Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen

Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung

Die Stadt Herzberg am Harz vergibt im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die maschinelle Straßenreinigung öffentlicher Straßen in der Kernstadt sowie den vier Ortsteilen Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Reinigung von Fahrbahnen, Wendeplätzen, Parkbuchten und der Fußgängerzone in vier Reinigungsklassen (dreimal wöchentlich, wöchentlich, 14-tägig sowie jährliche Sonderreinigung) einschließlich der Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts. Der Winterdienst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Deadline

Deadline 2026-06-22

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen
Referenznummer: 113-25
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herzberg am Harz vergibt im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die maschinelle Straßenreinigung öffentlicher Straßen in der Kernstadt sowie den vier Ortsteilen Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Reinigung von Fahrbahnen, Wendeplätzen, Parkbuchten und der Fußgängerzone in vier Reinigungsklassen (dreimal wöchentlich, wöchentlich, 14-tägig sowie jährliche Sonderreinigung) einschließlich der Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts. Der Winterdienst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 113-25
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Straßenreinigung sämtlicher öffentlicher Straßen, Fahrbahnen, Wendeplätze, Parkbuchten und der Fußgängerzone im gesamten Stadtgebiet der Stadt Herzberg am Harz, einschließlich der Kernstadt und der vier Ortsteile Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Die Reinigung erfolgt über ca. 40 Wochen pro Jahr in vier Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Kehrrhythmen. Die Straßen der Reinigungsklasse I - hierzu zählen die Hauptstraße und der Marktplatz einschließlich der Parkplätze mit einer Kehrfläche von insgesamt ca. 10.233 m² - sind dreimal wöchentlich von Hauswand zu Hauswand zu reinigen. Straßen, Wendeplätze und Parkbuchten der Reinigungsklasse II sind wöchentlich zu kehren und umfassen eine Kehrlänge von ca. 40.068 m, Wendeplatzflächen von ca. 2.866 m² sowie Parkbuchtflächen von ca. 11.969 m². Die Reinigungsklasse III sieht eine 14-tägige Reinigung vor und erstreckt sich über eine Kehrlänge von ca. 63.148 m, ca. 5.338 m² Wendeplätze und ca. 3.008 m² Parkbuchten. Darüber hinaus sind Straßen und Wendeplätze der Reinigungsklasse IV (Sonderreinigung) einmal jährlich nach dem Winterdienst zu reinigen. Diese Sonderreinigung betrifft die Kernstadt mit ca. 4.290 m Kehrlänge sowie die Ortsteile Lonau (ca. 4.038 m), Pöhlde (ca. 24.560 m), Scharzfeld (ca. 20.954 m) und Sieber (ca. 8.686 m). Der Winterdienst selbst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sämtliche Straßen sind beidseitig in der jeweils vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu kehren. Das dabei anfallende Kehrgut - erfahrungsgemäß durchschnittlich ca. 170 Tonnen pro Jahr - geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist auf dessen Kosten durch einen Entsorgungsfachbetrieb ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich mit Originalwiegekarten einer geeichten Wiegeanlage vorzulegen. Für die Zwischenlagerung des Straßenkehrichts steht auf dem städtischen Bauhof ein Lagerplatz gegen eine jährliche Pacht von 1.000 EUR zur Verfügung; der Kehricht ist in wasserdichten, mit Plane abgedeckten Containern zwischenzulagern. - Anforderungen an Fahrzeuge und Technik: Der Auftragnehmer hat für die Straßenreinigung moderne, geräuscharme und selbstaufnehmende Kehrmaschinen einzusetzen, die gegen Schall besonders gedämmt sind und im Kehrbetrieb eine maximale Lautstärke von 102 dB nicht überschreiten dürfen. Die Fahrzeuge müssen in den Zulassungspapieren mindestens die Abgasnorm Euro 5 erfüllen und über einen Staubpartikelfilter nach dem Standard PM 10 verfügen. An Tagen, an denen die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Fahrbahn vor der Aufnahme des Kehrguts durch eine Sprühvorrichtung zur Staubbindung zu befeuchten. Das hierfür benötigte Wasser kann über das Leitungsnetz des städtischen Bauhofes oder über ein Standrohr der Städtischen Betriebe Herzberg am Harz entnommen werden; die entstehenden Wasserkosten trägt der Auftragnehmer. In den Herbstmonaten ist bei starkem Laubaufkommen zusätzlich eine Kehrmaschine mit Saugschlauch einzusetzen, wobei die Kosten hierfür ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten sind. Sämtliche Kehrmaschinen müssen mit einem GPS-Telematiksystem ausgestattet sein, das die ordnungsgemäß erfolgte Reinigung der befahrenen Straßen einschließlich des Reinigungszeitpunkts und der Fahrgeschwindigkeit dokumentiert. Die so erfassten Daten sind dem Auftraggeber wöchentlich und unaufgefordert als Webdienst oder in anderer geeigneter digitaler Form kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Anforderungen an Personal und Organisation: Bereiche, die aufgrund von Absperrpfosten, Pollern, Pflanzkübeln, Außenbestuhlung, Bänken oder ähnlichen Hindernissen maschinell nicht erreichbar sind, sind bei Bedarf von Hand oder mit geeigneten technischen Hilfsmitteln auszufegen. Diese Handarbeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem jeweiligen Einheitspreis abgegolten. Gleiches gilt für den Mehraufwand bei der Reinigung von Gossenanlagen, bei starkem Laub- oder Blütenaufkommen, bei der Beseitigung von Wildkrautauswüchsen aus Fahrbahnrinnen und Beeteinfassungen sowie bei der Reinigung von Verkehrsinseln, Überquerungshilfen und engen Kurven. Die Straßenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung jeder Straße hat grundsätzlich am gleichen Wochentag zu erfolgen. Fällt ein Kehrtermin auf einen Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag nachzuholen.Die monatliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen, aufgeschlüsselt nach Kehrlängen, Kehrflächen und entsorgtem Kehrgut, und ist bis zum 15. des Folgemonats beim Auftraggeber einzureichen.
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Postleitzahl: 37412
Stadt: Herzberg am Harz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf (feste maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren).
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf (feste maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren).
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-22 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 und aus Leistungen der Straßenreinigung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu über-prüfen. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen: - Die Referenzleistungen müssen die regelmäßige Reinigung öffentli-cher Straßen oder vergleichbare Verkehrsflächen umfassen. - Die Reinigung erfolgte durch den Einsatz von maschinellen Kehrma-schinen. - Die zu reinigenden Straßenflächen müssen eine Gesamtkehrlänge von mindestens 3 Mio. Meter pro Jahr aufweisen. - Die Referenzleistungen müssen mindestens seit dem 01.01.2020 und über eine durchgängige Lauf-zeit von mindestens einem Jahr erbracht worden sein.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fuhrpark: Eigenerklärung zu den im Betrieb vorhanden und einsatzbereiten Groß- und Kleinkehrmaschinen im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestversicherungssummen: - Deckung für Personenschäden: min. 2 Mio. EUR sowie - Deckung für und Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. EUR Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Juesholzstraße 2 A
Postleitzahl: 37412
Postort: Herzberg am Harz
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: staedt.betriebe@herzberg.de 📧
Telefon: 05521 852 520 📞
Fax: 05521 852 522 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMN4V/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMN4V 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMN4V 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMN4V# 1) Nachunternehmer: Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung ( Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bietergemeinschaften: Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 098-352330 (2026-05-21)