Rahmenvereinbarung über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektroplanung) für das Staatliche Bauamt Freising Aufgabenbeschreibung 1 Gegenstand und Zweck der Rahmenvereinbarung Im Zuge dieser Rahmenvereinbarung für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine festen, konkreten Baumaßnahmen benannt werden, auf welche diese Vereinbarung im Einzelnen zur Anwendung kommen wird. Die Rahmenvereinbarung dient der einzelabrufbezogenen Beauftragung künftiger Planungsleistungen für Maßnahmen unterschiedlicher Größe im Einzugsgebiet des Staatlichen Bauamtes Freising (vgl. hierzu die beiliegende Liegenschaftsaufstellung). 2 Projektgrößen und Wertumfang Die Rahmenvereinbarung kommt für künftige Baumaßnahmen unterschiedlicher Größenordnung zum Zuge. Die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Einzelaufträge werden – je nach konkreter Maßnahme – voraussichtlich in einem Bereich von unter 500.000 € bis zu ca. 3.700.000 € anrechenbarer Kosten liegen. Die Rahmenvereinbarung selbst umfasst einen geschätzten Gesamtauftragswert (Honorar) von ca. 4.000.000 € netto Kosten über die vorgesehene Gesamtlaufzeit. 3 Leistungsumfang und Honorierung Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppen Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß HOAI. Die einzelabrufbezogene Beauftragung umfasst im Regelfall die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (vollständig oder stufenweise). Die konkrete Beauftragung sowie der genaue Leistungsumfang erfolgen jeweils maßnahmen- und objektbezogen im jeweiligen Einzelauftrag. Die Leistungen können insbesondere umfassen: • Fachplanung der Starkstromanlagen (Mittelspannung, Niederspannung) • Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen • Mitwirkung bei elektrotechnischen Anlagen im Zusammenhang mit Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen • Abstimmung mit der Objektplanung, weiteren Fachplanungen und dem Auftraggeber • Berücksichtigung bestehender Anlagen und Bestandsstrukturen • Mitwirkung bei der Kostenermittlung, der Terminplanung und der Vergabevorbereitung • Mitwirkung bei der Ausschreibung, der Vergabe und der Objektüberwachung (Bauüberwachung) 4 Technische Schwerpunkte und Besonderheiten Die Baumaßnahmen für die Einzelabrufe werden sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten und Anlagen stattfinden, wobei der Schwerpunkt auf Umbauten und Sanierungen liegt. Bei der Auswahl der Bieter wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Leistungsfähigkeit in folgenden Bereichen gelegt, da ein Teil der Liegenschaften hohe Anforderungen stellt und entsprechende Leistungen kurz- bis mittelfristig abgerufen werden können: • Leistungsfähigkeit im Bereich der Mittelspannung • Leistungsfähigkeit im Bereich von anwendungsneutralen Netzwerkverkabelung Diese sind durch die angeforderten Referenzen nachzuweisen. Es ist zudem im Zuge der Einzelmaßnahmen ausdrücklich zu erwarten, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz stehen, innerhalb von Liegenschaften mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Bundes- und Landesliegenschaften, ca. 3.000.000 € Bund und 11.000.000 € Land – jeweils anrechenbare Kosten) stattfinden, oder zwingend unter laufendem Betrieb umzusetzen sind.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: StBAFS Fachplanung TA E DAH FFB FS ED M
Referenznummer: 26-063542
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Leistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung (Elektroplanung) für das Staatliche Bauamt Freising
Aufgabenbeschreibung
1 Gegenstand und Zweck der Rahmenvereinbarung
Im Zuge dieser Rahmenvereinbarung für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine festen, konkreten Baumaßnahmen
benannt werden, auf welche diese Vereinbarung im Einzelnen zur Anwendung kommen wird.
Die Rahmenvereinbarung dient der einzelabrufbezogenen Beauftragung künftiger
Planungsleistungen für Maßnahmen unterschiedlicher Größe im Einzugsgebiet des
Staatlichen Bauamtes Freising (vgl. hierzu die beiliegende Liegenschaftsaufstellung).
