Für die Errichtung der Energiezentrale und der Energieerzeugungsanlagen sollen insbesondere Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise) für die Wärmeerzeugungsanlagen vergeben werden. Die Leistungsphase 1 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Wärmeerzeugungsanlagen wurde bereits erbracht. Der nun zu vergebene Auftrag betrifft die daran anschließenden Leistungen. Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung). Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren. Optional werden die Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) in Bezug auf das Bestandsgebäude vergeben. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist. Hinsichtlich der Details wird auf die Konzeptbeschreibung (Anlage I) und den Ingenieurvertrag - Los 1 (Anlage II) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 02310-23
Kurze Beschreibung:
Für die Errichtung der Energiezentrale und der Energieerzeugungsanlagen sollen insbesondere Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise) für die Wärmeerzeugungsanlagen vergeben werden. Die Leistungsphase 1 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Wärmeerzeugungsanlagen wurde bereits erbracht. Der nun zu vergebene Auftrag betrifft die daran anschließenden Leistungen.
Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung).
Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren.
Optional werden die Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) in Bezug auf das Bestandsgebäude vergeben.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Hinsichtlich der Details wird auf die Konzeptbeschreibung (Anlage I) und den Ingenieurvertrag - Los 1 (Anlage II) verwiesen.
Für die Errichtung der Energiezentrale und der Energieerzeugungsanlagen sollen insbesondere Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise) für die Wärmeerzeugungsanlagen vergeben werden. Die Leistungsphase 1 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Wärmeerzeugungsanlagen wurde bereits erbracht. Der nun zu vergebene Auftrag betrifft die daran anschließenden Leistungen.
Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung).
Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren.
Optional werden die Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) in Bezug auf das Bestandsgebäude vergeben.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Hinsichtlich der Details wird auf die Konzeptbeschreibung (Anlage I) und den Ingenieurvertrag - Los 1 (Anlage II) verwiesen.
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall
erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden
Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter,
verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine
Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1
bezeichneten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen,
vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber
dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung
zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen,
sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6U7M
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein
bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall
erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden
Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter,
verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine
Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1
bezeichneten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen,
vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber
dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung
zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen,
sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6U7M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Errichtung der Energiezentrale und der Energieerzeugungsanlagen sollen insbesondere Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise) für die Wärmeerzeugungsanlagen vergeben werden. Die Leistungsphase 1 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Wärmeerzeugungsanlagen wurde bereits erbracht. Der nun zu vergebene Auftrag betrifft die daran anschließenden Leistungen.
Für die Errichtung der Energiezentrale und der Energieerzeugungsanlagen sollen insbesondere Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 (stufenweise) für die Wärmeerzeugungsanlagen vergeben werden. Die Leistungsphase 1 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Wärmeerzeugungsanlagen wurde bereits erbracht. Der nun zu vergebene Auftrag betrifft die daran anschließenden Leistungen.
Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung).
Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung).
Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren.
Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren.
Optional werden die Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) in Bezug auf das Bestandsgebäude vergeben.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Hinsichtlich der Details wird auf die Konzeptbeschreibung (Anlage I) und den Ingenieurvertrag - Los 1 (Anlage II) verwiesen.
Die Stadtwerke Erkrath GmbH (nachfolgend: SWE) beabsichtigt, am Standort der SWE die bestehende Energiezentrale zu modernisieren und zu erweitern. Die SWE hat im Rahmen der Strategieentwicklung des Geschäftsfeldes Wärme Fernwärmenetzerzeugungsstrategie entwickelt. Bei einer genaueren Analyse des bestehenden Erzeugungsparks konnte festgestellt werden, dass ein Ausbau mittels eines innovativen KWK-Systems (iKWK-System) vorteilhaft ist. Die Blockheizkraftwerke (BHKW) erfüllen im Energiekonzept zwei wesentliche Aspekte: Sie dienen der thermischen und elektrischen Energiegenerierung und speisen in das Stromnetz der allgemeinen Versorgung sowie in das Fernwärmenetz zur Versorgung der Abnehmer in der Stadt Erkrath ein. Mit dem geplanten Modernisierungs- und Erweiterungskonzept hat die SWE an der Ausschreibung für iKWK-Systeme im Juni 2023 teilgenommen und den Zuschlag erhalten.
Die Stadtwerke Erkrath GmbH (nachfolgend: SWE) beabsichtigt, am Standort der SWE die bestehende Energiezentrale zu modernisieren und zu erweitern. Die SWE hat im Rahmen der Strategieentwicklung des Geschäftsfeldes Wärme Fernwärmenetzerzeugungsstrategie entwickelt. Bei einer genaueren Analyse des bestehenden Erzeugungsparks konnte festgestellt werden, dass ein Ausbau mittels eines innovativen KWK-Systems (iKWK-System) vorteilhaft ist. Die Blockheizkraftwerke (BHKW) erfüllen im Energiekonzept zwei wesentliche Aspekte: Sie dienen der thermischen und elektrischen Energiegenerierung und speisen in das Stromnetz der allgemeinen Versorgung sowie in das Fernwärmenetz zur Versorgung der Abnehmer in der Stadt Erkrath ein. Mit dem geplanten Modernisierungs- und Erweiterungskonzept hat die SWE an der Ausschreibung für iKWK-Systeme im Juni 2023 teilgenommen und den Zuschlag erhalten.
