Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (T2-UVgO/VgV/RV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber*in in Frage stellt.
- Ausbildungsnachweis sowie Angabe von je 3 Referenzen für das Projektteam, mit den in der Anlage zum Angebot geforderten Angaben (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Benennung und Nachweise der Ausbildung:
Projektleitung: Diplom-, MA-, Stadt-/Raumplanung, Geografie, Städtebau/Architektur oder vergleichbare Qualifikation.
Planungs-und Bauprojekte: Diplom-, MA-, Stadt-/Raumplanung, Geografie, Städtebau/Architektur oder vergleichbare Qualifikation.
Sozial-integratives Quartiermanagement: Diplom-, BA-, Soziologie, Soziale Arbeit; Diplom-, BA- Sozialpädagogik, Diplom-, BSc-, Geografie/ Raumplanung oder vergleichbare Qualifikation.
Öffentlichkeitsarbeit: BA-, Kommunikationsdesign, BA- Journalistik, BA- Kommunikationswissenschaft, BA- Kommunikationsmanagement oder vergleichbare Qualifikation.
Assistenz: Qualifikation im Assistenz-/Sekretariatsbereich, abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, z. B. Bürokauffrau/Bürokaufmann für Büromanagement oder eine vergleichbare Qualifikation
Angabe von jeweils 3 Referenzen, mit den in der Anlage zum Angebot geforderten Angaben.
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Verpflichtung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der/Die Auftragnehmer*in muss sich verpflichten langzeitarbeitslose Personen für den gesamten Zeitraum der Dauer der Dienst- bzw. Bau- oder Lieferleistung, einzustellen und sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Der/Die Auftragnehmer*in ist berechtigt, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die langzeitarbeitslose Person über den Auftrag der Stadt Gelsenkirchen hinaus im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einzusetzen.
Auftragnehmer*innen die sich nicht verpflichten, langzeitarbeitslose Personen für den gesamten Zeitraum der Dauer der Dienstleistung einzustellen und sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, werden bei Teilnahmeanträgen bzw. bei der Angebotswertung ausgeschlossen.
Einzelheiten hierzu sind den beigefügten Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen zu entnehmen.