption der Betroffenheitsanalyse getroffenen Absprachen ergänzt und spezifisch auf das Sachgutachten Existenzprüfung für die einzelnen Betriebe angepasst bzw. neu erörtert werden.
In der Grundlagenermittlung in Phase 2 soll die Betriebsanalyse der Betroffenheitsanalyse (Leistungsbaustein 1), um betriebswirtschaftliche Aspekte ergänzt werden. Es wird eine Erhebung betriebswirtschaftlicher Daten der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Zusammenarbeit mit dem ET durchgeführt.
In der Phase 3 ist die Existenzfähigkeit des jeweiligen Betriebes vor dem Eingriff (Ist-Situation) und eine mögliche Existenzgefährdung nach dem Eingriff (Soll-Situation) zu überprüfen.
Auf Basis der Ergebnisse soll in Phase 4 ggf. (optional) eine Handlungsempfehlung/ -strategie erstellt werden, die Abwendungsmöglichkeiten und Handlungsvarianten aufzeigt. Der Gutachter steht dabei im engen Austausch mit dem ET und den betroffenen Betrieben. Der Gutachter soll die Betriebe gemäß der erstellten Handlungsempfehlung/ -strategie ggf. auch beraten
3. Optionen:
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: LPH 1-2, Stufe II: LPH 3-4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9
Es ist zudem eine Unterteilung der Maßnahme in 3 Bauphasen vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
4. Zeitplan der Leistungserbringung:
Leistungsbeginn: Unverzüglich nach Auftragserteilung; voraussichtlich November 2023
Die Entwicklung und Durchführung der Untersuchung für das Gutachten Betroffenheitsanalyse soll voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2023 begonnen und bis voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2024 abgeschlossen werden. Die ggf. folgenden (optionalen) Sachgutachten zur Existenzprüfung sollen voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024 konzipiert und durchgeführt werden. Der Abschluss wird voraussichtlich Ende des 3. Quartal 2024 erwartet.