Die für den Neubau der Energiezentrale erforderlichen Planungsleistungen sollen in Losen vergeben werden:
- Los 1: BHKWs, Power-to-Heat sowie die Projektkoordination
- Los 2: Solarthermie
- Los 3: EMSR
Für diese Ausschreibung sind die Planungsleistungen des Loses 1 gegenständlich.
Dauer: 95 Monate
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen der Tragwerksplanung werden optional vergeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, falls es die Gesellschaftsform erfordert.
2. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber
einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1
und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c
Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
3. Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
4. Eigenerklärung nach dem nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 1.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
2.Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird.
Mindeststandards: Siehe oben
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gegliedert nach Führungskräften und angestellten Mitarbeitern der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022)
2. Benennung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters mit Nachweis der Qualifikation als Ingenieur der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter/-in; stellv. Projektleiter/-in) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i. V. m. § 75 Abs. 2 VgV, erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 5 Jahren.
2. Benennung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters mit Nachweis der Qualifikation als Ingenieur der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiter/-in; stellv. Projektleiter/-in) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV i. V. m. § 75 Abs. 2 VgV, erwartet wird eine Mindestberufserfahrung von 5 Jahren.
3. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
4. Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz
auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben
enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Angabe der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 KRR 200-700
- Angabe des Leistungsumfang
- Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
- Angabe des Auftragsvolumens (brutto) (gerundet auf volle 1 000 EUR);
Als vergleichbare Leistungen gelten Referenzen vom Bewerber über erbrachte Planungsleistungen für technische Ausrüstung zur Errichtung und/oder Erweiterung und/oder Modernisierung einer Energiezentrale mind. der Honorarzone III (§§ 53 ff. HOAI), die jeweils mind. die Anlagengruppe 2 (mind. 1 BHKW) und eine weitere der Anlagengruppen 1, 3, 4, 7.1, 7.2 sowie jeweils mindestens 5 der 9 Leistungsphasen umfassen, mit Gesamtprojektkosten in Höhe von mind. EUR 4 Mio. netto. Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Als vergleichbare Leistungen gelten Referenzen vom Bewerber über erbrachte Planungsleistungen für technische Ausrüstung zur Errichtung und/oder Erweiterung und/oder Modernisierung einer Energiezentrale mind. der Honorarzone III (§§ 53 ff. HOAI), die jeweils mind. die Anlagengruppe 2 (mind. 1 BHKW) und eine weitere der Anlagengruppen 1, 3, 4, 7.1, 7.2 sowie jeweils mindestens 5 der 9 Leistungsphasen umfassen, mit Gesamtprojektkosten in Höhe von mind. EUR 4 Mio. netto. Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die drei Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die
Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) ausgewählt. Die
Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:
1) Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2). Hierbei erhält
der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 155-495402 (2023-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtwerke Erkrath - Fachplanerleistungen (Los 1 - BHKW, PtH)
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für die Modernisierung der Energiezentrale der Stadtwerke Erkrath GmbH mittels eines neuen KWK-Systems bestehend aus zwei neuen BHKW und den Ausbau mittels eines innovativen iKWK-Systems bestehend aus einer Solarthermieanlage, einem BHKW und einem Power to Heat-Kessel
Planungsleistungen für die Modernisierung der Energiezentrale der Stadtwerke Erkrath GmbH mittels eines neuen KWK-Systems bestehend aus zwei neuen BHKW und den Ausbau mittels eines innovativen iKWK-Systems bestehend aus einer Solarthermieanlage, einem BHKW und einem Power to Heat-Kessel
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 896 010 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 896 010 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung). Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren. Optional werden die Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) in Bezug auf das Bestandsgebäude vergeben. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Die Planungsleistungen der Energiezentrale und Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger, der BHKW und Power-to-heat-Kessel (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 7.1 z.B. Feuerlöschanlagen, Prozesswärmeanlagen und/oder 7.2 z.B. technische Anlagen der Abwasserreinigung, technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung). Der Auftragnehmer erbringt alle Planungs- und Beratungsleistungen sowie Koordinations-, Überwachungs- und Steuerungsleistungen der Leistungen der fachlich Beteiligten im Gesamtprojekt, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Projekts erforderlich sind, um das Projekt zu realisieren. Optional werden die Leistungen der Tragwerksplanung, in Anlehnung an Leistungsbild gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise) in Bezug auf das Bestandsgebäude vergeben. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung notwendig wird zur Umsetzung des Vorhabens. Für den letzteren Fall muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass er gemäß § 67 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bauvorlageberechtigt ist.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mettmann
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlich/technische Konditionen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 896 010 💰
Niedrigstes Angebot: 896 010 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Erkrath GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 13183
Postleitzahl: 40699
Postort: Erkrath
Region: Mettmann
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@bbh-online.de📧
Telefon: 0306112840337📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 495402-2023
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJH4DA
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: +49 221 147-3055
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 221 147-3055📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 015-043118 (2024-01-19)