2 Projektgrößen und Wertumfang
Die Rahmenvereinbarung kommt für künftige Baumaßnahmen unterschiedlicher
Größenordnung zum Zuge. Die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Einzelaufträge
werden – je nach konkreter Maßnahme – voraussichtlich in einem Bereich von unter 500.000
€ bis zu ca. 3.700.000 € anrechenbarer Kosten liegen. Die Rahmenvereinbarung selbst
umfasst einen geschätzten Gesamtauftragswert (Honorar) von ca. 4.000.000 € netto Kosten
über die vorgesehene Gesamtlaufzeit.
3 Leistungsumfang und Honorierung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung – Anlagengruppen Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen gemäß HOAI. Die einzelabrufbezogene Beauftragung
umfasst im Regelfall die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (vollständig oder stufenweise). Die
konkrete Beauftragung sowie der genaue Leistungsumfang erfolgen jeweils maßnahmen-
und objektbezogen im jeweiligen Einzelauftrag.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
• Fachplanung der Starkstromanlagen (Mittelspannung, Niederspannung)
• Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen
• Mitwirkung bei elektrotechnischen Anlagen im Zusammenhang mit Umbau-,
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
• Abstimmung mit der Objektplanung, weiteren Fachplanungen und dem Auftraggeber
• Berücksichtigung bestehender Anlagen und Bestandsstrukturen
• Mitwirkung bei der Kostenermittlung, der Terminplanung und der Vergabevorbereitung
• Mitwirkung bei der Ausschreibung, der Vergabe und der Objektüberwachung
(Bauüberwachung)
4 Technische Schwerpunkte und Besonderheiten
Die Baumaßnahmen für die Einzelabrufe werden sowohl im Neubau als auch bei
Sanierungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen von
bestehenden Bauten und Anlagen stattfinden, wobei der Schwerpunkt auf Umbauten und
Sanierungen liegt.
Bei der Auswahl der Bieter wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Leistungsfähigkeit in
folgenden Bereichen gelegt, da ein Teil der Liegenschaften hohe Anforderungen stellt und
entsprechende Leistungen kurz- bis mittelfristig abgerufen werden können:
• Leistungsfähigkeit im Bereich der Mittelspannung
• Leistungsfähigkeit im Bereich von anwendungsneutralen Netzwerkverkabelung
Diese sind durch die angeforderten Referenzen nachzuweisen. Es ist zudem im Zuge der
Einzelmaßnahmen ausdrücklich zu erwarten, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem
Denkmalschutz stehen, innerhalb von Liegenschaften mit besonderen
Sicherheitsanforderungen (Bundes- und Landesliegenschaften, ca. 3.000.000 € Bund und
11.000.000 € Land – jeweils anrechenbare Kosten) stattfinden, oder zwingend unter
laufendem Betrieb umzusetzen sind.
Rahmenvereinbarung über Leistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung (Elektroplanung) für das Staatliche Bauamt Freising
Aufgabenbeschreibung
1 Gegenstand und Zweck der Rahmenvereinbarung
Im Zuge dieser Rahmenvereinbarung für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine festen, konkreten Baumaßnahmen
benannt werden, auf welche diese Vereinbarung im Einzelnen zur Anwendung kommen wird.
Die Rahmenvereinbarung dient der einzelabrufbezogenen Beauftragung künftiger
Planungsleistungen für Maßnahmen unterschiedlicher Größe im Einzugsgebiet des
Staatlichen Bauamtes Freising (vgl. hierzu die beiliegende Liegenschaftsaufstellung).
