Mit dem FAIR-Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) entsteht derzeit am Standort der GSI in Darmstadt eine der modernsten Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlagen welt-weit. Der unter internationaler Beteiligung entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sowie Experimenten in zahlreichen angewandten Wis-senschaftsdisziplinen. Die Verantwortung für die Realisierung der Anlage wurde der im Jahr 2010 gegründeten FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung übernimmt im Rah-men vertraglicher Vereinbarungen mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Auf-gaben, darunter auch bestimmte Beschaffungsprozesse. Für den Hauptbeschleuniger der FAIR-Anlage, das Schwerionensynchrotron SIS100, werden sogenannte Kalt-Warm-Übergänge benötigt. Dabei handelt es sich um UHV-Vakuumkammern, die Strahlrohrabschnitte des Beschleunigerrings in den Raumtemperaturbereichen mit Strahl-rohrabschnitten, die bei Temperaturen von flüssigem Helium betrieben werden, verbinden. Diese Kalt-Warm-Übergänge sind mit zwei Wellbälgen ausgestattet, verfügen über einen großen Kryostat-Anschlussflansch und stellen über CF-Flansche die Verbindung zwischen den kalten und warmen Strahlrohren her. Zugleich dienen die Baugruppen dem Ausgleich von Längen- und Abstandsänderungen, die infolge des Abkühlens und Wiedererwärmens der kalten Strahlrohrbe-reiche und ihrer Kammern entstehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Standard Beam-Vacuum Cold-Warm Transitions - SIS100
Referenznummer: 33/2600024356
Kurze Beschreibung:
Mit dem FAIR-Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) entsteht derzeit am Standort der GSI in Darmstadt eine der modernsten Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlagen welt-weit. Der unter internationaler Beteiligung entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sowie Experimenten in zahlreichen angewandten Wis-senschaftsdisziplinen.
Die Verantwortung für die Realisierung der Anlage wurde der im Jahr 2010 gegründeten FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung übernimmt im Rah-men vertraglicher Vereinbarungen mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Auf-gaben, darunter auch bestimmte Beschaffungsprozesse.
Für den Hauptbeschleuniger der FAIR-Anlage, das Schwerionensynchrotron SIS100, werden sogenannte Kalt-Warm-Übergänge benötigt. Dabei handelt es sich um UHV-Vakuumkammern, die Strahlrohrabschnitte des Beschleunigerrings in den Raumtemperaturbereichen mit Strahl-rohrabschnitten, die bei Temperaturen von flüssigem Helium betrieben werden, verbinden.
Diese Kalt-Warm-Übergänge sind mit zwei Wellbälgen ausgestattet, verfügen über einen großen Kryostat-Anschlussflansch und stellen über CF-Flansche die Verbindung zwischen den kalten und warmen Strahlrohren her. Zugleich dienen die Baugruppen dem Ausgleich von Längen- und Abstandsänderungen, die infolge des Abkühlens und Wiedererwärmens der kalten Strahlrohrbe-reiche und ihrer Kammern entstehen.
Mit dem FAIR-Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) entsteht derzeit am Standort der GSI in Darmstadt eine der modernsten Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlagen welt-weit. Der unter internationaler Beteiligung entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sowie Experimenten in zahlreichen angewandten Wis-senschaftsdisziplinen.
Die Verantwortung für die Realisierung der Anlage wurde der im Jahr 2010 gegründeten FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung übernimmt im Rah-men vertraglicher Vereinbarungen mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Auf-gaben, darunter auch bestimmte Beschaffungsprozesse.
Für den Hauptbeschleuniger der FAIR-Anlage, das Schwerionensynchrotron SIS100, werden sogenannte Kalt-Warm-Übergänge benötigt. Dabei handelt es sich um UHV-Vakuumkammern, die Strahlrohrabschnitte des Beschleunigerrings in den Raumtemperaturbereichen mit Strahl-rohrabschnitten, die bei Temperaturen von flüssigem Helium betrieben werden, verbinden.
Diese Kalt-Warm-Übergänge sind mit zwei Wellbälgen ausgestattet, verfügen über einen großen Kryostat-Anschlussflansch und stellen über CF-Flansche die Verbindung zwischen den kalten und warmen Strahlrohren her. Zugleich dienen die Baugruppen dem Ausgleich von Längen- und Abstandsänderungen, die infolge des Abkühlens und Wiedererwärmens der kalten Strahlrohrbe-reiche und ihrer Kammern entstehen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Teilchenbeschleuniger📦 Beschreibung
Interne Kennung: 33/2600024356
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fertigung, die Durchführung von Vakuumabnahmetests und die Lieferung von insgesamt 50 Strahlvakuum-Kalt-Warm-Übergängen. Die Gesamtmenge verteilt sich auf fünf verschiedene Bautypen mit unterschiedlichen Längen von 428 mm bis 573 mm, die jeweils in variierenden Stückzahlen herzustellen und zu prüfen sind. Die Kalt-Warm-Übergänge sind mit drehbaren DN160CF Standardflanschen ausgestattet. Zum Leistungsum-fang gehört ferner die Lieferung von 50 zugehörigen Dichtungen, die der vakuumdichten Anbin-dung der Baugruppen an die Kryostate dienen.
