Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat sich entschieden, ein neues "Wasserwerk Eckerde" zu bauen. Die Baustelle, die Gründung befindet sich genau gegenüber der bestehenden Trinkwasseraufbereitungsanlage Eckerde. Das neue Wasserwerk ist nach dem Stand der Technik geplant bzw. verfahrenstechnisch auszurüsten. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten (VE2). Die Verlegung erfolgt nach DIN EN 805. Breite, Ebenmäßigkeit und Gefälle sind zu prüfen. Für die Verlegung von Kanalrohren ist das in den Ausführungsplänen vorgegebene Gefälle genau einzuhalten. Der Rohrgraben darf erst verfüllt werden, wenn die vom AN vorgenommene Bestandsvermessung durchgeführt ist. Dadurch entstehende Erschwernisse, Wartezeiten etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vermessungen sind durch ein qualifiziertes Vermessungsbüro oder durch eigenes Fachpersonal des Auftragnehmers durchzuführen und mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Nach erfolgter Verlegung ist eine Fachbetriebsbescheinigung über die ordnungsgemäße Verlegung aller Rohrleitungen vorzulegen.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtwerke Barsinghausen: Neubau des Wasserwerks Eckerde - VE 2 Tief- und Rohrleitungsbau (LV05)
Referenznummer: 168-22/2
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat sich entschieden, ein neues "Wasserwerk Eckerde" zu bauen. Die Baustelle, die Gründung befindet sich genau gegenüber der bestehenden Trinkwasseraufbereitungsanlage Eckerde. Das neue Wasserwerk ist nach dem Stand der Technik geplant bzw. verfahrenstechnisch auszurüsten. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten (VE2). Die Verlegung erfolgt nach DIN EN 805. Breite, Ebenmäßigkeit und Gefälle sind zu prüfen. Für die Verlegung von Kanalrohren ist das in den Ausführungsplänen vorgegebene Gefälle genau einzuhalten. Der Rohrgraben darf erst verfüllt werden, wenn die vom AN vorgenommene Bestandsvermessung durchgeführt ist. Dadurch entstehende Erschwernisse, Wartezeiten etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vermessungen sind durch ein qualifiziertes Vermessungsbüro oder durch eigenes Fachpersonal des Auftragnehmers durchzuführen und mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Nach erfolgter Verlegung ist eine Fachbetriebsbescheinigung über die ordnungsgemäße Verlegung aller Rohrleitungen vorzulegen.
Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat sich entschieden, ein neues "Wasserwerk Eckerde" zu bauen. Die Baustelle, die Gründung befindet sich genau gegenüber der bestehenden Trinkwasseraufbereitungsanlage Eckerde. Das neue Wasserwerk ist nach dem Stand der Technik geplant bzw. verfahrenstechnisch auszurüsten. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung bezieht sich auf die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten (VE2). Die Verlegung erfolgt nach DIN EN 805. Breite, Ebenmäßigkeit und Gefälle sind zu prüfen. Für die Verlegung von Kanalrohren ist das in den Ausführungsplänen vorgegebene Gefälle genau einzuhalten. Der Rohrgraben darf erst verfüllt werden, wenn die vom AN vorgenommene Bestandsvermessung durchgeführt ist. Dadurch entstehende Erschwernisse, Wartezeiten etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vermessungen sind durch ein qualifiziertes Vermessungsbüro oder durch eigenes Fachpersonal des Auftragnehmers durchzuführen und mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Nach erfolgter Verlegung ist eine Fachbetriebsbescheinigung über die ordnungsgemäße Verlegung aller Rohrleitungen vorzulegen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 168-22/2
