Statische Begutachtung mit Schadenskartierung des Rathauses der Stadt Füssen. Das Gebäude hat eine zu betrachtende Gesamtfläche von ca. 14.000 qm und einen zu betrachtenden Dachraum von ca. 4.700 qm. Dies ist in ca. 300 Zimmer in unterschiedlichen Größen aufgeteilt.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Statische Begutachtung mit Schadenskartierung des Rathauses der Stadt Füssen.
Referenznummer: EU-3-2-af-26-150
Kurze Beschreibung:
“Statische Begutachtung mit Schadenskartierung des Rathauses der Stadt Füssen.
Das Gebäude hat eine zu betrachtende Gesamtfläche von ca. 14.000 qm und einen...”
Kurze Beschreibung
Statische Begutachtung mit Schadenskartierung des Rathauses der Stadt Füssen.
Das Gebäude hat eine zu betrachtende Gesamtfläche von ca. 14.000 qm und einen zu betrachtenden Dachraum von ca. 4.700 qm. Dies ist in ca. 300 Zimmer in unterschiedlichen Größen aufgeteilt.
Statische Begutachtung mit Schadenskartierung des Rathauses der Stadt Füssen.
Das Gebäude hat eine zu betrachtende Gesamtfläche von ca. 14.000 qm und einen zu betrachtenden Dachraum von ca. 4.700 qm. Dies ist in ca. 300 Zimmer in unterschiedlichen Größen aufgeteilt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Ostallgäu🏙️
Dauer: 5 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2026-12-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur - Fachrichtung Holzbau“ ; Eintrag in die Ingenieurekammer, Hochschulabschluss oder Zeugnisbewertung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Bauingenieur - Fachrichtung Holzbau“ ; Eintrag in die Ingenieurekammer, Hochschulabschluss oder Zeugnisbewertung möglich; Eintrag in das Handelsregister soweit durch Unternehmensform erforderlich
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden.
Personenschäden: 3.000.000,00 EUR
Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 EUR
Hinweis: Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste im Referenzzeitraum 04/2021 bis 03/2026...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste im Referenzzeitraum 04/2021 bis 03/2026 erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mindestanforderungen an die vorgelegten Referenzen:
* mindestens 3 geeigneten Referenzen
* Profanbau im Bereich der Denkmalpflege
Mindestanforderungen an:
* 1 Referenz:
- Profanbau im Bereich der Denkmalpflege
- Bausumme 10 Mio. Euro
- abgeschlossen im Referenzzeitraum: 01/2015 bis 12/2025
- Leistungsphasen 2-6
* 2 Referenzen:
- Profanbau im Bereich der Denkmalpflege
- Bausumme 2 Mio. Euro
- abgeschlossen im Referenzzeitraum: 01/2015 bis 12/2025
- Leistungsphasen 2-6
Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "16-150_weitere Eignungsanforderungen" vor.
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Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es müssen innerhalb einer Referenz alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens für die Jahre 2025, 2024 und 2023”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Ausstattung des Unternehmens”
“Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden,...”
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-269161 (2026-04-15)