Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtgebiet Emden / Verwertung von Altpapier (PPK)
2023-084
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Verwertung von Papier, Pappen und Kartonagen (PPK).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Ort der Leistung: Emden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Emden Emden
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von ca. 3.500 t/a Papier, Pappen, Kartonagen (PPK) aus der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von ca. 3.500 t/a Papier, Pappen, Kartonagen (PPK) aus der Stadt Emden durch den Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2028, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder den...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2028, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe auch Auftragsunterlagen:
- Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
siehe auch Auftragsunterlagen:
- Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- BB 1 Unternehmensbeschreibung
- BB 2 Registereintrag
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe auch Auftragsunterlagen:
- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe auch Auftragsunterlagen:
- BL 1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft
- BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer
- BL 3 vergleichbare Referenzen”
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): mindestens ein Referenznachweis
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Verwertungsvertrag (AWE)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (NTVergG)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-01
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): STADT EMDEN
Fachdienst Verwaltungsdienste
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“>>> Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen <<<”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2028
Zusätzliche Informationen
“Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung...”
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKDUMK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Quelle: OJS 2023/S 141-450272 (2023-07-20)