Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gegliedert nach Führungskräften und angestellten Mitarbeitern der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022)
2. Benennung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters mit Nachweis der Qualifikation als Ingenieur der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter/-in; stellv. Projektleiter/-in) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i. V. m. § 75 Abs. 2 VgV, erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 5 Jahren.
3. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
4. Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz
auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben
enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Angabe der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 KRR 200-700
- Angabe des Leistungsumfang
- Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
- Angabe des Auftragsvolumens (brutto) (gerundet auf volle 1 000 EUR);
Als vergleichbare Leistungen gelten Referenzen vom Bewerber über erbrachte Planungsleistungen für technische Ausrüstung zur Errichtung und/oder Erweiterung und/oder Modernisierung einer Energiezentrale mind. der Honorarzone III (§§ 53 ff. HOAI), die jeweils mind. die Anlagengruppe 2 (mind. 1 BHKW) und eine weitere der Anlagengruppen 1, 3, 4, 7.1, 7.2 sowie jeweils mindestens 5 der 9 Leistungsphasen umfassen, mit Gesamtprojektkosten in Höhe von mind. EUR 4 Mio. netto. Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen).