Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit, für die Leistungserbringung über die im Folgenden genannten Mindestzahlen an Partner:innen und Steuerberater:innen,
verfügen:
a) Mindestanforderung Partner:
Mindestens 3 Partner:innen, die jeweils folgende Voraussetzungen in Gänze erfüllen:
- Zulassung als Steuerberater:in in Deutschland
- mindestens 5 Jahre Partner:in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft, d.h. an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen.
- mindestens zehnjährige Erfahrung bei einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder bei einer Wirtschafts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei in der Beratung, Projektarbeit und Linienunterstützung zu steuerlichen Themen für Banken oder Finanzdienstleister.
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Verhandlungssicher)
- Mitglied in einem Internationalem Netzwerk sind. Ein Netzwerk liegt vor, wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken.
b) Mindestanforderung Steuerberater:innen (Senior Consultant) :
Mindestens 20 Steuerberater:innen, die jeweils folgende Voraussetzungen in Gänze erfüllen:
- Zulassung als Steuerberater:innen in Deutschland
- mindestens vierjährige Erfahrung bei einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder bei einer Wirtschafts- bzw. Rechtsanwaltskanzlei in der Beratung und Projektarbeit zu steuerlichen Themen für Banken oder Finanzdienstleister.
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Verhandlungssicher)
zu 2: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten drei Jahren (seit 2020) verfügen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
- Gegenstand der Referenzleistung war eine steuerrechtliche Beratung unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung.
- der Umfang der erbrachten Leistungen umfasst eine steuerrechtliche Beratungsleistung von mindestens 200 Beratertagen, erbracht innerhalb eines Jahres.
- die Erbringung der Referenzleistung darf nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen gewesen sein und die Anzahl der geforderten 200 Beratertagen p.a. muss ab den Jahr 2020 erfolgt sein, unabhängig vom Leistungsbeginn.
DIE ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
Mindestanforderung:
- Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen über Steuerberatungsleistungen unter der Geltung der deutschen Rechtsordnung einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben) erfüllt.
- unter den mindestens 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen müssen 3 Referenzen aufgeführt werden, bei denen der Referenzgeber dem Finanzdienstleistungssektor (gemäß § 1 Abs. 1 KWG) zurechenbar ist.
DIE MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. ES REICHT SOMIT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.