Die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) betreibt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zwischen der Stadt Würzburg und der WSB im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Würzburg den öffentlichen Personennahverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen. In diesem Gesamtkontext ist die WSB aufgefordert, folgende Linienerweiterung (Gesamtmaßnahme) baulich umzusetzen: Das bestehende meterspurige Straßenbahnliniennetz in Würzburg wird durch die WSB mit der geplanten Baumaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ erweitert. Hierdurch wird das Nordgelände und die geplante Erweiterung des Universitätsklinikums Würzburg (Kopfklinikum, Frauenklinik, Zentrum Operative Fächer ZOM, Zentrum für Innere Medizin ZIM) (UKW) von der Straßenbahn erschlossen und an die Innenstadt von Würzburg angebunden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ sind diverse Leistungen für die geotechnische Baubegleitung zu erbringen. Hierzu zählen u.a.: - Probenahmen; - Untersuchungen; sowie - Einbau/Verdichtungskontrolle.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ - Geotechnische Baubegleitung
Referenznummer: Gro-004
Kurze Beschreibung:
Die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) betreibt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zwischen der Stadt Würzburg und der WSB im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Würzburg den öffentlichen Personennahverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen. In diesem Gesamtkontext ist die WSB aufgefordert, folgende Linienerweiterung (Gesamtmaßnahme) baulich umzusetzen: Das bestehende meterspurige Straßenbahnliniennetz in Würzburg wird durch die WSB mit der geplanten Baumaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ erweitert. Hierdurch wird das Nordgelände und die geplante Erweiterung des Universitätsklinikums Würzburg (Kopfklinikum, Frauenklinik, Zentrum Operative Fächer ZOM, Zentrum für Innere Medizin ZIM) (UKW) von der Straßenbahn erschlossen und an die Innenstadt von Würzburg angebunden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ sind diverse Leistungen für die geotechnische Baubegleitung zu erbringen. Hierzu zählen u.a.: - Probenahmen; - Untersuchungen; sowie - Einbau/Verdichtungskontrolle.
Die Würzburger Straßenbahn GmbH (WSB) betreibt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 zwischen der Stadt Würzburg und der WSB im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Würzburg den öffentlichen Personennahverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen. In diesem Gesamtkontext ist die WSB aufgefordert, folgende Linienerweiterung (Gesamtmaßnahme) baulich umzusetzen: Das bestehende meterspurige Straßenbahnliniennetz in Würzburg wird durch die WSB mit der geplanten Baumaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ erweitert. Hierdurch wird das Nordgelände und die geplante Erweiterung des Universitätsklinikums Würzburg (Kopfklinikum, Frauenklinik, Zentrum Operative Fächer ZOM, Zentrum für Innere Medizin ZIM) (UKW) von der Straßenbahn erschlossen und an die Innenstadt von Würzburg angebunden. Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme Straßenbahn-Neubaustrecke „Neues Uniklinikum Würzburg“ sind diverse Leistungen für die geotechnische Baubegleitung zu erbringen. Hierzu zählen u.a.: - Probenahmen; - Untersuchungen; sowie - Einbau/Verdichtungskontrolle.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Beschreibung
Interne Kennung: Gro-004
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen eingehen.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen eingehen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenuntersuchungen📦
Postanschrift: Oberdürrbacher Str. u. Josef-Schneider-Str.
Postleitzahl: 97080
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2032-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-06 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-06 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-06 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-25 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 51 SektVO.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € für Personenschäden und 3
Mio. € für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende
Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderung: Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder der
entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € für Personenschäden und 3
Mio. € für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende
Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderung: Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder der
entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über vergleichbare Leistungen (geotechnische Baubegleitung) bei vergleichbaren Bauvorhaben (Kanal-, Straßen- und Gleisbau, jeweils im innerstädtischen Bereich). Es werden generell nur Referenzen berücksichtigt, die in den letzten 10 Kalenderjahren abgeschlossen wurden (Nachweis in Form einer Darstellung und Beschreibung der Referenz unter Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes, der Baukosten (netto) und der Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen).
Mindestanforderungen:
Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Kanalbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Kanalbau) bei mind. 750.000 € (netto) gelegen haben müssen.
Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Straßenbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Straßenbau) bei mind. 1 Mio. € (netto) gelegen haben müssen.
Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Gleisbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Gleisbau) bei mind. 1 Mio. € (netto) gelegen haben müssen.
