Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im europäischen und weiteren internationalen Bereich zu kennen und eventuelle Rückschlüsse daraus bilden zu können. Im Rahmen des Espoo-Abkommens erfolgt eine Beteiligung von deutschen Behörden und der Öffentlichkeit bei der Errichtung von kerntechnischen Einrichtungen im benachbarten Ausland. Das BASE ist dafür die zuständige Behörde und muss deshalb Endlagerprojekte im benachbarten Ausland verfolgen, deren Relevanz in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen auf Deutschland bewerten, sowie gegebenenfalls Stellungnahmen mit dem Ziel der Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber dem Nachbarland abgeben. Aufgrund der engen Zeitskalen in Espoo-Verfahren muss das BASE dabei proaktiv vorgehen, um im Falle einer Notifizierung für eine grenzüberschreitende Beteiligung bereits vorbereitet zu sein. Um das BASE bei der Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben zu unterstützen, verfolgt der Auftragnehmer (AN) des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens, welche Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle entwickelt werden, wie diese umgesetzt werden und wie der Entwicklungsstand der Endlagerung in den einzelnen Ländern ist. Ziel ist eine internationale Übersicht von Endlagerprojekten, die eine Vergleichbarkeit herstellt. Aufgrund der großen Zahl an Ländern, die Endlagerung planen oder auch schon umsetzen, und der Diversität des Vorgehens und des aktuellen Stands wird nicht vorausgesetzt, dass sofort eine vollumfängliche Übersicht erarbeitet werden kann. Vielmehr wird ein sukzessives, fortlaufendes Vorgehen erwartet. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das zeigt wie eine systematische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgen kann. Anschließend erfolgt - in Rücksprache mit dem BASE – eine Priorisierung der auszuwertenden Länder. Diese Priorisierung wird im Anschluss abgearbeitet. Gleichzeitig ist vorzusehen, dass einmal bearbeitete Länder fortlaufend aktuell gehalten werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stand von Endlagerprojekten im internationalen Vergleich (Seti)
Reference number: BASE62220/4726F13001
Kurze Beschreibung:
“Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im...”
Kurze Beschreibung
Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im europäischen und weiteren internationalen Bereich zu kennen und eventuelle Rückschlüsse daraus bilden zu können.
Im Rahmen des Espoo-Abkommens erfolgt eine Beteiligung von deutschen Behörden und der Öffentlichkeit bei der Errichtung von kerntechnischen Einrichtungen im benachbarten Ausland. Das BASE ist dafür die zuständige Behörde und muss deshalb Endlagerprojekte im benachbarten Ausland verfolgen, deren Relevanz in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen auf Deutschland bewerten, sowie gegebenenfalls Stellungnahmen mit dem Ziel der Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber dem Nachbarland abgeben. Aufgrund der engen Zeitskalen in Espoo-Verfahren muss das BASE dabei proaktiv vorgehen, um im Falle einer Notifizierung für eine grenzüberschreitende Beteiligung bereits vorbereitet zu sein.
Um das BASE bei der Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben zu unterstützen, verfolgt der Auftragnehmer (AN) des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens, welche Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle entwickelt werden, wie diese umgesetzt werden und wie der Entwicklungsstand der Endlagerung in den einzelnen Ländern ist. Ziel ist eine internationale Übersicht von Endlagerprojekten, die eine Vergleichbarkeit herstellt. Aufgrund der großen Zahl an Ländern, die Endlagerung planen oder auch schon umsetzen, und der Diversität des Vorgehens und des aktuellen Stands wird nicht vorausgesetzt, dass sofort eine vollumfängliche Übersicht erarbeitet werden kann. Vielmehr wird ein sukzessives, fortlaufendes Vorgehen erwartet. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das zeigt wie eine systematische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgen kann. Anschließend erfolgt - in Rücksprache mit dem BASE – eine Priorisierung der auszuwertenden Länder. Diese Priorisierung wird im Anschluss abgearbeitet. Gleichzeitig ist vorzusehen, dass einmal bearbeitete Länder fortlaufend aktuell gehalten werden.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im europäischen und weiteren internationalen Bereich zu kennen und eventuelle Rückschlüsse daraus bilden zu können.
Im Rahmen des Espoo-Abkommens erfolgt eine Beteiligung von deutschen Behörden und der Öffentlichkeit bei der Errichtung von kerntechnischen Einrichtungen im benachbarten Ausland. Das BASE ist dafür die zuständige Behörde und muss deshalb Endlagerprojekte im benachbarten Ausland verfolgen, deren Relevanz in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen auf Deutschland bewerten, sowie gegebenenfalls Stellungnahmen mit dem Ziel der Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber dem Nachbarland abgeben. Aufgrund der engen Zeitskalen in Espoo-Verfahren muss das BASE dabei proaktiv vorgehen, um im Falle einer Notifizierung für eine grenzüberschreitende Beteiligung bereits vorbereitet zu sein.
Um das BASE bei der Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben zu unterstützen, verfolgt der Auftragnehmer (AN) des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens, welche Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle entwickelt werden, wie diese umgesetzt werden und wie der Entwicklungsstand der Endlagerung in den einzelnen Ländern ist. Ziel ist eine internationale Übersicht von Endlagerprojekten, die eine Vergleichbarkeit herstellt. Aufgrund der großen Zahl an Ländern, die Endlagerung planen oder auch schon umsetzen, und der Diversität des Vorgehens und des aktuellen Stands wird nicht vorausgesetzt, dass sofort eine vollumfängliche Übersicht erarbeitet werden kann. Vielmehr wird ein sukzessives, fortlaufendes Vorgehen erwartet. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das zeigt wie eine systematische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgen kann. Anschließend erfolgt - in Rücksprache mit dem BASE – eine Priorisierung der auszuwertenden Länder. Diese Priorisierung wird im Anschluss abgearbeitet. Gleichzeitig ist vorzusehen, dass einmal bearbeitete Länder fortlaufend aktuell gehalten werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 14 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-17 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität:
- Erfüllung der inhaltlichen Ziele der Leistungsbeschreibung
- Zweckmäßigkeit - Eignung der Methode zur Erreichung der Ziele der Leistungsbeschreibung
- Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-17 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen nachzuweisen:
• 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen nachzuweisen:
• 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von vergleichbare Forschungsprojekte hervorgehen.
• 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Endlagerung hervorgehen.
• 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Entsorgungsforschung hervorgehen
Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die nachstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzen nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzen mehrere oder auch alle der geforderten Tätigkeiten abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.
Das Formblatt "10_4726F13001_Formblatt Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens" ist entsprechend auszufüllen.
“Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160...”
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei:
Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-277707 (2026-04-22)