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für das neu zu errichtende Wasserwerk Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen GmbH. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Baustelleneinrichtung (90 Wo Vorhaltedauer), - Erdarbeiten, insb: - Erdarbeiten für Trinkwasserarbeiten (z. B. Oberboden abtragen laden fördern lagern 1000 m3), - Erdarbeiten für Abwasserleitungen (z. B. BoBoden Graben Entwässerungsltg 700 m3), - Erdarbeiten für Schächte, - Erdarbeiten für Erdkabel und Kabelschutzrohre, - Erdarbeiten für den Erdgraben zum Regenrückhaltebecken, - Erdarbeiten für Stahlrohrvortrieb, - Erdarbeiten für Demontage und Umschluß nach Inbetriebnahme, - Entsorgung Bodenaushub, - Druckrohre für Trink- und Abwasserleitungen, insb.: - Verlegung von Druckrohrleitungen PE 100, Rohrverbindungen Heizelementstumpfschweißung PE 100-RC SDR 11, - Druckprüfung und Desinfektion, insb. Innendruckprüfung PE-Trinkwasserleitungen, DN/OD 110 bis 160 - Freispiegelleitungen und Schächte, insb.: - Freispiegelleitungen, - Schachtbauwerke, - Siphonschacht, - Koaleszenzabscheider, - Abwasserhebeanlage, - Dichtheitsprüfung und TV-Inspektion, - Kabelschutzrohre und Kabelschächte, - Erdung der Kabelschutzrohrtrassen, - Stahlrohrvortrieb, - Rückbau und Umschluß nach Inbetriebnahme - Zuleitungen insb. zu bestehendem Wasserwerk, - Verkabelung
Gegenstand der Beschaffung sind die Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten für das neu zu errichtende Wasserwerk Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen GmbH. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Baustelleneinrichtung (90 Wo Vorhaltedauer), - Erdarbeiten, insb: - Erdarbeiten für Trinkwasserarbeiten (z. B. Oberboden abtragen laden fördern lagern 1000 m3), - Erdarbeiten für Abwasserleitungen (z. B. BoBoden Graben Entwässerungsltg 700 m3), - Erdarbeiten für Schächte, - Erdarbeiten für Erdkabel und Kabelschutzrohre, - Erdarbeiten für den Erdgraben zum Regenrückhaltebecken, - Erdarbeiten für Stahlrohrvortrieb, - Erdarbeiten für Demontage und Umschluß nach Inbetriebnahme, - Entsorgung Bodenaushub, - Druckrohre für Trink- und Abwasserleitungen, insb.: - Verlegung von Druckrohrleitungen PE 100, Rohrverbindungen Heizelementstumpfschweißung PE 100-RC SDR 11, - Druckprüfung und Desinfektion, insb. Innendruckprüfung PE-Trinkwasserleitungen, DN/OD 110 bis 160 - Freispiegelleitungen und Schächte, insb.: - Freispiegelleitungen, - Schachtbauwerke, - Siphonschacht, - Koaleszenzabscheider, - Abwasserhebeanlage, - Dichtheitsprüfung und TV-Inspektion, - Kabelschutzrohre und Kabelschächte, - Erdung der Kabelschutzrohrtrassen, - Stahlrohrvortrieb, - Rückbau und Umschluß nach Inbetriebnahme - Zuleitungen insb. zu bestehendem Wasserwerk, - Verkabelung
Zusätzliche Informationen:
Zum Ausführungszeitraum siehe auch das Leistungsverzeichnis (B01) und die Objektbezogenen Vertragsbedingungen (B04). Esist kalkulatorisch und terminlich zu berücksichtigen, dass der Rückbau von vorhandenen Rohrquerschnitten, die das Wasserwerk/Netz betreffen, ab Oktober 2030 erwartet werden können. Voraussetzung ist die erfolgreiche Inbetriebnahme des neuen Wasserwerks Eckerde. Die ausführende Firma hat binnen 4 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung einen ersten Terminplan (Meilensteine Lieferung, Montage, etc.) vorzulegen und dem Bauablauf anzupassen bzw. zu aktualisieren. Sollten Terminverschiebungen auftreten, so sind diese umgehend schriftlich dem Bauherrn anzuzeigen und hinreichend zu begründen!
