Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtverwaltung Ettenheim - Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinröhre
0146.7030.001”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §34, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild zur Objektplanung / Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §34 die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau)
Die Stadt Ettenheim hat im Jahr 2016 einen erhöhten Bedarf an Wohnraum festgestellt und infolge dessen ein beschleunigtes B-Plan-Verfahren gestartet. Ziel der Planung war die Schaffung und Bereitstellung von Wohnbauland. Dies ist erforderlich, da zum einen im Stadtgebiet kaum noch entsprechende freie Baugrundstücke zur Verfügung stehen, zum anderen aber eine größere Nachfrage Bauwilliger festzustellen ist. So sind im Ortsteil Altdorf keine Bauplätze mehr verfügbar um den dringenden Bedarf ortsansässiger Bürger zu decken. Ohne die Ausweisung neuer Bauflächen besteht die Gefahr, dass diese Bürger, und hierbei insbesondere Familien, die für die Sicherung der Infrastruktur wichtig sind, aus dem Ortsteil abwandern und sich Wohngrundstücke in umliegenden Gemeinden suchen. Demzufolge wurde durch die Stadt Ettenheim ein Bebauungsplan aufgestellt und die städtebauliche Ordnung der Siedlungserweiterung am westlichen Stadtrand von Ettenheim sicherzustellen. Entsprechend der attraktiven Lage am Ortsrand von Altdorf wurde das gesamte Erschließungsgebiet als Wohngebiet mit einer Mischung von verdichteter Bebauung in Form von Geschosswohnungsbau sowie mit Einzel- und Doppelhäusern entwickelt. Für das Mehrfamilienhaus steht ein Grundstück mit ca. 1.000 m² Fläche zur Verfügung (Flurstück 3212). Es ist angedacht zwischen 9 und 12 Wohnungen zu realisieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-31 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
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Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe hierzu Ziff. III 1.1
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-25
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-08-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten
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Quelle: OJS 2023/S 119-371626 (2023-06-20)