Beschreibung der Beschaffung
Die Stormarnhalle ist die größte und am stärksten frequentierte Versammlungsstätte der Stadt Bad Oldesloe, und ist ein eingetragenes Kulturdenkmal.
Alle Sanierungsmaßnahmen sind mit dem Denkmalpflegeamt und den Urhebern vorabgestimmt. Feinabstimmungen sind noch vorzunehmen.
Die Halle ist gem. Baugenehmigung eine Mehrzweckhalle und Versammlungsstätte! mit einer BGF von 2.650m² und einem BRI von 16.310m³.
Nutzungen: Vereinssport, Schulsport, Sportturniere, Großveranstaltungen, Adventsmärkte, Handwerkermessen, Musikveranstaltungen, etc.
Auf der Tribüne befinden sich auf der Eingangsebene 209 Sitzplätze Festbestuhlung.
Im Zuge der Sanierung soll die Stormarnhalle auf die maximale Besucherzahl von 2.800 und somit zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
Die Stormarnhalle ist gem. Baugenehmigung vom 29.05.1967 eine Mehrzweckhalle und wird für sportliche und kulturelle Zwecke genutzt. Sie ist besonders geeignet für: Schulsport, Sportveranstaltungen, Konzerte, und Großveranstaltungen. große Versammlungen, große Feste und Musikveranstaltungen.
Die Stormarnhalle ist ein eingetragenes Kulturdenkmal.
Durch ihre hervorragende Lage direkt am Exer stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Die Halle wurde im Jahr 1965 - 1967 von den Architekten von Gerkan, Marg und Partner zusammen mit dem Projektpartner Klaus Nickels und dem Architekturbüro Herbert Schmedje geplant und von der Stadt Bad Oldesloe errichtet.
Im Jahr 2017 hat eine Brandverhütungsschau bei der Stormarnhalle ergeben, dass die Halle nicht mehr den aktuellen Vorschriften zum Brandschutz genügt und saniert werden muss.
Durch die Ausrichtung der Sanierungsplanung auf eine Maximalbelegung der Stormarnhalle durch bis zu 2.800 Personen soll die Halle als Versammlungsstätte zukunftsorientiert konzipiert neu werden.
Am 25.06.2021 hat das Land Schleswig-Holstein die Stormarnhalle mit der Bronzeplastik „Jüngling“ und der Freifläche als geschütztes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufgenommen.
Alle baulichen Maßnahmen sind mit dem Amt für Denkmalpflege abzustimmen.
Die geschätzten Gesamtkosten der KG 300 und 400 wurden mit einem Volumen von ca. 2.823.000 EUR brutto veranschlagt. Dabei entfallen auf die KG 300 ca. 1.630.500 € brutto und auf die KG 400 ca. 1.192.500 € brutto.
Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben.
Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Fachplanung gemäß §55 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen, umgesetzt haben.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert, sofern kein Zuschlag auf ein Erstangebot erfolgt, werden Verhandlungsgespräche durchgeführt.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006504 eingestellt.