Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtverwaltung Ettenheim - Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Steinröhre - Tragwerksplanung
7036.001”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 80 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 i.V.m. Anlage 14.1 HOAI (LPH 1-6) die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses (Sozialer Wohnungsbau).
Die Stadt Ettenheim hat im Jahr 2016 einen erhöhten Bedarf an Wohnraum festgestellt und infolge dessen ein beschleunigtes B-Plan-Verfahren gestartet. Ziel der Planung war die Schaffung und Bereitstellung von Wohnbauland. Dies ist erforderlich, da zum einen im Stadtgebiet kaum noch entsprechende freie Baugrundstücke zur Verfügung stehen, zum anderen aber eine größere Nachfrage Bauwilliger festzustellen ist. So sind im Ortsteil Altdorf keine Bauplätze mehr verfügbar um den dringenden Bedarf ortsansässiger Bürger zu decken. Ohne die Ausweisung neuer Bauflächen besteht die Gefahr, dass diese Bürger, und hierbei insbesondere Familien, die für die Sicherung der Infrastruktur wichtig sind, aus dem Ortsteil abwandern und sich Wohngrundstücke in umliegenden Gemeinden suchen. Demzufolge wurde durch die Stadt Ettenheim ein Bebauungsplan aufgestellt und die städtebauliche Ordnung der Siedlungserweiterung am westlichen Stadtrand von Ettenheim sicherzustellen. Entsprechend der attraktiven Lage am Ortsrand von Altdorf wurde das gesamte Erschließungsgebiet als Wohngebiet mit einer Mischung von verdichteter Bebauung in Form von Geschosswohnungsbau sowie mit Einzel- und Doppelhäusern entwickelt. Für das Mehrfamilienhaus steht ein Grundstück mit ca. 1.000 m² Fläche zur Verfügung (Flurstück 3212). Es ist angedacht zwischen 9 und 12 Wohnungen zu realisieren.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 80 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-20 📅
Datum des Endes: 2026-03-01 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der
nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien und Mindestanforderungen siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien und Mindestanforderungen siehe Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-13
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und Ihre Bevollmächtigen sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263-985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines TED5 / 5 geschlossenes Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
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Quelle: OJS 2023/S 156-497584 (2023-08-11)