Es ist möglich, jedoch nicht zwingend, dass sämtliche Referenzen bei ein und demselben Bauvorhaben erbracht worden sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über vergleichbare Leistungen (geotechnische Baubegleitung) bei vergleichbaren Bauvorhaben (Kanal-, Straßen- und Gleisbau, jeweils im innerstädtischen Bereich). Es werden generell nur Referenzen berücksichtigt, die in den letzten 10 Kalenderjahren abgeschlossen wurden (Nachweis in Form einer Darstellung und Beschreibung der Referenz unter Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes, der Baukosten (netto) und der Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen).
Mindestanforderungen:
Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Kanalbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Kanalbau) bei mind. 750.000 € (netto) gelegen haben müssen.
Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Straßenbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Straßenbau) bei mind. 1 Mio. € (netto) gelegen haben müssen.
Es muss mindestens 1 Referenz über die geotechnische Baubegleitung bei einem Gleisbau im innerstädtischen Bereich nachgewiesen werden, wobei die Baukosten (Gleisbau) bei mind. 1 Mio. € (netto) gelegen haben müssen.
Es ist möglich, jedoch nicht zwingend, dass sämtliche Referenzen bei ein und demselben Bauvorhaben erbracht worden sind.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische Fachkräfte, die als Projektleiter in Betracht kommen
1. Liste der technischen Fachkräfte (namentliche Benennung), die als Projektleiter in Betracht kommen mit Darstellung der Qualifikation mit Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen: Es muss mindestens eine technische Fachkraft benannt werden können, die
- die Qualifikation eines Dipl.-Ing. (mindestens FH) (oder glw. Abschluss) aufweist,
- über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in der geotechnischen Baubegleitung (geo- und abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung) verfügt und
- über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise bezüglich der Sprachkenntnisse zu verlangen.
2. mit Darstellung der persönlichen Referenzen der benannten technischen Fachkräfte, die als Projektleiter in Betracht kommen
Für die benannten Personen sind die persönlichen Referenzen als Projektleiter in der geotechnischen Baubegleitung (geo- und abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung) darzustellen. Es werden generell nur persönliche Referenzen als Projektleiter berücksichtigt, die in den letzten 10 Kalenderjahren abgeschlossen wurden (Nachweis in Form einer Darstellung und Beschreibung der Referenz unter Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, der Funktion der benannten technischen Fachkraft in dem Referenzprojekt, des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes und der Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen).
Mindestanforderungen:
Mindestens 1 Referenz muss die Überwachung von einer Baumaßnahme, bei der Boden entsorgt wurde (mindestens DK 1), zum Gegenstand gehabt haben.
Mindestens 1 Referenz muss eine Baumaßnahmen mit bodenverdichtenden Arbeiten während der Bauausführung (z.B. Straßen-, Kanal- oder Gleisbau) zum Gegenstand gehabt haben.
Mindestens 1 Referenz muss eine Baumaßnahmen mit Bodenverbesserungsmaßnahmen (mind. 5.000 m³) zum Gegenstand gehabt haben.
Es ist möglich, jedoch nicht zwingend, dass sämtliche Referenzen bei ein und demselben Bauvorhaben erbracht worden sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische Fachkräfte, die als Projektleiter in Betracht kommen
1. Liste der technischen Fachkräfte (namentliche Benennung), die als Projektleiter in Betracht kommen mit Darstellung der Qualifikation mit Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen: Es muss mindestens eine technische Fachkraft benannt werden können, die
- die Qualifikation eines Dipl.-Ing. (mindestens FH) (oder glw. Abschluss) aufweist,
- über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in der geotechnischen Baubegleitung (geo- und abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung) verfügt und
- über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise bezüglich der Sprachkenntnisse zu verlangen.
2. mit Darstellung der persönlichen Referenzen der benannten technischen Fachkräfte, die als Projektleiter in Betracht kommen
Für die benannten Personen sind die persönlichen Referenzen als Projektleiter in der geotechnischen Baubegleitung (geo- und abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung) darzustellen. Es werden generell nur persönliche Referenzen als Projektleiter berücksichtigt, die in den letzten 10 Kalenderjahren abgeschlossen wurden (Nachweis in Form einer Darstellung und Beschreibung der Referenz unter Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, der Funktion der benannten technischen Fachkraft in dem Referenzprojekt, des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes und der Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen).
Mindestanforderungen:
Mindestens 1 Referenz muss die Überwachung von einer Baumaßnahme, bei der Boden entsorgt wurde (mindestens DK 1), zum Gegenstand gehabt haben.
Mindestens 1 Referenz muss eine Baumaßnahmen mit bodenverdichtenden Arbeiten während der Bauausführung (z.B. Straßen-, Kanal- oder Gleisbau) zum Gegenstand gehabt haben.
