Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Steuerberatungsleistungen und Beratung zur Einführung eines TCMS für die BDBOS
Referenznummer: B 12.19 - 0508/25 VV : 2
Kurze Beschreibung:
“Steuerberatung insbesondere zu § 2b UStG, sowie Unterstützung bei der Einführung eines TCMS”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung zu steuerlichen Themen inkl. Abgabe der Steuererklärungen sowie Beratung bei der Einführung eines TCMS”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-15 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es kann nur geeignetes und qualifiziertes Personal für die Auftragserbringung eingesetzt werden. Es muss ein Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es kann nur geeignetes und qualifiziertes Personal für die Auftragserbringung eingesetzt werden. Es muss ein Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erbracht werden. Für die Personen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, müssen abhängig von der Fachrichtung folgende Nachweise erbracht werden:
•Für die Steuerberaterinnen und Steuerberater ist eine Berufsurkunde nach § 41 Steuerberatungsgesetz Ihrem Angebot beizufügen.
•Für die Rechtsanwälte.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot einen Nachweis der anwaltlichen Zulassung der Person, die mit der Rechtsberatung betraut werden soll bei. Zusätzlich fügen Sie bitte einen aktuellen Nachweis der mit der Leistungserfüllung beauftragten Person bei, welcher zum Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht berechtigt. Der Nachweis muss ebenso die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO beinhalten.
•Für die Wirtschaftsprüfer ist ein Registerauszug aus dem Berufsregister für Wirtschaftsprüfer vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Bitte legen Sie einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Bitte legen Sie einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung vor.
“Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister"
handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die
Bundesanstalt für den Digitalfunk der...”
Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister"
handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Fehrbelliner
Platz 3, 10707 Berlin.
Die Beschaffung wird für die BDBOS durchgeführt.
Abrufberechtigt ist allein die BDBOS.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 072-251183 (2026-04-13)