Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen. Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort. Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf. Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA). Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen. Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Datum des Beginns: 2023-10-02 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-373361
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.
Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).
Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.
Das Stadtteilmanagement soll die Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms einbinden, beraten und vermitteln.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 2 Jahre befristet, um im laufenden Prozess auf etwaige Erfordernisse flexibel reagieren zu können. Es besteht die Option einer Verlängerung bis Ende 2027.
Zusätzliche Informationen:
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtbezirk Hüsten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Büroreferenzen
Qualifikationsnachweise Projektbeteiligte
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2023/S 119-373361 (2023-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 364450.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-15 📅
Name: Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 364450.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberüht.
Quelle: OJS 2023/S 194-605712 (2023-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten
Referenznummer: Ö 18/23
Kurze Beschreibung:
Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 364450.05 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Ö 18/23
Land: Deutschland 🇩🇪 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vom 30.03.2018.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
4. Teil des GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertragsverlängerung
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 105967.69 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: Vertragsverlängerung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID.DE257091763
Postleitzahl: 44263
Postort: Dortmund
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stadt-handel-dienstleistungen.de📧
Telefon: +49 231 8626890📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Arnsberg
Nationale Registrierungsnummer: 059580004004-31001-64
Abteilung: Beschaffungsmanagement
Postleitzahl: 59823
Postort: Arnsberg
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Beschaffungsmanagement
E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de📧
Telefon: +49 2932 2013252📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Vertragsverlängerung
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Überprüfungsklauseln oder Optionen.
Neuer Wert
Text:
Der Vertrag wird gemäß Nr. 2.2 Besondere Vertragsbedingungen bis zum 31.12.2026 verlängert.