Mindestens 1 Referenz muss eine Baumaßnahmen mit Bodenverbesserungsmaßnahmen (mind. 5.000 m³) zum Gegenstand gehabt haben.
Es ist möglich, jedoch nicht zwingend, dass sämtliche Referenzen bei ein und demselben Bauvorhaben erbracht worden sind.
Weitere technische Fachkräfte
1. Liste der angebotenen weiteren qualifizierten Fachkräfte
- 1 Geotechnische(r) Sachverständige(r) (mit namentlicher Benennung)
- 1 Geologe(in) (mit namentlicher Benennung)
- 1 Techniker(in) (Benennung optional)
- 1 Technische(r) Zeichner(in) (Benennung optional)
Mindestanforderungen: Angebot der geforderten Anzahl an weiteren technischen Fachkräften (soweit gefordert mit namentlicher Benennung)
2. mit Darstellung der Qualifikation und persönlichen Erfahrungen des/der geotechnischen Sachverständigen und des/der Geologen/Geologin mit Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen:
- Geotechnische(r) Sachverständige(r): abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bauingenieurwesen mit Vertiefung Geotechnik, Grundbau oder Verkehrswegebau, Geotechnik, Ingenieurgeologie oder Geologie bzw. Geowissenschaften mit nachweislichem geotechnischem Schwerpunkt) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
- Geologe(in): abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Geologie, Geowissenschaften, Angewandte Geologie, Ingenieurgeologie, Geologie/Paläontologie oder Geowissenschaften mit Vertiefung etwa Hydrogeologie, Umweltgeologie oder Geotechnik) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
Mindestanforderungen: Angebot der geforderten Anzahl an weiteren technischen Fachkräften (soweit gefordert mit namentlicher Benennung)
2. mit Darstellung der Qualifikation und persönlichen Erfahrungen des/der geotechnischen Sachverständigen und des/der Geologen/Geologin mit Angaben zu den folgenden Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen:
- Geotechnische(r) Sachverständige(r): abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bauingenieurwesen mit Vertiefung Geotechnik, Grundbau oder Verkehrswegebau, Geotechnik, Ingenieurgeologie oder Geologie bzw. Geowissenschaften mit nachweislichem geotechnischem Schwerpunkt) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
- Geologe(in): abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Geologie, Geowissenschaften, Angewandte Geologie, Ingenieurgeologie, Geologie/Paläontologie oder Geowissenschaften mit Vertiefung etwa Hydrogeologie, Umweltgeologie oder Geotechnik) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische Ausrüstung
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Dauer der Auftragsausführung über ein Prüflabor verfügen, das für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung und in dem Preisblatt vorgesehenen Bodenklassifizierungen und Proctorversuche akkreditiert ist (Nachweis durch Vorlage der gültigen Akkreditierungsurkunde einschließlich der zugehörigen Anlage zum Akkreditierungsumfang).
Mindestanforderungen:
Die Akkreditierung muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder durch eine gleichwertige nationale Akkreditierungsstelle eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des EWR erfolgt sein.
Der Akkreditierungsumfang muss die Durchführung von Proctorversuchen nach DIN 18127 sowie die für die Bodenklassifizierung nach DIN 18196 erforderlichen Laboruntersuchungen umfassen.
Nimmt der Bieter hierfür die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, sind das Prüflabor zu benennen sowie die Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang und eine Verpflichtungserklärung des Prüflabors vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische Ausrüstung
Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Dauer der Auftragsausführung über ein Prüflabor verfügen, das für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung und in dem Preisblatt vorgesehenen Bodenklassifizierungen und Proctorversuche akkreditiert ist (Nachweis durch Vorlage der gültigen Akkreditierungsurkunde einschließlich der zugehörigen Anlage zum Akkreditierungsumfang).
Mindestanforderungen:
Die Akkreditierung muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder durch eine gleichwertige nationale Akkreditierungsstelle eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des EWR erfolgt sein.
Der Akkreditierungsumfang muss die Durchführung von Proctorversuchen nach DIN 18127 sowie die für die Bodenklassifizierung nach DIN 18196 erforderlichen Laboruntersuchungen umfassen.
Nimmt der Bieter hierfür die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, sind das Prüflabor zu benennen sowie die Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang und eine Verpflichtungserklärung des Prüflabors vorzulegen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Benennung der Anteile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und der jeweiligen Unterauftragnehmer (für diese ist eine gesonderte Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer abzugeben).
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Entfällt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 172-614329 (2026-09-04)