Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister
(wird von der Vergabestelle angefordert)
- Eintragung in das Berufsregister
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(
https://amtlichesverzeichnis.ihk.de). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifizierungsdatenbank und der Nummer,
unter der sie geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder IHK (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): z.B. Auszug aus der Handwerksrolle, Handwerkskarte, Bescheinigung der Handwerkskammer oder IHK
- Handelsregister oder ersatzweise Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder Nachweis eines Zweckverbandsvertrag oder Nachweis als eingetragener Verein (nicht älter als 13 Monate) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)