Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Entwicklungsträgervertrag. Entwicklungsträgervertrag in Form eines Trauhandvertrages zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB für die Stadt Remscheid. Die Stadt Remscheid beabsichtigt zur Sicherung ihres erhöhten Bedarfs an Gewerbeflächen, das direkt an der Bundesautobahn A 1 gelegene Gewerbegebiet "An der Blume" zu entwickeln. Entwicklungsziel der Stadt Remscheid ist es, neben der Bereitstellung entsprechender Flächen für innerörtliche Verlagerung, arbeitsplatz- und flächenintensive Gewerbebetriebe anzusiedeln. Der Rat der Stadt Remscheid hat mit Beschluss vom 21.7.2003 die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Blume" beschlossen. Die Satzung wurde am 27.4.2004 von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Auf dieser Grundlage beauftragt die Stadt den Entwicklungsträger mit der Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen, die zur Entwicklung des Plangebiets erforderlich sind. Dazu gehören u. a.: Auswertung der vorbereitenden Untersuchungen; Mitarbeit bei allen das Entwicklungsgebiet betreffenden städtebaulichen Planungen; Ermittlung der Kosten und Erstellung von Finanzierungsübersichten entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Begleitung der erforderlichen Grundstücksgeschäfte; umfassende Beratung der Stadt Remscheid bei allen erforderlichen und relevanten Maßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2006-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2006-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2006-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Volltext:
“Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Entwicklungsträgervertrag. Entwicklungsträgervertrag in Form eines Trauhandvertrages zur Durchführung einer...”
Volltext
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Entwicklungsträgervertrag. Entwicklungsträgervertrag in Form eines Trauhandvertrages zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB für die Stadt Remscheid. Die Stadt Remscheid beabsichtigt zur Sicherung ihres erhöhten Bedarfs an Gewerbeflächen, das direkt an der Bundesautobahn A 1 gelegene Gewerbegebiet "An der Blume" zu entwickeln. Entwicklungsziel der Stadt Remscheid ist es, neben der Bereitstellung entsprechender Flächen für innerörtliche Verlagerung, arbeitsplatz- und flächenintensive Gewerbebetriebe anzusiedeln. Der Rat der Stadt Remscheid hat mit Beschluss vom 21.7.2003 die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Blume" beschlossen. Die Satzung wurde am 27.4.2004 von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Auf dieser Grundlage beauftragt die Stadt den Entwicklungsträger mit der Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen, die zur Entwicklung des Plangebiets erforderlich sind. Dazu gehören u. a.: Auswertung der vorbereitenden Untersuchungen; Mitarbeit bei allen das Entwicklungsgebiet betreffenden städtebaulichen Planungen; Ermittlung der Kosten und Erstellung von Finanzierungsübersichten entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Begleitung der erforderlichen Grundstücksgeschäfte; umfassende Beratung der Stadt Remscheid bei allen erforderlichen und relevanten Maßnahmen.
Mehr anzeigen Ort der Leistung Remscheid, Kreisfreie Stadt🏙️ Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften, mit GATT-Beteiligung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Entfällt
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Haupttätigkeit: Sonstiges
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Remscheid
Land: Deutschland 🇩🇪 Kontakt
Internetadresse: sonnenschein@str.de📧