Zum Ausführungszeitraum siehe auch das Leistungsverzeichnis (B01) und die Objektbezogenen Vertragsbedingungen (B04). Esist kalkulatorisch und terminlich zu berücksichtigen, dass der Rückbau von vorhandenen Rohrquerschnitten, die das Wasserwerk/Netz betreffen, ab Oktober 2030 erwartet werden können. Voraussetzung ist die erfolgreiche Inbetriebnahme des neuen Wasserwerks Eckerde. Die ausführende Firma hat binnen 4 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung einen ersten Terminplan (Meilensteine Lieferung, Montage, etc.) vorzulegen und dem Bauablauf anzupassen bzw. zu aktualisieren. Sollten Terminverschiebungen auftreten, so sind diese umgehend schriftlich dem Bauherrn anzuzeigen und hinreichend zu begründen!
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Siehe Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (B01): Beinhaltet sind Rückhaltens und Absaugen von Spülrückständen an den Schächten sowie deren fach- und umweltgerechter Entsorgung. Das Spülwasser wird vom Auftragnehmer gestellt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist das Wasserwerk Eckerde, Gehrdener Straße 5, 30890 Barsinghausen.
Postanschrift: Gehrdener Straße 5
Postleitzahl: 30890
Stadt: Barsinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-20 📅
Datum des Endes: 2027-10-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat im Rahmen des Leistungsverzeichnisses folgende Bedarfspositionen vorgesehen: - 04.03.3 Siphonschacht S 11 als Betonfertigteil
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Barsinghausen, Hannover (elektronische Öffnung über das Vergabeportal)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-30 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Barsinghausen, Hannover (elektronische Öffnung über das Vergabeportal)
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wird von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 51 Abs. 2 SektVO Unterlagen im vergaberechtlich zulässigem Umfang nachfordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Jahresumsatz aus dem Bau und der Sanierung von Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen inkl. dazugehöriger Tiefbauarbeiten mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023-2025.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Jahresumsatz aus dem Bau und der Sanierung von Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen inkl. dazugehöriger Tiefbauarbeiten mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023-2025.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten drei Jahren vorzulegen (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist). Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Verlegung von Trinkwasserleitungen aus PE 100 oder PE 100-RC einschließlich der dazugehörigen Erd- und Tiefbauarbeiten, bei denen jeweils sämtliche weiteren Merkmale vorliegen: - Verlegung von PE-Trinkwasserleitungen mit einer Rohrleitungsdimension von mindestens OD 315 (Außendurchmesser 315 mm); - Herstellung der Rohrverbindungen mittels Heizelementstumpfschweißung oder Heizwendelschweißung und - Netto-Auftragswert des Tief- und Rohrleitungsbauanteils von mindestens 800.000 Euro.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten drei Jahren vorzulegen (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist). Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Verlegung von Trinkwasserleitungen aus PE 100 oder PE 100-RC einschließlich der dazugehörigen Erd- und Tiefbauarbeiten, bei denen jeweils sämtliche weiteren Merkmale vorliegen: - Verlegung von PE-Trinkwasserleitungen mit einer Rohrleitungsdimension von mindestens OD 315 (Außendurchmesser 315 mm); - Herstellung der Rohrverbindungen mittels Heizelementstumpfschweißung oder Heizwendelschweißung und - Netto-Auftragswert des Tief- und Rohrleitungsbauanteils von mindestens 800.000 Euro.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen des Unternehmens im Bereich des Rohrleitungsbaus. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche auch für die einzusetzenden Nachunternehmen vorzulegen. - Für den Bau von Trinkwasserleitungen in offener Weise: gültige Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, mindestens Gruppe W2 für den Werkstoff PE, oder gleichwertig.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen des Unternehmens im Bereich des Rohrleitungsbaus. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche auch für die einzusetzenden Nachunternehmen vorzulegen. - Für den Bau von Trinkwasserleitungen in offener Weise: gültige Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, mindestens Gruppe W2 für den Werkstoff PE, oder gleichwertig.