2 Projektgrößen und Wertumfang
Die Rahmenvereinbarung kommt für künftige Baumaßnahmen unterschiedlicher
Größenordnung zum Zuge. Die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Einzelaufträge
werden – je nach konkreter Maßnahme – voraussichtlich in einem Bereich von unter 500.000
€ bis zu ca. 3.700.000 € anrechenbarer Kosten liegen. Die Rahmenvereinbarung selbst
umfasst einen geschätzten Gesamtauftragswert (Honorar) von ca. 4.000.000 € netto Kosten
über die vorgesehene Gesamtlaufzeit.
3 Leistungsumfang und Honorierung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Fachplanung Technische
Ausrüstung – Anlagengruppen Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen gemäß HOAI. Die einzelabrufbezogene Beauftragung
umfasst im Regelfall die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (vollständig oder stufenweise). Die
konkrete Beauftragung sowie der genaue Leistungsumfang erfolgen jeweils maßnahmen-
und objektbezogen im jeweiligen Einzelauftrag.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
• Fachplanung der Starkstromanlagen (Mittelspannung, Niederspannung)
• Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen
• Mitwirkung bei elektrotechnischen Anlagen im Zusammenhang mit Umbau-,
Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
• Abstimmung mit der Objektplanung, weiteren Fachplanungen und dem Auftraggeber
• Berücksichtigung bestehender Anlagen und Bestandsstrukturen
• Mitwirkung bei der Kostenermittlung, der Terminplanung und der Vergabevorbereitung
• Mitwirkung bei der Ausschreibung, der Vergabe und der Objektüberwachung
(Bauüberwachung)
4 Technische Schwerpunkte und Besonderheiten
Die Baumaßnahmen für die Einzelabrufe werden sowohl im Neubau als auch bei
Sanierungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen von
bestehenden Bauten und Anlagen stattfinden, wobei der Schwerpunkt auf Umbauten und
Sanierungen liegt.
Bei der Auswahl der Bieter wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Leistungsfähigkeit in
folgenden Bereichen gelegt, da ein Teil der Liegenschaften hohe Anforderungen stellt und
entsprechende Leistungen kurz- bis mittelfristig abgerufen werden können:
• Leistungsfähigkeit im Bereich der Mittelspannung
• Leistungsfähigkeit im Bereich von anwendungsneutralen Netzwerkverkabelung
Diese sind durch die angeforderten Referenzen nachzuweisen. Es ist zudem im Zuge der
Einzelmaßnahmen ausdrücklich zu erwarten, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem
Denkmalschutz stehen, innerhalb von Liegenschaften mit besonderen
Sicherheitsanforderungen (Bundes- und Landesliegenschaften, ca. 3.000.000 € Bund und
11.000.000 € Land – jeweils anrechenbare Kosten) stattfinden, oder zwingend unter
laufendem Betrieb umzusetzen sind.
Einzelabruf / Stufenweise Beauftragung
Mit Vertragsschluss werden keine konkreten Baumaßnahme(n) beauftragt. Die Beauftragung aus dem Rahmenvertrag erfolgt mit separaten Einzelabrufen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme(n) zu beschränken.
Leistungsstufen / Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit einem Einzelabruf beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden keine konkreten Baumaßnahme(n) beauftragt. Die Beauftragung aus dem Rahmenvertrag erfolgt mit separaten Einzelabrufen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme(n) zu beschränken.
Leistungsstufen / Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit einem Einzelabruf beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-11 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-05 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III.106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
------
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - 1. Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand (Mindestanforderung)
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Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III.106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) - 1. Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand (Mindestanforderung)
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Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) - 1. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) - 1. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) - 2. Angaben zum spezifischen Umsatz des Unternehmens (Mindestanforderung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) - 2. Angaben zum spezifischen Umsatz des Unternehmens (Mindestanforderung)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Mindestanforderung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Mindestanforderung)
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 2. Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern (Mindestanforderung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 2. Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern (Mindestanforderung)
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Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 3. Angaben zu Mitarbeitern am Projekt (Mindestanforderung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt III. 106.1) in den Vergabeunterlagen aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
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IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) - 3. Angaben zu Mitarbeitern am Projekt (Mindestanforderung)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5
v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der
Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes am Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-467633 (2026-07-03)