Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Eigenerklärung bzw. Nachweis über die personelle Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
Nachweis der fachlichen Qualifikation von Mitarbeitern (Schulungsnachweise/Fortbildungsmaßnahmen):
- Mindestqualifikation European Treeworker, alternativ Nachweis über 3 Jahre Berufspraxis mit der
Hubarbeitsbühne bzw. SKT
- Nachweis der Qualikation von Mitarbeitern als Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung sowie zertifizierter Baumkontrolleure im Betrieb. Auf Abruf ist entsprechendes Personal vorzuhalten.
- Qualifikation mindestens eines Mitarbeiters gemäß MVAS 99 auf der Baustelle
- Nachweise über mindestens zwei regelmäßige Weiterqualifizierungen von Mitarbeitern (z.B. neue
Schadbilder an Bäumen etc.) der letzten drei Jahre
- Bei/nach dem Vorliegen von besonderen Wetterereignissen (Sturm, Eisregen etc.) sind auf
Abruf durch den AG bis zu drei Kolonnen innerhalb von 24 Stunden vorzuhalten (auch an
Wochenenden und Feiertagen)
2. Eigenerklärung bzw. Nachweis der technischen Qualifikation:
- Liste über die technische Ausstattung mit Angabe der Fabrikate, Arbeitshöhen, Gewicht usw.
der einzusetzenden Hubarbeitsbühnen und Entsorgungseinheiten
- ein Raupensteiger (Mindesthöhe 30 m, maximal zulässiges Gesamtgewicht
4300 kg) ist mindestens auf der Baustelle vorzuhalten
- die eingesetzten Hubarbeitsbühnen müssen mit der rot-weiß-roten retroreflektierenden
Sicherheitskennung nach DIN 30710 (Folie Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2) ausgestattet sein
- die eingesetzten Zug- bzw. Trägerfahrzeuge müssen neben der rot-weiß-roten
retroreflektierenden Sicherheitskennung nach DIN 30710 (Folie Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2)
mindestens eine Rundumleuchte besitzen, die funktionsfähig ist
- je eingesetzter Hubarbeitsbühne muss jeweils eine Entsorgungseinheit nebst Zugmaschine
vorhanden sein
- alle eingesetzten Zug- und Trägerfahrzeuge müssen über eine Grüne Umweltplakette verfügen
Daten für eine Bearbeitung des Auftrags mit anderen Programmen werden nicht zur Verfügung gestellt
3. Eigenerklärung über:
Die Bestätigung der Reaktionszeit nach Abruf der Leistung durch den AG, innerhalb von 3
Werktagen, am Erfüllungsort Koblenz.
4. Referenzliste mit mindestens fünf vergleichbar vergebener Leistungen innerhalb der letzten
drei Jahre.
5. Versicherungsnachweis über:
Personenschäden: Mindestdeckungssumme 1.500.000 Euro
Sach- und Vermögensschäden: Mindestdeckungssumme 1.500.000 Euro bzw. Erklärung des Versicheres, dass im Auftragsfalle die besteh. Versicherung entsprechend erhöht werden kann.
6. Nachweis über die Verwendung der betriebssystemunabhängigen d.b.g. G5 Anwendung zum
reibungslosen Datenaustausch, der Dokumentation der erbrachten Leistung sowie des Rapports.