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe (Eigenerklärung), Benennung und Nachweis über das Vorliegen der aktuell gültigen Qualifikationen des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche für das Personal der einzusetzenden Nachunternehmen vorzulegen. - Schweißaufsicht: Benennung mindestens einer qualifizierten Schweißaufsicht und Nachweis einer gültigen Qualifikation nach DVGW-Arbeitsblatt GW 331 oder gleichwertig. - Ausführende Schweißer: Benennung von mindestens einem für die Auftragsausführung vorgesehenen PE-Schweißer und Vorlage gültiger Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 oder gleichwertig. - Für Arbeiten an asbesthaltigen Faserzementrohren: Benennung mindestens einer sachkundigen verantwortlichen beziehungsweise aufsichtführenden Person und Nachweis der für die ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Sachkunde nach TRGS 519.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe (Eigenerklärung), Benennung und Nachweis über das Vorliegen der aktuell gültigen Qualifikationen des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche für das Personal der einzusetzenden Nachunternehmen vorzulegen. - Schweißaufsicht: Benennung mindestens einer qualifizierten Schweißaufsicht und Nachweis einer gültigen Qualifikation nach DVGW-Arbeitsblatt GW 331 oder gleichwertig. - Ausführende Schweißer: Benennung von mindestens einem für die Auftragsausführung vorgesehenen PE-Schweißer und Vorlage gültiger Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 oder gleichwertig. - Für Arbeiten an asbesthaltigen Faserzementrohren: Benennung mindestens einer sachkundigen verantwortlichen beziehungsweise aufsichtführenden Person und Nachweis der für die ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Sachkunde nach TRGS 519.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe (Eigenerklärung) über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der ausgeschriebenen PE-Schweißarbeiten erforderlichen technischen Ausstattung. Angabe der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung. Verfügbarkeit mindestens eines für Heizelementstumpfschweißungen an PE-Rohren bis DN/OD 355 geeigneten, prozessgesteuerten Schweißgeräts sowie mindestens eines für die ausgeschriebenen Heizwendelschweißungen geeigneten Schweißgeräts. Die Geräte müssen eine Protokollierung der für das jeweilige Schweißverfahren maßgeblichen Schweißparameter ermöglichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe (Eigenerklärung) über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der ausgeschriebenen PE-Schweißarbeiten erforderlichen technischen Ausstattung. Angabe der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung. Verfügbarkeit mindestens eines für Heizelementstumpfschweißungen an PE-Rohren bis DN/OD 355 geeigneten, prozessgesteuerten Schweißgeräts sowie mindestens eines für die ausgeschriebenen Heizwendelschweißungen geeigneten Schweißgeräts. Die Geräte müssen eine Protokollierung der für das jeweilige Schweißverfahren maßgeblichen Schweißparameter ermöglichen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C03).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Von einer Bietergemeinschaft wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C05) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Von einer Bietergemeinschaft wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C05) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Besondere Vertragsbedingungen (B03) und Objektbezogene Vertragsbedingungen (B04). Sicherheitsleistung für Mängelansprüche durch Vertragserfüllungsbürgschaft sowie Mängelansprüchebürgschaft gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Siehe Besondere Vertragsbedingungen (B03) und Objektbezogene Vertragsbedingungen (B04). Sicherheitsleistung für Mängelansprüche durch Vertragserfüllungsbürgschaft sowie Mängelansprüchebürgschaft gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B) werden Vertragsbestandteil (siehe Anlage B05). Im Übrigen ergeben sich die Bedingungen aus den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
… Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende…
… umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Barsinghausen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115507332
Postanschrift: Poststraße 1
Postleitzahl: 30890
Postort: Barsinghausen
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de📧
Telefon: +49 51159097560📞
Fax: +49 511 59097566 📠
URL: http://www.stadtwerke-barsinghausen.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Strom
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMTYU/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMTYU🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMTYU🌏
Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMTYU#
1. Nachunternehmer Bieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 2. Eignungsleihe Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen. 3. Bietergemeinschaften Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
1. Nachunternehmer Bieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 2. Eignungsleihe Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen. 3. Bietergemeinschaften Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 213-763307 (2026-10-30)