- 4 Stk. BVCWT Typ 160-428s gemäß beigestellten Modellen + TZ
- 16 Stk. BVCWT Typ 160-428e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- 4 Stk. BVCWT Typ 160-463s gemäß beigestellten Modellen + TZ
- 15 Stk. BVCWT Typ 160-463e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- + 39 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15077
- 11 Stk. BVCWT Typ 160-573e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- + 11 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15075
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fertigung, die Durchführung von Vakuumabnahmetests und die Lieferung von insgesamt 50 Strahlvakuum-Kalt-Warm-Übergängen. Die Gesamtmenge verteilt sich auf fünf verschiedene Bautypen mit unterschiedlichen Längen von 428 mm bis 573 mm, die jeweils in variierenden Stückzahlen herzustellen und zu prüfen sind. Die Kalt-Warm-Übergänge sind mit drehbaren DN160CF Standardflanschen ausgestattet. Zum Leistungsum-fang gehört ferner die Lieferung von 50 zugehörigen Dichtungen, die der vakuumdichten Anbin-dung der Baugruppen an die Kryostate dienen.
- 11 Stk. BVCWT Typ 160-573e gemäß beigestellten Modellen + TZ
- + 11 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15075
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederdruckleitungen📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Im Rahmen einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung werden Anbieter aufgefordert, bei der Angebotsabgabe Umwelt- und Sozialaspekte zu berücksichtigen. Dies umfasst u.a. die Verwendung langlebiger Materialien, den Verzicht auf unnötige Kunststoffverpackungen sowie so-fern möglich - den Nachweis eines Umweltmanagementsystems. Geeignete Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise zur Unterstützung dieser Kriterien können und sollen eingereicht werden. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck zu minimieren und faire Produktionsbedingungen entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Im Rahmen einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung werden Anbieter aufgefordert, bei der Angebotsabgabe Umwelt- und Sozialaspekte zu berücksichtigen. Dies umfasst u.a. die Verwendung langlebiger Materialien, den Verzicht auf unnötige Kunststoffverpackungen sowie so-fern möglich - den Nachweis eines Umweltmanagementsystems. Geeignete Gütezeichen oder gleichwertige Nachweise zur Unterstützung dieser Kriterien können und sollen eingereicht werden. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck zu minimieren und faire Produktionsbedingungen entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Stadt: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 12 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vollständigkeit und Qualität der Angebotsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9.0000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung Produtionsablauf und Herstellungsprozess
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21.0000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.0000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefer-und Terminplanung, Produktionsrate, Projektorganisation und Kommunikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18.0000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-04 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor.
Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Deckungssumme hat mindestens den dreifachen Auftragswert abzusichern.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm)
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert.
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von drei bis maximal fünf vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten.
Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Unternehmensdaten allgemein
b) Mitarbeiterzahl gesamt sowie Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl für die letzten 3 Geschäftsjahre:
- Verwaltung
- Entwicklung / Konstruktion
- Produktion
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): a) Unternehmensdaten allgemein
b) Mitarbeiterzahl gesamt sowie Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl für die letzten 3 Geschäftsjahre:
- Verwaltung
- Entwicklung / Konstruktion
- Produktion
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Bonitätsprüfung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Wird von der GSI oder FAIR im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Geforderte Kautionen und Garantien:
GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für GSI
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist
GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für GSI
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wenn die folgenden Nachweise nicht erbracht werden, erfolgt der Ausschluss.
- Nachweis technischer Ausrüstung sowie Erfahrung bei der Anwendung mindestens eines produktionsrelevanten Schweißverfahrens (z.B. Wolfram-Inertgasschweißen, Mikroplasmaschweißen, Laserschweißen, Orbitalschweißen, o.a.)
- Nachweis über geprüftes Schweißpersonal (DIN EN) ISO 9606 und / oder ISO 14732
Wenn die folgenden Nachweise nicht erbracht werden, erfolgt der Ausschluss.
- Nachweis technischer Ausrüstung sowie Erfahrung bei der Anwendung mindestens eines produktionsrelevanten Schweißverfahrens (z.B. Wolfram-Inertgasschweißen, Mikroplasmaschweißen, Laserschweißen, Orbitalschweißen, o.a.)
- Nachweis über geprüftes Schweißpersonal (DIN EN) ISO 9606 und / oder ISO 14732
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYT799UPR6#
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
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Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
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Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis : Leistung = 40 : 60 Prozent
Leistungskriterien im Einzelnen:
1. Vollständigkeit und Qualität der Angeobtsunterlagen = 15%
2. Beschreibung Produktionsablauf und Herstellungsprozess = 35%
3. Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation = 20%
4. Liefer-und Terminplanung mit Darstellung der Prodkuktionsrate für 3 Teillieferungen sowie Darstellung der Projektorganisation und Kommunikation während der Projektphase = 30%
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis : Leistung = 40 : 60 Prozent
Leistungskriterien im Einzelnen:
1. Vollständigkeit und Qualität der Angeobtsunterlagen = 15%
2. Beschreibung Produktionsablauf und Herstellungsprozess = 35%
3. Beschreibung Qualitätssicherung, Abnahmetests und Dokumentation = 20%
4. Liefer-und Terminplanung mit Darstellung der Prodkuktionsrate für 3 Teillieferungen sowie Darstellung der Projektorganisation und Kommunikation während der Projektphase = 30%
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 074-258208 (2026-04-14)